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LFV Rheinland-Pfalz

Psychotherapeutenkammer RLP- der Countdown läuft

Der Prozess der Kammerbildung in Rheinland-Pfalz schreitet zügig voran. Nachdem der Gründungsausschuss zwischenzeitlich dreimal tagte sind nun die zentralen Weichen gestellt, um die Wahlen zur Vertreterversammlung konkret einzuleiten. Neben einer Geschäftsordnung für den Gründungsausschuss wurde in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales Familie und Gesundheit eine Wahlordnung konzipiert und verabschiedet.

Nachdem hierdurch der rechtliche Rahmen geschaffen ist, gilt es nun die praktischen, d.h. die personellen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die Wahlprozedur einzuleiten und durchzuführen.

Um die Finanzierung des gesamten Projektes sicherzustellen, war der Finanzausschuss beauftragt. einen entsprechenden Haushaltsplan 2001 aufzustellen. Nach juristischer Prüfung verschiedener Alternativen wurde als einzige kurzfristig realisierbare Möglichkeit, die Liquidität des GA sicher zu stellen. beschlossen, einen Kontokorrentkredit in Höhe von DM 100 000 aufzunehmen. Der vorliegende Haushaltsentwurf versteht sich als Finanzierungsrahmen und soll, der Selbstverpflichtung zur Sparsamkeit folgend, nur im zwingend notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden. In Abstimmung mit der Wahlordnung wurde ein Zeitplan erstellt, aus dem sich der Ablauf des weiteren Verfahrens ablesen lässt.

Der letzte Wahltag wird Montag, der 10.12.01 sein, bis spätestens18:00 Uhr müssen die (Brief-) Wahlunterlagen beim Wahlvorstand vorliegen. Die Dauer der gesamten Wahlperiode wird vom Aussenden der Wahlunterlagen am 16.11.01 ca. drei Wochen betragen. Bis zum 17. Oktober müssen die Wahlvorschläge (Listen) beim Wahlvorstand eingereicht sein. Für die Prüfung der Vorschläge, die Bearbeitung von Einsprüchen und Fertigstellung der Wahlunterlagen wird ca. ein Monat Zeit sein. Der Aufruf zur Wahl wird Mitte August erfolgen.

Von da an sind alle Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aufgefordert, sich zu vergewissern, dass sie als Wähler in die entsprechende Wählerliste eingetragen sind bzw. ihren Eintrag in die Liste zu beantragen. Abweichend von den Regelungen in anderen Bundesländern wird es in RLP kein vorgeschaltetes eigenes Meldeverfahren geben. Die Möglichkeit sich in die Wählerliste nachtragen zu lassen wird prinzipiell bis zum ersten Wahltag bestehen.

Im Wahlausschuss wurde Wert darauf gelegt, ein gleichermaßen einfaches als auch basisdemokratisch flexibles Wahlsystem zu schaffen. So wurden entschieden: - Psychotherapeuten und Kinder

  • und Jugendlichenpsychotherapeuten wählen in einer gemeinsamen Wahl
  • Die VertreterInnenversammlung wird aus 25 Personen bestehen
  • Für die KJP wird ein Minderheitenschutz festgelegt von mindestens 3 Vertreterinnen
  • Es wird in einem Wahlkreis gewählt (entsprechend den Landesgrenzen von RLP)
  • Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenvorschlägen
  • Jeder Wähler kann innerhalb einer Liste nach freiem Ermessen bis zu 5 Stimmen auf die Kandidaten verteilen
  • Sollte nur ein Listenvorschlag vorliegen, so erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl).

Alle KollegInnen im Lande und insbesondere auch die Berufsverbände sind nun aufgefordert, geeignete KandidatInnen zu benennen, die sich der Wahl zur Vertreterverrammlung stellen und bereit sind, im Rahmen der zukünftigen Kammeraufgaben für 5 Jahre Verantwortung zu übernehmen.

Der VPP Landesfachverband RLP wird die Mitgliederversammlung am 7.September 2001 in Kaiserslautern nutzen, um Fragen der Kandidaturen, der Listenbildung und ggf. des Wahlbündnisses mit anderen Verbänden zu klären. Ihr Engagement und ihre Unterstützung brauchen wir dringend. Bitte merken Sie sich den Termin schon heute vor, Einladung und Tagesordnung werden noch persönlich zugestellt.

Jürgen Kammler-Kaerlein
VPP-Vorsitzender LVF Rheinland-Pfalz

20.7.2001