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LFV Rheinland-Pfalz

Ein Brief an Minister Gerster aus Rheinland-Pfalz

Sehr geehrter Herr Minister Gerster !

Als Vorsitzender eines Landesverbandes von Psychotherapeuten, der ihnen zumindest räumlich nahe steht, erlaube ich mir einige Anmerkungen zu einem Interview mit Ihnen, gelesen in der Frankfurter Rundschau am 11.August 2001.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen meine Anerkennung ausdrücken für den Mut, den Leistungskatalog der GKV im Hinblick auf eine kostengünstigere und effizienterer Gesundheitsversorgung durchforsten zu wollen hinsichtlich zwingend erforderlicher Regelleistungen und verzichtbarer individueller Wahlleistungen. Eine solche Aufgabe mit der notwendigen Konsequenz umzusetzen, wird Tatkraft und einen langen Atem erfordern.

Nun sind Sie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - schon fündig geworden: Nicht nur im Bereich der physikalischen Therapie und Kiefernorthopädie vermochten sie luxuriös- überflüssiges auszumachen, auch in der Psychotherapie meinen Sie Untaugliches identifiziert zu haben: die tiefenpsychologische Therapie.

Hier beginnt - nicht nur meine - Irritation: Sie sprechen zunächst von Tiefenpsychologie, meinen dann aber offenbar die Psychoanalyse ? Eine begriffliche Unschärfe oder ist es gar Absicht, beide Verfahren gewissermaßen "in einem Aufwasch" an die Ränder zu verweisen?

Vor allem aber: wie kommen Sie dazu, zu behaupten, die Tiefenpsychologische Psychotherapie habe ihre Wirksamkeit nicht belegt?

Es existiert eine Fülle wissenschaftlicher Literatur, aus der sich die Effizienz Tiefenpsychologischer Therapie als Einzel- oder Gruppenverfahren bei den verschiedensten Störungsbildern ablesen lässt einschließlich katamnestischer Studien zum Beleg der Dauerhaftigkeit der Behandlungsergebnisse. Ich erlaube mir, Ihnen zwei Beispiele als Anlage zu übergeben. Sie stammen aus dem stationären Bereich und zeigen prägnant, dass sich z.B. die Krankschreibungszeiten im Anschluss an die Behandlung hochsignifikant um ca. 2/3 reduzierten.

In der ambulanten Versorgung ist die Tiefenpsychologische Psychotherapie neben der Verhaltentherapie und der Psychoanalyse eines von drei Verfahren, die überhaupt als sog. Richtlinienverfahren Einzug in den Leistungskatalog der GKV gefunden haben. Nun mag man den Selbstverwaltungsorganen manches vorwerfen, aber dass sie speziell im Bereich der Psychotherapie mit leichtfertiger Großzügigkeit Verfahren aufgenommen hätten, die eigentlich untauglich sind, das kann man ihnen wahrhaftig nicht vorhalten.

Darüber hinaus müssen alle PsychotherapeutInnen in kleinen Therapieabschnitten Berichte über den Krankheitsverlauf der Behandlung an einen Gutachter schreiben, der dann über eine weitere Behandlung (Bei TP Höchstgrenze 80 Behandlungsstunden) nach den Kriterien der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und weiteren Prognose der Behandlung entscheidet. Eine derartige Qualitätskontrolle gibt es bei keiner Arztgruppe.

Gerade mal drei Verfahren sind es, die das umfangreiche, äußerst differenzierte Gebiet der seelischen Erkrankungen in der Regelversorgung abdecken sollen, und davon sind Ihnen offenbar ein bis zwei zuviel ? Die Gefahr einer im höchsten Masse kritischen Verarmung, Einengung und Reduzierung der Behandlungsmöglichkeiten sehen Sie nicht?

Ganz abgesehen von der existentiellen Dimension, die der Ausschluss einer Behandlungsmethode für die betroffenen KollegInnen haben würde: Psychotherapie im ambulanten Bereich beansprucht gerade mal 0,3% der finanziellen Mittel, die insgesamt für Krankenbehandlung aufgewendet werden. Wie viel wollen sie hier noch sparen?

Berücksichtigen Sie auch, dass in der BRD in jedem dritten Rezept (!) ein Schlaf- oder Beruhigungsmittel verschrieben wird, ein sicheres Indiz dafür, dass die Indikation für Psychotherapie weitaus häufiger gegeben ist, als sie mit den vorhandenen Ressourcen bewältigt werden kann. Nicht- oder Fehlbehandlung bedeuten aber unmissverständlich, der Chronifizierung Vorschub zu leisten.

Sehr geehrter Herr Minister Gerster, damit kein Missverständnis entsteht: Für Ihre Initiative haben wir volles Verständnis, und wir reklamieren hier keinen Bestandsschutz. Natürlich wird sich auch die Psychotherapie nie einer kritischen Überprüfung entziehen dürfen. Diese sollte jedoch sachlich und begründet erfolgen, das dürfen Patienten wie Therapeuten erwarten. Ansonsten riskieren Sie, dass aus unpopulärer Innovationskraft populistisches Agieren wird, zum Schaden aller.

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen

Jürgen Kammler-Kaerlein
Vorsitzender des VPP Landesfachverbandes RLP

[ Antwortbrief von Gerster ]

27.8.2001