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LFV Rheinland-Pfalz

Brief von Sozialminister Gerster an Herrn Kammler-Kaerlein

Ziele und Aufgaben einer Gesundheitsreform

Sehr geehrter Herr Kammler-Kaerlein,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25. August 2001.

In dem Interview mit der "Frankfurter Rundschau", das am 11. August 2001 erschie­nen ist, habe ich versucht, Rahmenbedingungen einer Gesundheitsreform zu skiz­zieren, deren wesentliches Ziel es ist, den Beitragssatz für die Gesetzliche Kranken­versicherung stabil zu halten. Stabile Beitragssätze sind vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und des medizinischen Fortschrittes nur möglich, wenn an anderer Stelle Ausgaben für Leistungen, deren Erfolge nicht eindeutig be­legt sind, reduziert werden können. Nur so bleibt das Ziel der solidarischen Kranken­versicherung, alle notwendigen Leistungen allen Versicherten unabhängig vom Ein­kommen zu gewähren, auch finanzierbar. Und somit muss jede Leistung auf ihre Effektivität und Effizienz überprüfbar bleiben. Die jeweiligen Leistungsanbieter ste­hen gegenüber den Leistungserbringern in der Pflicht, die Effektivität und Effizienz ihrer Arbeit zu belegen.

Ich habe weder in diesem Interview noch in anderen Veröffentlichungen erklärt, die Psychotherapie könne oder solle aus dem von der Gesetzlichen Krankenversiche­rung zu finanzierenden Leistungskatalog ausgeklammert werden. Stattdessen habe ich gefordert, die Effektivität und die Effizienz insbesondere der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie vor dem Hintergrund der neuesten Ergebnisse der Psy­chotherapieforschung genauer zu prüfen. So zeigen vergleichende Studien, dass Erfolge, wie sie für die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie berichtet werden, mit geringerem Aufwand durch andere psychotherapeutische Verfahren erzielt werden können. Kurzzeittherapien sind bei bestimmten Störungen mindestens so erfolgreich wie langdauernde - in aller Regel tiefenpsychologisch fundierte - Psy­chotherapien. Dies belegt auch die Studie, die Sie mir nachträglich mit Schreiben vom 29. August 2001 überlassen haben. Auch wenn diese Studie keine Aussagen über die Effizienz einer psychotherapeutischen Methode macht, so zeigt sie nach­drücklich, dass kurze psychotherapeutische Interventionen sehr effektiv und effizient sein können.

Bei der Überprüfung des vorhandenen Leistungskataloges müssen nach meiner Meinung aber auch Aufwand und Erfolg in einen engen Zusammenhang gestellt werden; gibt es Behandlungsmaßnahmen, die deutlich kostengünstiger sind und gleiche oder bessere Erfolge erzielen als zeitlich aufwändige, dann sollten diese Maßnahmen auch Vorrang vor den teueren Leistungen haben.

Dies bedeutet keinesfalls, dass Menschen, die psychisch krank sind und einer psy­chotherapeutischen Behandlung bedürfen, in Zukunft anders behandelt werden als Menschen, die an körperlichen Erkrankungen leiden. In jedem Fall gilt der Grundsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung, dass Jede und Jeder das für die Behandlung ihrer Erkrankung Zweckmäßige und Notwendige erhält. Somit entscheidet nicht der Preis, sondern die Effektivität einer Leistung, ob diese zur Behandlung einer Erkran­kung genutzt wird.

Die Diskussionen über die Effektivität und Effizienz psychotherapeutischer Methoden sollte nach meiner Auffassung für die klinisch-psychologische und psychotherapeuti­sche Forschung ein Anreiz sein, um jenseits des Schulenstreites eine Grundlage für eine allgemeine und wissenschaftlich fundierte Psychotherapie, die erfolgreich ar­beitet und wirtschaftlich vertretbar ist, zu entwickeln. Ihr Verband ist sicherlich ein erster Ansatz, der mithelfen kann, den fruchtlosen Schulenstreit zu überwinden, um dann über den Tag hinaus gemeinsam nach den besten Methoden zu forschen. Hier sehe ich Ihren Beitrag zur Entwicklung einer gelungenen Gesundheitsreform.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Gerster

22.11.2001