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LFV Schleswig-Holstein
Mitteilungen des VPP LFV Schleswig-Holstein zur Kammerwahl
Kammerinfo
Errichtungsausschuss (EA):
- Berufung durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit u. Verbraucherschutz, hat die Stellung der Kammerversammlung bzw. nimmt die durch das Errichtungsgesetz und durch das Heilberufegesetz definierten Aufgaben wahr. Ziel ist die Gründung einer Kammerversammlung.
Psychotherapeutenkammer (PK):
1. Kammerbildung vom Gesetzgeber angeregt analog der anderen Heilberufe
- Selbstverwaltungsorgan und damit Stärkung der Autonomie der beiden neu geschaffenen Heilberufe und der Identität im Verhältnis zu den anderen Heilberufen
- durch Gesetz legitimiert und damit Delegation staatlicher Aufgaben
- wichtig zur Durchführung der Aufgaben (im Heilberufegesetz geregelt) ist die Pflichtmitgliedschaft aller PP und KJP
2. Aufgaben
- Vertretung der Belange ihrer Mitglieder nach innen, z.B. Berufsordnung, Regelungen der Weiterbildung, gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander und zu dritten
- Vertretung der Belange nach außen, Stellungnahmen, Anhörungen im Gesundheitswesen, Gewicht der Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Mitwirkung an der AG der Länderkammern zur Errichtung einer Bundespsychotherapeutenkammer
- bei Verstößen gegen Berufspflichten die Möglichkeit, Handlungsspielräume auszuschöpfen (Schlichtungsstelle Berufsgerichtsbarkeit)
- Honorar-, Lohn- und Tarifregelung
- Ethik und Schiedsgerichtsbarkeit
3. Beitrag
- Höhe des Beitrags zur Erfüllung der Aufgaben von Kammerversammlung in Beitragsordnung festgelegt (gemäß Heilberufegesetz) und periodisch neu zu ermitteln (z.Zt. werden Summen von 250 bis 430 € jährlich diskutiert)
- Beiträge sollten so bemessen sein, dass sie eine effektiv arbeitende Organisation ermöglichen, die in hohem Maß die berufliche Selbstbestimmung im Rahmen übergeordneter Gesetze ausgestalten kann.
4. Bisherige Arbeit
- - Arbeit in 3 Ausschüssen (Wahl-/Satzungs-/Finanzausschuss), darin erarbeitet die Wahlordnung, einen Entwurf zur Hauptsatzung, den Haushaltsplan, die Beitragsordnung, die Entschädigungsordnung, Vorbereitungen zum Wahlablauf.
- Anmietung, Einrichtung einer Geschäftsstelle mit der dazugehörenden Logistik
- Einstellung einer Geschäftsführerin
- Auswahl eines Juristen (Kooperation)
- Beginn der Erstellung einer Homepage
- Mitarbeit in bundesweiter AG der Landeskammern
- AG Aus-Fort- und Weiterbildung AG Berufsordnung
Infos zur Kammerwahl der PKSH:
1. PP und KJP werden getrennt gewählt
2. 18 Mitglieder insgesamt gehören der Kammerversammlung an.
3. Die Anzahl der von beiden Gruppen zu wählenden Mitglieder der Kammerversammlung wird vom Wahlleiter aufgrund der Zahlen der Wahlberechtigten in jeder Gruppe ermittelt (nach d`Hondt).
4. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Wahlberechtigten wird nach d´Hondt ermittelt und muss sich in der Anzahl der weiblichen und männlichen Bewerber niederschlagen
5. Die Kammerversammlung wählt den Vorstand
6. Zusammensetzung des Vorstands: Präsident/Vizepräsident und 5 weitere Mitglieder, dabei mindestens 1 KJP
7. Wahlvorschläge müssen voraussichtlich bis Anfang Mai abgegeben werden
Adresse:
Errichtungsausschuss der PKSH
Walkerdamm 17
24103 Kiel
Tel. : 0431/661199 0
Fax: 0431/661199 5
e-mail: info@pksh.de
Kontaktpersonen BDP/VPP:
Dipl.-Psych. Juliane Dürkop
Psychol. Psychotherapeutin
Vorsitzende d. EASH
Uhlenkrog 121
24113 Kiel
Tel. 0431/682012
Fax. 0431/682013
bdp.schleswig-holstein@t-online.de
Dipl.-Psych. Laszlo A. Pota
Psychol. Psychotherapeut
Mitglied d. EASH
Paradies 2 in Eichede
22964 Steinburg 2
Tel./Fax. 04534/7968
Mobil. 0172-6441982
POTA7968@AOL.com
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