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LFV Thüringen Forderung von Abschlagszahlungen an die KVBis die Nachzahlungen für 2000 ff nach dem letzten BSG-Urteil geschehen können, geht wohl noch einige Zeit vorbei. So muss erst das schriftliche Urteil vorliegen und der Bewertungsauschuss neue Berechnungen anstellen. Damit die KollegInnenn aber nicht so lange auf ihr ihnen zustehendes Honorar warten müssen und die KV-Kassen nicht so plötzlich überlastet werden, stellt der VPP (bundesweit) die Forderung nach Abschlagszahlungen. Hier der Brief des LFV Thüringen. 4.3.2004 |
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