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VPP-Strukturen: Bundesvorstand, Landesfachverbände und Delegierte
Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VPP)
im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) ist eine
Sektion des BDP und somit Organ des BDP e.V. gem. der BDP-Satzung. Der VPP hat
seinen Geschäftssitz in Berlin. Maßgeblich für die Arbeit des
Verbandes ist die Geschäftsordnung des VPP im BDP in der Fassung vom 10.9.2005
(Link).
Bundesvorstand - Landesfachverbände - PiA
Der Bundesvorstand wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der
Bundesvorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, einem/r StellvertreterIn, einem
Cassier und aus bis zu drei weiteren Mitgliedern. Der Bundesvorstand kann zu
seiner und zur Unterstützung der VPP-Gliederungen sowie zur Mitgliederbetreuung
eine Bundesgeschäftsstelle unterhalten.
In Regionen mit mehr als 100 VPP-Mitgliedern werden VPP-Landesfachverbände
gewählt. In Ländern, in denen weniger als 100 Mitglieder dem VPP angehören,
werden LandesvertreterInnen gewählt bzw. - sollte eine Wahl nicht möglich
sein - durch den Bundesvorstand bestimmt. Die Landesfachverbände oder die
Landesvertreterinnen nehmen die Aufgaben des VPP auf regionaler Ebene wahr.
Auf der Mitgliederversammlung jedes VPP-Landesfachverbandes werden die jeweiligen
LFV-Vorstände und die Vertreter für die VPP-Vertreterversammlung gewählt.
Die Mitglieder des VPP, die sich noch in der Ausbildung zum PPT oder KJP befinden,
bilden auf Bundesebene die „PiA im VPP“ als eine Untergliederung
des VPP neben den Landesfachverbänden. Auf der PiA-Mitgliederversammlung
werden ein Vorstand bzw. ein/e PiA-Vertreter/in gewählt.
VPP-Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung wird mindestens zweimal jährlich vom Bundesvorstand
einberufen. Die Vertreterversammlung setzt sich aus den Vertretern der Landesfachverbände,
der PiA im VPP, den Landesvertretern sowie den Mitgliedern des Bundesvorstands
zusammen. Die LFV werden durch die Vorsitzenden bzw. deren Stellvertreter vertreten.
Landesfachverbände mit mehr als 100 Mitgliedern entsenden pro angefangene
weitere 200 Mitglieder je einen weiteren Vertreter in die Vertreterversammlung.
Die PiA im VPP werden bei unter 100 Mitgliedern durch die PiA-Vertreterin, bei über
100 Mitgliedern durch den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreterin vertreten.
Umfasst die Gruppe der PiA im VPP mehr als 200 Mitglieder, werden 2 Vertreterinnen
der PiA in die Vertreterversammlung entsandt.
Auf der VPP-Vertreterversammlung werden der Bundesvorstand des VPP, sowie
die Delegierten und Ersatzdelegierten für die Delegiertenkonferenz des
BDP gewählt.
BDP-Delegiertenkonferenz
Die Anzahl der Delegierten entspricht der Größe der Sektion innerhalb
des BDP. Die Delegiertenkonferenz setzt sich zusammen aus den Delegierten der
Untergliederungen (Landesgruppen und Sektionen), den Mitgliedern des Verbandsvorstandes
und einzelnen Vertretern nach § 6 Abs. (3.1) der BDP-Satzung. Für
die Berechnung der Delegiertenzahl ist nur die Mitgliedschaft in der vom Mitglied
gewählten Primärsektion maßgeblich.
Die Zahl der Grundmandat-Delegierten beträgt 76 und verteilt sich zu
gleichen Teilen auf die Landesgruppen und die Sektionen. Die Vorsitzenden der
Untergliederungen sind Delegierte kraft Amtes unter Anrechnung auf die der Untergliederung
zustehende Delegiertenzahl. Den Untergliederungen, die mehr als 100 Mitglieder
vereinen, steht ein zweites Grundmandat zu. Die restlichen Delegierten der Grundmandate
verteilen sich nach dem Höchstzahlverfahren von d`Hondt.
Die Delegierten werden von der Mitgliederversammlung der jeweiligen Untergliederung
für die Dauer von drei Jahren gewählt. Diese hat auch die Ersatzdelegierten
in einem gesonderten Wahlgang nach Auszählung des Wahlgangs für die
Delegierten zu wählen. Ein Delegierter bzw. ein Ersatzdelegierter kann
nicht gleichzeitig Delegierter oder Ersatzdelegierter einer anderen Untergliederung
sein. Fällt ein Delegierter aus, so rückt der Ersatzdelegierte mit
der jeweils höchsten Stimmenzahl nach.
Stand Oktober 2006:
Aktuell besteht der VPP-Bundesvorstand aus dem Vorsitzenden Heinrich Bertram,
der stellvertretenden Vorsitzenden Eva Schweitzer-Köhn und dem Vorstandsmitglied/Cassier
Hans-Werner Stecker.
Insgesamt 33 Vertreter und Ersatzvertreter bilden derzeit die Vertreterversammlung:
Der Bundesvorstand hat drei Sitze inne, Baden-Württemberg zwei, Bayern
zwei, Berlin drei, Hamburg zwei, Hessen fünf, Mecklenburg-Vorpommern zwei,
Niedersachsen zwei, NRW sechs. Je einen Vertreter entsenden Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen und Thüringen. Hinzu kommt eine PiA-Vertreterin.
16 VPP-Delegierte sind in der BDP-Delegiertenkonferenz vertreten, zwei dieser
Mandate haben PiA-Delegierte inne. Hinzu kommen 9 Ersatzdelegierte.
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