Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Resolution des GK II: Verfahrens- und Methodenvielfalt an Universitäten und Hochschulen

Seit September 2020 ist das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG), in Kraft. Die Approbationsprüfung erfolgt im Rahmen der neuen Ausbildungsstruktur analog zum Studium der Humanmedizin am Ende des Studiums, hier am Ende eines Masterstudiums mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie.

Zu den zentralen Zielen der Ausbildungsreform gehörte neben der Abschaffung der prekären Ausbildungssituation der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA), eine Qualifizierung der Studierenden an der Universität, die die gesamte Breite des psychotherapeutischen Fachgebietes abbildet. Dazu ist es unabdingbar, dass sich die Qualität und die Vielfalt der Psychotherapie auch fachlich fundiert im Studium widerspiegelt. Ihre internationale Breite und Vielfalt drückt sich vor allem in den vier psychotherapeutischen Grundorientierungen aus, die die Verhaltenstherapie, die psychodynamische Psychotherapie, die Systemische Therapie und die Humanistische Psychotherapie umfassen.

Leider ist diese Vielfalt an den staatlichen Universitäten häufig nicht gewährleistet. So sind fast alle Lehrstühle bzw. Professuren, die für den Studiengang an den Universitäten verantwortlich sind, verhaltenstherapeutisch orientiert - ein Umstand, der sich auch in der Struktur des wissenschaftlichen Mittelbaus fortsetzt. Dies hat zur Konsequenz, dass in der Regel nur wenig Lehrpersonal vorhanden ist, das eine sozialrechtliche Fachkunde in einem anderen Verfahren als in Verhaltenstherapie aufweist. Wenn überhaupt, werden andere wissenschaftlich anerkannte Verfahren und Grundorientierungen nur am Rande oder durch Lehraufträge vermittelt. Dies verhindert eine angemessene Ausbildung der kommenden Psychotherapeut*innen, denen nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren und ggf. weitere Grundorientierungen der Psychotherapie zu vermitteln sind.

Im Rahmen des Gesprächskreises II, dem größten Zusammenschluss von psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbänden, haben sich Vertreter*innen aller vier Grundorientierungen und der Neuropsychologischen Psychotherapie zusammengeschlossen, die ein Sofortprogramm für die Verfahrensvielfalt im konsekutiver Bachelor- und Masterstudiengang, der zur Approbationsprüfung in Psychotherapie berechtigt, fordern:

  • Umsetzung der Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung hinsichtlich der Einbeziehung aller wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Methoden sowie Berücksichtigung aller Grundorientierungen im Studium.
  • Besetzung der im Kontext der Ausbildungsreform neu geschaffenen Stellen auch mit Vertreter*innen der gar nicht oder stark unterrepräsentierten wissenschaftlich anerkannten Verfahren bzw. mit Vertreter*innen weiterer Grundorientierungen der Psychotherapie.
  • Bei den im Studium zu absolvierenden Berufsqualifizierenden Tätigkeiten muss gewährleistet werden, dass die Studierenden diese bei Lehrkräften mit sozialrechtlicher Fachkunde in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren bzw. einer Weiterbildung in weiteren Grundorientierungen sowie der Neuropsychologischen Psychotherapie absolvieren können. Hierzu müssen entsprechende Stellen geschaffen werden.

 

Hier finden Sie die Resolution zum Download.