Am 22. November 2024 hat der Bundesrat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) verabschiedet, nachdem der Deutsche Bundestag bereits am 17. Oktober zugestimmt hatte. Ziel des Gesetzes ist es, die stationäre Versorgung grundlegend zu reformieren, die Behandlungsqualität zu verbessern und die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu stärken.
Kerninhalte der Reform
- Vorhaltevergütung: Zukünftig sollen Krankenhäuser einen relevanten Anteil ihrer Finanzierung durch eine sogenannte Vorhaltevergütung erhalten. Diese sichert die Grundversorgung unabhängig von der Menge der erbrachten Leistungen, wenn Qualitätskriterien und Leistungsgruppen eingehalten werden.
- Neue Versorgungseinrichtungen: Mit den „Level 1i-Krankenhäusern“ werden sektorenübergreifende Einrichtungen eingeführt. Diese sollen vor allem in Regionen ohne niedergelassene Fachärzte die Versorgung sicherstellen und auch allgemeine medizinische Behandlungen übernehmen können.
- Qualitätskriterien: Leistungen dürfen nur in Krankenhäusern erbracht werden, die über entsprechend qualifiziertes Personal, geeignete Ausstattung und interdisziplinäre Behandlungsmöglichkeiten verfügen. Ziel ist eine höhere Behandlungsqualität bei komplexen Eingriffen wie Krebs- und Herzoperationen.
Bedeutung der Reform
Die Reform modernisiert das Krankenhaussystem bzw. soll es modernisieren und reagiert auf Herausforderungen wie Personalmangel, wirtschaftlichen Druck und regionale Ungleichheiten. Besonders ländliche Kliniken sollen durch die neuen Regelungen eine Überlebenschance erhalten. Gleichzeitig soll Bürokratie abgebaut werden, um sich stärker auf die Patient*innenversorgung zu konzentrieren.
Kontroversen
Ein Hauptkritikpunkt ist die Finanzierung des geplanten Transformationsfonds über 50 Milliarden Euro, von dem die Hälfte durch gesetzliche Krankenkassen getragen werden soll. Expert*innen und Verbände befürchten dadurch steigende Beitragssätze. Kritiker*innen fordern, dass diese Kosten vollständig durch Steuermittel finanziert werden sollten, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.
Das KHVVG markiert einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung des Gesundheitswesens, wird jedoch in der Umsetzung und Finanzierung weitere Diskussionen erfordern.
Bei diesem Gesetzgebungsprozeß haben der VPP sowie der BDP sehr aktiv mitgewirkt. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft für psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG– PVA), in der der VPP Mitglied ist, hat sich hierzu dezidiert geäußert.
Hans-Jürgen Papenfuß