Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

BDP-Stellungnahme: PiA müssen in der Corona-Krise berücksichtigt werden

Obwohl die finanzielle Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) durch die Corona-Krise nochmals massiv verschärft wurde, sind diese von den Hilfspaketen bislang nicht bedacht worden. Zudem droht eine Verzögerung der Ausbildung, was die ohnehin knappe finanzielle Planung der PiA gefährdet.

Die Situation der PiA vor der Corona-Krise sah so aus, dass sie häufig ohne sozialrecht­lichen Status und zum Teil ohne Gehalt tätig waren. Zwar sieht der Gesetzgeber ab September 2020 eine Vergütung in Höhe von 1.000 Euro monatlich vor, Ausbildungsgebühren sowie Lebenshaltungskosten können davon jedoch in den seltensten Fällen bestritten werden. Die Mehrheit der PiA muss daher Neben­beschäf­tigungen nachgehen.

Durch die Corona-Krise wurden der teilstationäre sowie stationären Betrieb in psychiatrische Abteilungen stark eingeschränkt – sodass viele PiA in Kurzarbeit gehen mussten, freigestellt wurden, oder ihre Verträge – sofern sie welche hatten – unterbrochen oder beendet wurden.

In der ambulanten Ausbildung konnten Therapien nicht fortgesetzt werden, weil Schutz­ausrüstung fehlte, die Erlaubnis zur Fernbehandlung (per Video) für PiA nicht gleichermaßen gilt wie für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und weil die notwendige Supervision nicht durchgeführt werden konnte. Theorieseminare, die sich über die gesamte Ausbildungszeit erstrecken, fielen zunächst aus und werden nun teilweise durch Online-Seminare ersetzt. Erschwerend kam hinzu, dass auch Nebeneinkünfte häufig wegbrachen, was die existentiellen Nöte der PiA noch vergrößerte.

Unser psychotherapeutischer Nachwuchs ist eine tragende Säule in der systemrelevanten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung — gerade in Zeiten, in denen die Bevölkerung unter massiven Ängsten vor einer unbekannten Bedrohung und Depressionen aufgrund der sozialen Isolation leidet.

Darum fordern wir:

  • Berücksichtigung der PiA bei den gesetzlichen Hilfspaketen, z. B. Soforthilfen wie sie für Solo-Selbstständige vorgesehen sind.
  • Härtefallregelungen damit vorübergehende Kurzarbeit oder Freistellung während des Klinikjahres die Gesamtausbildung nicht verlängert (z. B. Anerkennung von Tätigkeiten im Homeoffice, Toleranz bis zu 25% der versäumten Präsenzstunden).
  • Versorgung aller PiA in der praktischen Ausbildung mit adäquater Schutzausrüstung durch die KVen.
  • Bundesweite Erlaubnis für uneingeschränkte Nutzung von Fernbehandlungs­möglich­keiten analog derer für approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
  • Bundesweit uneingeschränkte Anerkennung von Online-Seminaren sowie video­ge­stüt­zter Supervision und Selbsterfahrung durch die aufsichtsführenden Länder und Bereitstellung selbiger durch die Ausbildungsinstitute.
  • Härtefallregelungen für die Zulassung zur Zwischen- und Approbationsprüfung (z.B. können ausstehende Behandlungsstunden und Theorieseminare nach der Anmeldung bis zum Zeitpunkt der Prüfung nachgeholt werden).

Dr. Johanna Thünker          Inge Neiser                                               Gunter Nittel
Vorsitzende VPP                  Vorstand Klinische Psychologen            Vizepräsident BDP

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Thünker (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)