Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter März 2013

BERUFSPOLITISCHES

Patientenrechtegesetz am 26. Februar 2013 in Kraft getreten
Ursprünglich schon zum Jahresbeginn geplant und angekündigt, hat sich das Patientenrechtegesetz zunächst verzögert und ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Das neue Gesetz bringt für Psychotherapeuten nichts fundamental Neues. Die neuen Regelungen im BGB verdeutlichen, dass für Psychotherapeuten in Hinblick auf Behandlungsvertrag, Haftung für Behandlungsfehler, Verteilung der Beweislast, Information, Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation und Akteneinsicht kaum etwas anderes gilt als für die Ärzte. Für einen ersten Einblick hat der VPP seinen Mitgliedern Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengetragen. Lesen Sie mehr: www.vpp.org/meldungen/13/130228_patientenrechtegesetz.html

Urteil des SG Marburg: Auch geplante Samstagstermine mit EBM-Zuschlag
Das Sozialgericht Marburg hat am 24. Oktober 2012 (Az: S 11 KA 177/10) bestätigt, dass für kassenzugelassene Psychotherapeuten der Samstags-Zuschlag auch bei geplanten Terminen gemäß EBM-Ziffer 01102 abgerechnet werden darf. In Abschnitt 23.1.5 der Präambel ist diese Ziffer nicht ausdrücklich erwähnt, so dass die beklagte KV Hessen der Auffassung war, nur ärztliche Psychotherapeuten könnten die Ziffer abrechnen. In dem Urteil entschieden die Richter, dass zwischen ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten in Hinblick auf eine vorgesehene Inanspruchnahme am Samstagvormittag keine Unterschiede von derartigem Gewicht bestehen, dass eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt werden könne.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag unter: www.vpp.org/meldungen/13/130131_sonntagstermin.html

Konsequenzen der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie
Im aktuellen Psychotherapeutenjournal (1/13) werden die Konsequenzen der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen neuen Bedarfsplanungsrichtlinie dargestellt. Auch der VPP berichtete im aktuellen report psychologie (3/13) darüber. In einem „BPtK-spezial“ werden Übersichten aufgeführt, aus welchen ersichtlich wird, in welchen Planungsbereichen absehbar neue Psychotherapeutensitze ausgeschrieben werden. Es wird deutlich, dass es vor allem in Großstädten zu einem erheblichen Anstieg des Versorgungsgrades kommen wird und somit die Nachbesetzungen der Praxen unter Umständen gefährdet sein könnte, da der Zulassungsausschuss diese ablehnen kann. Bei Fragen zum Thema „Bedarfsplanung“ steht Ihnen der VPP gerne zur Verfügung.
Lesen Sie den BPtK-Newsletter: www.bptk.de

Vertreterversammlung des VPP am 23./24. Februar in Berlin
Am 23. und 24. Februar 2013 fanden sich die Vertreter der Landesfachverbände des VPP im BDP zur Vertreterversammlung in Berlin zusammen und diskutierten die für Psychotherapeuten wichtigen Veränderungen im Jahr 2013.
Thematisiert wurden u.a. der Wegfall der Praxisgebühr, die neue vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgelegte Bedarfsplanungsrichtlinie sowie die Regelungen zur Praxisweitergabe. Auch das Patientenrechtegesetz und die Weiterentwicklung der Psychotherapierichtlinien und des Gutachterverfahrens sowie die Zukunft der Psychotherapieausbildung waren Diskussionspunkte. Lesen Sie mehr: www.vpp.org/meldungen/13/130226_vv.html

Position des VPP zum Gutachterverfahren
Anlässlich der in verschiedenen Gremien aktuell geführten Diskussion um das Gutachterverfahren hat sich der VPP bei seiner Vertreterversammlung im Februar damit befasst und seine Position dazu abgestimmt.
Lesen Sie mehr: www.vpp.org/meldungen/13/130226_gutachterverfahren.html

VPP weist Kritik an Ausbildungsstand von Psychotherapeuten zurück
Der Gesundheitsexperte der SPD Prof. Dr. Karl Lauterbach und Prof. Dr. Wittchen von der TU Dresden übten im 49. ZEIT Forum Wissenschaft Kritik am Ausbildungsstand der Psychotherapeuten: Diese seien „schlicht nicht im Saft“ und würden ihrer „Weiterbildungspflicht nicht nachgehen“.
Der VPP weist diese Kritik scharf zurück. Sie ist unhaltbar, ganz besonders mit Blick auf die – in der Diskussion nicht genannten – wahren Probleme der psychotherapeutischen Versorgung: eine ihren Namen nicht verdienende Bedarfsplanung, die schwierigen Arbeitsbedingungen sowie die überfällige Ausbildungsreform.
Hören Sie hier das Gespräch: www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturgespraech/2046398/

PiA

Video-Spot zu Ausbildungsbedingungen
Politisch aktive Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) veröffentlichten am 18. März 2013 im Rahmen des 3. PiA-Politik-Treffens im DGB-Gewerkschaftshaus einen Video-Spot, der auf ihre prekären Ausbildungsbedingungen hinweist: Sie arbeiten im Anschluss an ihr Studium mindestens 1.800 Stunden in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken und werden dafür aufgrund des fehlenden Rechtsanspruchs gering bis gar nicht entlohnt. Zusätzlich bezahlen sie ihre hohen Ausbildungsgebühren aus eigener Tasche.
Sehen Sie den Spot hier: undefined">www.youtube.com

VERÄNDERUNGEN IM BUNDESVORSTAND

Vertreterversammlung des VPP wählt Marcus Rautenberg zum neuen Bundesvorsitzenden
Die Vertreterversammlung des VPP im BDP hat am 24. Februar 2013 Marcus Rautenberg zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt, nachdem Eva-Maria Schweitzer-Köhn von ihrem Amt zurückgetreten war. Ebenso teilte auch Hans-Werner Stecker seinen Rückzug aus dem Bundesvorstand mit.
Neben dem neuen Bundesvorsitzenden Marcus Rautenberg werden dem VPP Bundesvorstand weiterhin Eva-Maria Schweitzer-Köhn, Uschi Gersch und Heinrich Bertram als Beisitzerinnen und Beisitzer angehören. Darüber hinaus wird der Vorstand vom Vertreter der PiA im VPP Robin Siegel unterstützt. Lesen Sie mehr: www.vpp.org/meldungen/13/130227_vorsitzender.html

Marcus Rautenberg im Interview
Dipl.-Psych. Marcus Rautenberg, Psychologischer Psychotherapeut und seit 24. Februar 2013 Bundesvorsitzender des VPP im BDP im Interview.

Herr Rautenberg, wenn Sie drei Wünsche für die Psychotherapeuten in Deutschland frei hätten, welche wären das?

Ich wünsche mir in der Gesellschaft, in der Politik – vor allem natürlich in der Gesundheitspolitik – und im Gesundheitssystem sowie auch in den Gremien der Selbstverwaltung verantwortungsvolle und weitsichtige Menschen, die die Bedeutung des gesamten Spektrums der wissenschaftlich fundierten Psychotherapie für die körperliche und psychische Gesundheit erkennen. In der Folge hätten wir eine Bedarfsplanung, die ihren Namen verdient, eine Ausweitung der Richtlinienpsychotherapie auch auf die so wichtigen humanistischen Verfahren sowie angemessene Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für die Psychotherapeuten in Ausbildung und damit schließlich eine gute psychotherapeutische Versorgung für alle Menschen, die einer Psychotherapie bedürfen.

Wenn Sie nun daraus drei Wünsche ableiten, die Sie innerhalb des Berufsverbandes BDP verwirklicht sehen möchten, welche wären das?

Ich wünsche mir, dass der BDP die Bedeutung der Psychotherapeuten für den Verband nicht vergisst, erkennt, dass Psychotherapeuten immer auch Psychologen sind, selbst wenn sie nicht unbedingt Psychologie studiert haben, und dass wir im Verband miteinander reden und handeln.

Und wenn Sie nun wiederum daraus drei Wünsche an Ihre Arbeit und deren Erfolg im VPP ableiten, welche sind das?

Ich bin überzeugt, dass der VPP mit seinem Grundsatz der Psychologie als Basis der Psychotherapie und der Verfahrensvielfalt der beste, wenn nicht sogar der einzige Verband ist, der die Interessen der Psychotherapeuten in der Öffentlichkeit und in den Gremien der Selbstverwaltung vertritt. Ich wünsche mir, dass es uns gelingt, dies noch besser nach innen und nach außen zu kommunizieren. Das ist eigentlich nur ein Wunsch, der aber wohl alles abdeckt.

Herr Rautenberg, wir danken Ihnen für den ersten Einblick in die Motive und – zunächst noch allgemein gefassten – Ziele Ihrer Arbeit im VPP und wünschen Ihnen viel Erfolg!