Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Mai 2008

BERUFSPOLITIK AKTUELL

G-BA hat zur Gesprächspsychotherapie entschieden
Die Gesprächspsychotherapie soll auch künftig nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewandt werden können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 24. April beschlossen und damit eine entsprechende Entscheidung aus dem Jahr 2006 bekräftigt. „Wirksamkeit und Nutzen der Gesprächspsychotherapie seien für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen nicht in der ausreichenden Breite bislang wissenschaftlich belegt.“ heißt es in der Pressemitteilung des G-BA. Und weiter: „Der gleichlautende Beschluss des G-BA vom 21. November 2006 war vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der Begründung beanstandet worden, dass der Bundespsychotherapeutenkammer zusätzliche Dokumente zur Stellungnahme vorzulegen seien und diese in die Beschlussfassung einzubeziehen sei.“
Aus Sicht des VPP im BDP berücksichtigt der G-BA die auf der Expertise eines hochrangigen Wissenschaftlergremiums fussende Stellungnahme der BPtK nicht tatsächlich, da er seine alte Position im Prinzip nur wiederholt. Abzuwarten bleiben nun die Reaktion des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. weitere Gerichtsentscheidungen. Im Vorfeld der G-BA-Entscheidung hatten der VPP und andere psychotherapeutische Verbände auf Hintergründe zur Einführung des Schwellenkriteriums „Versorgungsrelevanz“ aufmerksam gemacht, welches seit Anfang März in Kraft ist und bei der Entscheidung bezüglich der Gesprächspsychotherapie das erste Mal zur Anwendung kam. Diverse Kammern und Verbände hatten in Resolutionen die Zulassung der Gesprächspsychotherapie gefordert.
Artikel

WEITERE NACHRICHTEN

GK II nimmt Stellung zur Honorarentwicklung 2009
Die im GK II zusammen geschlossenen Verbände der Psychologischen Psychotherapeuten (zu denen auch der VPP im BDP gehört), der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der ärztlichen Psychotherapeuten haben gegenüber BMG, KBV, Krankenkassen und Institut des Bewertungsausschusses Stellung genommen zu den für 2009 gesetzlich vorgesehenen Honorarregelungen und deren Umsetzung durch die Selbstverwaltung. Kritisch setzen sie sich auseinander mit dem einheitlichen Orientierungspunktwert, der Definition einer angemessenen Vergütung und den Begrenzungen bei den nicht antragspflichtigen Leistungen. Im Übrigen erwartet der GK II, dass die BSG-Rechtsprechung vom 29.8.2007 zu den probatorischen Sitzungen noch im Jahr 2008 umgesetzt wird. Es muss möglich sein, dass die in den Psychotherapie-Richtlinien festgelegte Anzahl von probatorischen Sitzungen wirtschaftlich erbracht werden kann. Dies ist nur dadurch sicher zu stellen, dass diese Leistungen zum Punktwert der fachärztlichen Leistungen und außerhalb des RLV vergütet werden.
Stellungnahme

VPP-Stellungnahme zur indikationsspezifischen Zulassung von Verfahren
Zukünftig wird bei der Zulassung von psychotherapeutischen Verfahren in die sozialrechtliche psychotherapeutische Versorgung (Krankenkassen und KV/SGB V) das Schwellenkriterium „Versorgungsrelevanz“ gelten. In einer internen Stellungnahme des Vorsitzenden des VPP im BDP, Heinrich Bertram heißt es: „Die Einführung dieses Schwellenkriteriums (…) wird einen erheblichen Einfluss auf die Anwendung und Entwicklung psychotherapeutischer Verfahren und Methoden haben. Dies sowie die damit angestoßene Entwicklung wird seitens des VPP im BDP (wie auch einer Reihe von anderen Verbänden) mit großer Sorge verfolgt.“
Zum vermeintlichen „Erfolg“, mit dem Schwellenkriterium sei die Verhinderung der indikationsspezifischen Zulassung von Verfahren erreicht worden, betont Bertram: Vor dem Hintergrund des Psychotherapeutengesetzes und des Sozialgesetzbuches V wären keine zusätzliche Hürden notwendig gewesen, da „eine indikationsspezifische Zulassung in der gegebenen Struktur von PsychThG und SGB V (also ohne eine vorherige Novellierung dieser) gar nicht möglich ist.“ Das gegebene Schwellenkriterium erschwere die Zulassung von noch nicht als Richtlinienverfahren anerkannten Verfahren erheblich und ermögliche nun eine Zergliederung von bisher nicht zugelassenen Verfahren in einzelne Methoden und Techniken sowie deren anschließende indikationsbezogene Zulassung bei gleichzeitigem Gebot, dass sie nur von in den Richtlinienverfahren zugelassenen Behandlern durchgeführt werden dürfen.
Artikel

LANDSESFACHVERBÄNDE

LFV Berlin: Bündnis für psychische Gesundheit zum Schwellenkriterium
Das Berliner Bündnis für psychische Gesundheit hat am 17.4. eine Stellungnahme in die DV der Berliner Psychotherapeutenkammer eingebracht, die jedoch nicht genügend Stimmen fand, um als Erklärung der gesamten Kammer veröffentlicht zu werden. Folgende Verbände bilden die Kammerfraktion: VPP im BDP, GwG, DGVT, MEG, DGK, GNP, SG, LAG, DVG, AK Freie PT. Ausgeführt werden in der Bündnis-Erklärung rechtliche und fachliche Gründe für die Befürchtung, dass durch die Verankerung des Schwellenkriteriums „Versorgungsrelevanz“ in den Psychotherapie-Richtlinien die Vielfalt psychotherapeutischer Verfahren auf die psychodynamischen und die verhaltensmodifikatorischen eingeengt werden könnte. Es bestehe die Gefahr, dass andere erprobte und effektive Verfahren dann unter deren Oberhoheit in einzelne Vorgehensweisen zerlegt, zu indikationsbezogenen Methoden und Techniken ohne ihre eigenen Menschenbilder und Krankheitskonzepte umdefiniert werden. Das konkrete Schwellenkriterium sei entgegen der genannten Zielsetzung keine adäquate Operationalisierung von Versorgungsrelevanz und drohe die berufsrechtlichen Grundlagen auszuhebeln.

NUR FÜR MITGLIEDER

Neuauflage von „VPP aktuell“ zum Thema Praxiswert – Ausgabe ab 5.5. im Netz
In den nächsten Tagen wird die Neuauflage von „VPP aktuell“ in den Briefkästen aller Mitglieder liegen. In den letzten Jahren wurde das seinerzeit bewährte „VPP aktuell“ (letztmalig 2004 erschienen) zunehmend durch das Internet, die VPP- homepage, den VPP-newsletter, mailing-Listen, email-Auskünfte, die Rubrik „Psychotherapie“ im „report psychologie“, den Quartalsbrief u.ä. ersetzt. Absicht blieb jedoch immer, das Informationsmaterial Richtung Berufspraxis auszuweiten, insbesondere unter der Maßgabe rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen. Thema der Maiausgabe von „VPP aktuell“ ist deshalb: „Was ist eine psychotherapeutische Praxis wert?“ Autorinnen und Autoren aus unterschiedlichen Zusammenhängen beleuchten und hinterfragen die rechtlichen wie die ethischen, die materiellen wie auch die ideellen Rahmenbedingungen eines Praxisverkaufs. Der VPP zeigt auf, in welcher Weise er in diesem Berufsfeld politisch Position bezieht.
„VPP aktuell“ wird zukünftig alle drei Monate erscheinen - jeweils zu einem Schwerpunktthema (Heft 2: Vertragsformen). Online ist die aktuelle Ausgabe jeweils in der Rubrik „Veröffentlichungen“ des VPP-Mitgliederbereichs zu finden, dort wird Heft 1 am 5.5. eingestellt.

AUSBLICK

Wie weit ist Europa? Psychotherapeuten im europäischen Gesundheitssystem
In der Juni-Ausgabe des „Report Psychologie“ wird Hans-Werner Stecker, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP, einen Lagebericht über die Situation von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im europäischen Gesundheitssystem geben.Während Psychotherapeuten in Deutschland selbstverständlich zu den Gesundheitsberufen gezählt werden, ist dies anders auf europäischer Ebene. So heißt es z.B. in Steckers Überblick, das Bundesministerium für Gesundheit habe einen Bericht zum Vergleich der Gesundheitssysteme in der EU in Auftrag gegeben, der im Dezember 2007 fertig gestellt wurde: Psychotherapeuten tauchen in diesem Bericht nicht auf, werden bei der Auflistung der Gesundheitsberufe nicht genannt. Fragen der Psychotherapie und die Versorgung psychischer Krankheiten werden nicht thematisiert. Warum der Weg nach Europa noch weit ist, ist Anfang Juni auf den „Psychotherapie“-Seiten des Report Psychologie nachzulesen.