Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Juni 2007

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Vorstandswahlen bei der BPtK entsprechend vorheriger Absprachen
Der 10. Deutsche Psychotherapeutentag wählte am 12. Mai in Berlin den amtierenden Präsidenten Prof. Dr. Rainer Richter für eine zweite Amtsperiode. Aus dem alten Vorstand wurden Monika Konitzer als Vizepräsidentin und Peter Lehndorfer als Beisitzer im Vorstand der BPtK in ihren Ämtern bestätigt. Neu als Vizepräsident wurde Dr. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, gewählt. Zweite Beisitzerin wurde Andrea Mrazek, die neu gewählte Präsidentin der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer. Kommentar des VPP: Das Vorstandstableau folgt damit leider einer vorher erfolgten Absprache zwischen DPTV und DGPT und läßt Vertreter der Gruppierungen, die nicht diesen Verbänden angehören (z.B. Vertreter der AGP, zu der auch der VPP im BDP gehört, des bvvp und der DGVT), außen vor. Die entsprechenden Gegenkandidaturen von Dr. Deister (bvvp) und Frau Michelmann (Systemische Gesellschaft) bekamen nicht genügend Stimmen.

WEITERE NACHRICHTEN

BGW: Gleicher Gefahrtarif für Psychotherapeuten und Ärzte
Laut Aussage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zum 3. Gefahrtarif hat sich gezeigt, dass sich Art, Schwere und Häufigkeit von Versicherungsfällen von selbstständig im Gesundheitsdienst tätigen Psychotherapeuten und niedergelassenen Ärzten sehr ähneln. Die Vertreterversammlung der BGW beschloss daher, die selbstständig tätigen Psychotherapeuten in die Tarifstelle der niedergelassenen Ärzte zu überführen. Da die Erhebung des Pflichtbeitrages bei den Berufsgenossenschaften im Wege einer nachträglichen Bedarfsdeckung erfolgt, wirkt sich die neue Gefahrklasse 2,3 (bisher 3,0) erst im Beitrag für das Jahr 2007 aus. Je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger sind die Beiträge bei gleichem Entgelt. Die Bescheide hierfür ergehen im April 2008. Davon ausgenommen sind die Unternehmer, die eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben. Im Rahmen der im April 2007 ergangenen Vorschussbescheide für das Jahr 2007 wurden bereits die neuen Gefahrklassen zugrunde gelegt.

Entwurf zur Telekommunikationsüberwachung gefährdet Vertrauensverhältnis
Auch aus psychotherapeutischer Perspektive ist eine Ausweitung staatlicher Überwachungsmaßnahmen nicht hinzunehmen, wie sie laut einer Erklärung des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu erwarten ist. Damit könne das Vertrauen von Patientinnen und Patienten zu ihren behandelnden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nachhaltig erschüttert werden. Zum Schutz der Privatsphäre gehört, dass Bürger mit Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern frei und offen kommunizieren können. Um in Strafsachen effektiver ermitteln zu können, dürften nach den jetzigen Entwürfen jedoch auch vertrauliche Telefongespräche zum Beispiel zwischen Psychotherapeutin und Patientin ein halbes Jahr lang gespeichert und ausgewertet werden. Für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) enthält dieser Gesetzentwurf „eklatante verfassungswidrige Komponenten, die einem großen Lauschangriff auf die Bürger gleichkommen“.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

NRW: VPP erwägt Klage gegen neue Beitragstabelle der Psychotherapeutenkammer
Bei der letzten Versammlung der Kammer NRW am 27. April 2007 in Dortmund wurde eine Beitragserhöhung um 100 € beschlossen sowie eine Änderung der Beitragstabelle. Beides bedarf noch der Genehmigung des Ministeriums.
Der VPP-Landesfachverband wie auch die VPP-Fraktion haben sowohl im Vorfeld wie auch während der Kammerversammlung ihr Unverständnis für diese in ihren Augen nicht gerechtfertigte Erhöhung zum Ausdruck gebracht. Die VPP-Fraktion hatte einen eigenen Antrag vorgelegt, der bei einem Einheitsbeitrag für alle eine Erhöhung um 40 € vorsah, bzw., sofern eine differenzierte Beitragstabelle für Angestellte beschlossen werden solle, eine Erhöhung um 50 €. Da der Antrag des Vorstandes der weitergehende war, wurde über diesen zuerst abgestimmt. Da er die Mehrheit fand, wurde über den VPP-Antrag nicht mehr abgestimmt.
Da der Landesfachverband jedoch schwerwiegende Bedenken gegen eine 40prozentige Erhöhung wie auch gegenüber der Regelung bzgl. der Teilzeitangestellten hat, hat er sich in einem mehrseitigen Schreiben an das Ministerium gewandt und um Überprüfung gebeten. Sollte der VPP mit seiner Eingabe an das Ministerium nicht erfolgreich sein und tatsächlich die von der Kammerversammlung beschlossene Erhöhung des Kammerbeitrages auf 350 € wie auch die Ungleichbehandlung nur in Teilzeit Arbeitender genehmigt werden, wird er gegen diese Erhöhung den Klageweg gehen, teilte Uschi Gersch für den LFV-Vorstand mit.

PSYCHOTHERAPEUTINNEN UND PSYCHOTHERAPEUTEN IN AUSBILDUNG

PiA-Vertretung bei der Bundespsychotherapeutenkammer
Beim 10. Deutschen Psychotherapeutentag Mitte Mai in Berlin sollte über eine Interessenvertretung und Einbindung von Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) auf Bundesebene entschieden werden. Dazu lagen insgesamt vier Anträge vor (Vogel et al., Satzungsausschuss, Vorstand, Kerstin Sude), ein 5. Antrag wurde nach dem Wortbeitrag von Birgit Wiegand (VPP/PiA) im Diskussionsverlauf neu eingereicht.
In den Anträgen 1-3 ging es um den Vorschlag zur Wahl eines PiA-Gremiums, einer PiA-Bundeskonferenz oder um die Teilnahme von PiA am DPT mit Gaststatus (ohne Stimmrecht). Alle diese Anträge erschienen den anwesenden PiA zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Eine Verabschiedung einer dieser Anträge hätte zu einer Festschreibung einer „Pseudo“-PiA- Beteiligung geführt. Birgit Wiegand forderte den Vorstand der BPtK auf, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung zweier PiA einzurichten, die die Beantwortung der Frage der inhaltlichen und personellen Einbindung der PiA auf Bundesebene zum Ziel hat. Heinrich Bertram, Vorsitzender des VPP, reichte dazu einen Antrag 5 ein, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Dies ist aus Sicht der PiA-Vertreterinnen und -Vertreter als großer Erfolg zu bewerten.
Der Wortlaut des Antrages 5: Der 10. DPT beauftragt den Vorstand, eine Arbeitsgruppe „PiA“ einzurichten. Unter Berücksichtigung der Inhalte der heutigen Anträge soll diese bis zum nächsten DPT konsensfähige Vorschläge zur strukturellen und konzeptionellen Einbindung von PiA-Interessen und PiA-Vertreter/innen, einen entsprechenden Zeitplan und eine Budgetierung erarbeiten. Zur Arbeitsgruppe sollen zwei PiA gehören. Es ist zur Zeit offen, wer in die Arbeitsgruppe berufen wird.