Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Dezember 2006

BERUFSPOLITIK AKTUELL I: GESPRÄCHSPSYCHOTHERAPIE

Ablehnender G-BA-Beschluss zur Gesprächspsychotherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. November beschlossen, dass die Gesprächspsychotherapie auch künftig nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewandt werden kann. Wirksamkeit und Nutzen der GPT für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen seien - mit Ausnahme der Depression - nicht wissenschaftlich belegt. Die GPT-Verbände und die BPtK sind der Auffassung, dass der ablehnende Beschluss-Entwurf durch sachwidrige Bewertung der Bewertungsunterlagen zustande gekommen ist.
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BERUFSPOLITIK AKTUELL II: STATIONÄRE PSYCHOTHERAPIE

Psychotherapeutische Tätigkeit in psychiatrischen Krankenhäusern
In Kürze wird ein Grundsatzartikel von Hans Werner Stecker veröffentlicht, in welchem er deutlich macht, dass die stationäre Psychotherapie und Tätigkeit von Psychotherapeuten in psychiatrischen Krankenhäusern nicht ohne eine Auseinandersetzung mit der biologischen Psychiatrie und der Sozialpsychiatrie erfolgen kann. Die Darstellung und Umsetzung psychotherapeutisch orientierter Behandlungsansätze ist nur innerhalb eines psychotherapeutisch orientierten Stationskonzeptes unter Einbeziehung und mit Behandlungsführung des multiprofessionellen Teams möglich.

WEITERE NACHRICHTEN

ver.di-Tagung zur psychotherapeutischen Versorgung
„Stand und Perspektiven der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland“ lautete das Thema einer ver.di-Fachtagung am 29.November in Berlin. Patienten, die heute in eine stationäre Reha-Behandlung kommen, seien deutlich kränker als früher, betonte Prof. Dr. Manfred Zielke, Universität Mannheim. In der von Prof. Dr. Arno Deister geleiteten psychiatrischen Klinik in Itzehoe besetzt ein leitender Psychologe/Psychotherapeut eine Oberarztstelle mit entsprechender Vergütung - dieses Modell sollte laut Deister in die Psychiatrie-Personalverordnung mit aufgenommen werden. Die Tagung wurde geplant und vorbereitet durch die Fachkommission der Psychotherapeuten bei Ver.di.

KTL 2007: Psychologische Psychotherapeuten ausdrücklich genannt
Die „Klassifikation therapeutischer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation“ (KTL) ist soeben in vollständig überarbeiteter 5. Auflage (KTL 2007) veröffentlicht worden. Im Kapitel „Psychotherapie“ ist bemerkenswert, dass Psychologische Psychotherapeuten (bzw. in der Kinderrehabilitation: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) erstmals ausdrücklich genannt werden und psychotherapeutische Leistungen nur abgerechnet werden können, wenn diese von Psychologischen Psychotherapeuten oder Ärzten mit entsprechender psychotherapeutischer Facharzt- oder Zusatzqualifikation erbracht werden.

9. DPT unterstützt bessere PiA-Vertretung innerhalb der Kammern
Der 9. Deutsche Psychotherapeutentag begrüßt die von der PtK Bayern mit ihren Satzungsanträgen forcierte Debatte für eine bessere Interessenvertretung und institutionalisierte Integration der PiA in die Kammerstrukturen auf Landes- wie auf Bundesebene - so lautet der positiv abgestimmte Beschluss des 9. DPT vom 18.11.. Der DPT bittet den Länderrat, Modelle der Vertretung für die Landeskammern vorzuschlagen. Er bittet zugleich die Satzungskommission, eine institutionalisierte PiA-Vertretung auf Ebene der BPtK zu entwickeln.
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VÄndG: 55-Jahres-Altersgrenze gekippt
Im Kleingedruckten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetz hat sich eine überraschende Wendung ergeben. Mit dem VÄndG soll ab nächstem Jahr überall, also auch in gesperrten Gebieten, die 55-Jahres-Regelung entfallen. Bislang war dies nur als Anreiz für unterversorgte Gebiete gedacht. Wenn diese neue vom Gesundheitsausschuss vorgeschlagene und vom Bundestag übernommene Regelung so umgesetzt wird - und damit ist zu rechnen - können ab nächstem Jahr auch ältere Semester eine Kassenpraxis kaufen.
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NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Hamburg: Kammerwahlen im Februar 2007
In Hamburg finden im Februar 2007 zum zweiten Mal Wahlen zur Psychotherapeutenkammer statt. Kandidieren wird das Team Psychologische PsychotherapeutInnen BDP/VPP, das sich unter anderem für eine Verbesserung der Praxisbedingungen und der Honorierung, für eine Revision der Fortbildungsordnung und für die besoldungsrechtliche Gleichstellung der angestellten und verbeamteten PPTs mit vergleichbaren Berufsgruppen wie den Fachärzten einsetzen wird. Niedergelassene in der Kostenerstattung liegen der Vorsitzenden des VPP-Landesfachverbandes besonders am Herzen. In Hamburg kandidieren: Christel Kock, Bettina Nock, Sigrid Mathiszig, Laszlo A. Pota, Michael Cöllen und Dr. Helga Schäfer.

Berlin: Information zu Quartalsklagen
Laut der Berliner Initiative „Klagen statt Jammern“ scheint die KV-Berlin - wie auch andere KVen - zu der Strategie zu greifen, alle weiteren Quartale zu bescheiden: „Die ersten Kolleginnen und Kollegen haben bereits die Bescheidungen für 1/2006 erhalten.“ Wer der Strategie der Initiative folgen möchte, müsste Klage einlegen. Die notwendigen Unterlagen, inklusive Klagebegründung, erhalten VPP-Mitglieder in der Bundesgeschäftsstelle.
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Baden-Württemberg: Vereinbarung mit KV
Dem Verband der Vertragspsychotherapeuten Südbaden e.V. (vvps) ist es gelungen, mit dem Vorstand der KV Baden-Württemberg eine Vereinbarung bezüglich der zunächst von der KV zurückgewiesenen Widersprüche zu den Honorarbescheiden 3/04 bis 1/05 zu erzielen. Dieses Übereinkommen ermögliche „einen Rückzug aus der juristisch komplizierten Lage“, nachdem fast hundert Einzelklagen beim Sozialgericht Stuttgart eingegangen waren. Die Vereinbarung: Zurückgeschickte Originalbescheide werden in den vorherigen Stand des Ruhenlassens der Widersprüche zurückversetzt, die bereits eingereichten Klagen werden bei Gericht ruhen gelassen (Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des vvps).

Niedersachsen: Peseschkian begeisterte beim LPT
Prof. Dr. Nossrat Peseschkian begeisterte mit einem Vortrag über die von ihm begründete Transkulturelle Psychotherapie beim VPP-LandespsychotherapeutInnentag am 28. Okotober in Hannover. Bei der Mitgliederversammlung des VPP-LFV Niedersachsen wurde die engagierte Arbeit des Vorstands aufgezeigt. Gleichzeitig sei es schwierig für die Verbände, auf die Politik der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen Einfluss zu nehmen. Als Gast referierte die stellvertretende Vorsitzende des VPP, Eva Schweitzer-Köhn, über das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und die Gesundheitsreform.
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INFORMATIONEN ZUR BERUFSPRAXIS

Vertragsarztsitz: Verlegung kann nicht rückwirkend genehmigt werden
Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 31.05.2006 (Az.: B 6 KA 7/05R) klargestellt, dass die Verlegung des Vertragsarztsitzes durch den Zulassungsausschuss nicht rückwirkend genehmigt werden kann – selbst dann nicht, wenn alte und neue Praxis räumlich eng beieinander liegen. Der Kläger hatte seine Praxis im November 2003 ohne Genehmigung des Zulassungsausschusses in ein ca. 100 m vom bisherigen Praxisstandort entferntes Haus verlegt. Erst im März 2004 wurde eine Sitzverlegung beim Zulassungsausschuss beantragt und zum 30.03.2004 genehmigt. Die Kassenärztliche Vereinigung behielt aufgrund der ungenehmigten Sitzverlegung das gesamte vertragsärztliche Honorar für den Zeitraum November 2003 bis März 2004 ein.
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AUSBLICK

Alles Gute für den Jahresendspurt
Für den Endspurt 2006 wünscht der VPP-Bundesvorstand allen VPP-Mitgliedern, VPP-Aktiven und an unserer Arbeit Interessierten Ausdauer und Kraft für die Projekte, die noch vor Jahreswechsel zu einem guten Abschluss gebracht werden sollen. Wir hoffen, dass Sie anschließend die Feiertage für eine kleine Auszeit nutzen und in Ruhe genießen können.

Nach einem halben Jahr bzw. sechs Ausgaben des VPP-Newsletters würden wir uns außerdem über Rückmeldungen freuen, inwieweit dieses Angebot Ihren Informationsbedürfnissen entspricht.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter November 2006

BERUFSPOLITIK AKTUELL I: GESUNDHEITSREFORM

VPP nimmt Stellung zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Der VPP hat den seit Mitte Oktober vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV kritisch überprüft und seine Stellungnahme sowohl an das Bundesgesundheitsministerium als auch an die Gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen übersandt. Aus Sicht des VPP-Bundesvorstands ist eine qualitativ hochwertige und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nur zu gewährleisten, wenn in dem Referentenentwurf Punkte wie die Einzelleistungsvergütung der Psychotherapie oder das Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten Berücksichtigung finden.

BERUFSPOLITIK AKTUELL II: VERTRAGSARZTRECHT

VÄndG: VPP fordert statt Teilzulassung bessere Konditionen für das Job-Sharing
Das geplante Änderungsgesetz zum Vertragsarztrecht (VÄndG) war am 18. Oktober Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Diese hatte der VPP zum Anlass genommen, dem Gesundheitsausschuss seine aktuelle Stellungnahme zu übersenden. Zu begrüßen sei insbesondere die kooperative Leitung von Medizinischen Versorgungszentren z.B. durch Psychotherapeuten und Ärzte. Klärungsbedarf sieht der VPP jedoch beim Punkt "Teilzulassung": Die nunmehr vorgesehene Möglichkeit des Zulassungsausschusses, "die Zulassung nur hälftig ruhen zu lassen oder hälftig zu entziehen", birgt eine Reihe von Problemen für Psychologische Psychotherapeuten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
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WEITERE NACHRICHTEN

BMG-Gespräch zur Situation von Psychotherapeuten in Ausbildung
Zu den Rahmenbedingungen, unter denen Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) ihre "praktische Tätigkeit" in der Psychiatrie absolvieren, kam es auf Initiative des Gesprächskreises II der Psychotherapeutenverbände am 20. Oktober zu einem Gespräch mit der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, MdB Helga Kühn-Mengel. Studien belegen, dass die Mehrzahl der PiA während dieser Zeit keinerlei Vergütung erhält, aber dennoch verantwortungsvolle psychotherapeutische Tätigkeiten in erheblichem Umfang erbringt. Für den VPP nahm Vorstandsmitglied Hans Werner Stecker an dem Gespräch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) teil. Bereits im Sommer hatte er in einer differenzierten Stellungnahme zusammen mit der PiA-Vertreterin im VPP die Argumente entkräftet bzw. widerlegt, mit denen der Petitionsausschuss des Bundestages im Mai diesen Jahres eine Petition von weit über 1000 PiA abgelehnt hatte.
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NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Bayern: Brigitte Morgenstern-Junior als 1. Vorsitzende bestätigt
Bei der Mitgliederversammlung des VPP-Landesfachverbandes Bayern ist am 23. September Brigitte Morgenstern-Junior als erste Vorsitzende des LFV wiedergewählt worden. Stellvertretender Vorsitzender wurde Michael Wetzstein. Weitere Vorstandsmitglieder sind Susanna Thamm und Dr. Hans Friedrich Stängle.

Berlin: Einladung zur VPP-Mitgliederversammlung
Der Vorstand des VPP-Landesfachverband Berlin lädt VPP- und BDP-Mitglieder herzlich ein zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 29.11.2006, in der Glinkastr. 5-7 in 10117 Berlin-Mitte. Diese beginnt um 19 Uhr mit einem Vortrag von Dipl.-Psych. Kadir Kaynak zum Thema "Besonderheiten bei der psychotherapeutischen Behandlung von MigrantInnen". Um 20 Uhr fängt die turnusgemäße Mitgliederversammlung an.

INFO BERUFSPRAXIS

Aufteilungsverbot für Reisekosten wird überprüft
Aufwendungen, die nur zum Teil beruflich oder betrieblich veranlasst sind, können bisher insgesamt nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden (Aufteilungsverbot). Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs will daran nicht mehr festhalten, wenn es einen eindeutigen Maßstab für die Aufteilung in beruflich/betrieblich einerseits und privat andererseits gibt. Im Streitfall nahm ein EDV-Fachmann an einer Computermesse in den USA teil. Vier Tage nutzte er ausschließlich beruflich, drei Tage privat. Der VI. Senat hält es für sachgerecht, die Flugkosten in Höhe von 4/7 als Werbungskosten anzuerkennnen, sowie die Übernachtungskosten für die Tage, die beruflich genutzt wurden. Er hat die Frage daher dem großen Senat des Bundesfinanzhofs vorgelegt, der endgültig zu entscheiden hat.

Erläuterung zur ZI-Erhebung der jährlichen Praxiskosten
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verschicken seit einiger Zeit auch an viele Psychotherapeuten Fragebögen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) zur Erhebung der jährlichen Praxiskosten 2005. Dieses Datenmaterial wird von der KBV mit herangezogen werden bei zukünftig anstehenden honorarpolitischen Überlegungen und Entscheidungen, z.B. zum Mindestpunktwert/Euro-Betrag für psychotherapeutische Leistungen oder auch zur Überprüfung der Bewertungen im EBM 2000plus oder auch einem anderen Honorarkonzept. Da die Beantwortung einiger Punkte weitere Fragen aufwerfen kann, möchte der VPP darauf hinweisen, dass der bvvp eine ergänzende Erläuterung zum ZI-Fragebogen herausgegeben hat.
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RÜCKBLICK

BGH: Klausel aus alten PKV-Versicherungsbedingungen nicht rechtswidrig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Februar in zwei Urteilen bestätigt, dass eine PKV-Versicherungsklausel aus der Zeit vor dem Psychotherapeutengesetz, wonach Psychotherapie nur bezahlt wird, wenn sie von einem Arzt durchgeführt wird, nicht rechtswidrig ist. Die private Krankenversicherung hatte die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie abgelehnt, weil sie nicht von einem niedergelassenen approbierten Arzt durchgeführt wurde. Der VPP bedauert diesen nachteiligen Umgang mit Patientenansprüchen auf eine psychotherapeutische Behandlung auch durch Psychologische Psychotherapeuten. Die meisten Versicherer nutzen derartige Klauseln nicht und dies mit gutem Grund, da sich ansonsten eine nicht unwesentliche Versicherungslücke auftun würde. Der VPP fordert, dass beim Basistarif in der PKV, der im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführt werden soll, eine Regelung im Gesetz getroffen werden sollte, die diese veralteten Klauseln verhindert.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter September 2006

BERUFSPOLITIK AKTUELL I: GESUNDHEITS- UND VERGÜTUNGSREFORM

VPP stellt Forderungen an die Gesundheits- und Vergütungsreform
An die Gesundheitsreform wie auch die Reform der Vergütung der Vertragsbehandler und Vertragsbehandlerinnen stellt der VPP-Bundesvorstand eine Reihe von Forderungen. Auf jeden Fall müsse die Psychotherapie als Regelleistung im Leistungskatalog der GKV erhalten bleiben. Auch bei den "Hausarztmodellen" sei das Erstzugangsrecht zur Psychologischen Psychotherapeutin/zum Psychologischen Psychotherapeuten zu gewährleisten. PsychotherapeutInnen sollten befugt sein, PatientInnen bei Bedarf direkt in stationäre psychotherapeutische, psychosomatische oder psychiatrische Einrichtungen einzuweisen. So lauten drei der insgesamt 15 Forderungen, die komplett nachzulesen sind.

VPP sucht Gespräch mit Gesundheitspolitischen Sprechern aller Fraktionen
Der VPP-Bundesvorstand hat mit den Gesundheitspolitischen Sprechern aller Bundestagsfraktionen Kontakt aufgenommen, um den o.g. aktuellen Forderungen des VPP an eine Gesundheitsreform und die Reform der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung Nachdruck zu verleihen. Ein erstes Gespräch führten Eva Schweitzer-Köhn und Heinrich Bertram, VPP-Bundesvorstand, am 21. August mit Frank Spieth, Gesundheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion "Die Linke". Dabei unterstrichen sie u.a. die dringende Notwendigkeit, der Psychotherapie und den Psychotherapeuten in den von Spieth positiv angeführten Modellen der Integrierten Versorgung bzw. anderen lokalen/regionalen Gesundheitsnetzwerken einen fachlich angemessenen Platz einzuräumen.
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BERUFSPOLITIK AKTUELL II: ÄNDERUNG DER PSYCHOTHERAPIE-RICHTLINIEN

Kommentar zur Beanstandung der PT-Richtlinienänderung durch das BMG
Die vom G-BA geheim geplanten und schließlich beschlossenen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinien hatten seit März die Gemüter vieler PsychotherapeutInnen erhitzt. Doch trotz massiver Kritik aus der Profession wurden die Änderungen vom G-BA wie geplant beschlossen. Das BMG hatte regulär eine zweimonatige Frist zur Beanstandung. Diese Zeit nutzten wiederum 10 PsychotherapeutInnenverbände - koordiniert durch den VPP - , um das BMG auf ihre grundsätzlichen Bedenken zu den Änderungen hinzuweisen. Das BMG hat die Psychotherapierichtlinien-Änderung am 15. August tatsächlich in weiten Teilen beanstandet und sich vielen Argumenten der BPtK und der PsychotherapeutInnenverbände angeschlossen. Die beanstandeten Teile können nun nicht in Kraft treten. In einem aktuellen Kommentar geht die stellvertretende Bundesvorsitzende des VPP im Einzelnen auf die Beanstandungen des BMG und die Bedeutung der Opposition innerhalb der PsychotherapeutInnenschaft ein.
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Psychotherapeutenverbände: Korrekturbedarf bei Psychotherapie-Richtlinien
Mit Schreiben vom 14. August hat der VPP im Namen einer Reihe von Psychotherapeutenverbänden das Bundesministerium für Gesundheit darum gebeten, die gemeinsame Stellungnahme in die Beratung der am 20. Juni durch den G-BA beschlossenen Änderung der Psychotherapie-Richtlinien einzubeziehen. Korrekturbedarf sehen die Psychotherapeutenverbände insbesondere in drei Punkten: Einengung auf drei zu überprüfende Indikationsbereiche, mangelnde Berücksichtigung von Störungen der ICD 10 Kategorie F 54, Einordnung eines wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahrens als Methode in andere Vertiefungsverfahren.
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BMG beanstandet Änderung der Psychotherapie-Richtlinien
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 15. August gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss die am 20. Juni beschlossene Änderung der Psychotherapie-Richtlinien in zwei Punkten beanstandet und schließt sich damit in weiten Teilen der Argumentation von Bundespsychotherapeutenkammer und Psychotherapeuten-Verbänden an.
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NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Niedersachsen: Landespsychotherapeutentag Ende Oktober
Am 28. Oktober führt der VPP-Landesfachverband Niedersachsen seinen jährlichen LandespsychotherapeutInnentag in Hannover durch - mit der Mitgliederversammlung des LFV Niedersachsen von 10.30 bis 13 Uhr und der Veranstaltung "Transkulturelle Psychotherapie" von 14 bis 18 Uhr. Referent ist Prof. Dr. med. Nossrat Peseschkian. Informationen und Anmeldung: VPP-LFV Niedersachsen, Struckberg 33, 28790 Schwanwede. Telefon: 0 42 09 - 63 16 60, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

INFORMATIONEN ZUR BERUFSPRAXIS

Bewertungsausschuss: Doppelsitzungen können abgerechnet werden
Ab 1. Oktober können laut Beschluss des Bewertungsausschusses Doppelsitzungen bei allen drei Richtlinienverfahren abgerechnet werden - im Rahmen einer Verhaltenstherapie auch drei- bis vierstündige Sitzungen, sollte z.B. eine Konfrontations- oder Reizexpositionsbehandlung erforderlich sein. Damit ist die fachlich nicht plausible EBM-Beschränkung auf einstündige Behandlungseinheiten ad acta gelegt.
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Seminar Qualitätsmanagement in Berlin
"Einführung von Qualitätsmanagement (QM) in der Psychotherapeutischen Praxis" lautet der Titel eines Seminars, das von der Deutschen Psychologen Akademie in Kooperation mit dem VPP Ende Oktober in Berlin veranstaltet wird. Unter Leitung von Beatrice Piechotta werden am 27. und 28. 10. 14 Unterrichtseinheiten für niedergelassene Psychologische und Ärztliche Psychotherapeut(inn)en sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(inn)en angeboten. Info und Anmeldung.

AUSBLICK

VPP-Vertreterversammlung im Zeichen des Haushalts 2007
Im Mittelpunkt der Vertreterversammlung des VPP am 9. und 10. September in Hannover steht der Haushalt für 2007. Nach dem Bericht des Bundesvorstandes und dem Bericht aus den Ländern werden außerdem Ersatzdelegierte gewählt und Anträge für die Delegiertenkonferenz besprochen.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Oktober 2006

BERUFSPOLITIK AKTUELL: GESUNDHEITSREFORM

Gesundheitsreform aus psychotherapeutischer Perspektive
Zu dem im August vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten 470 Seiten starken Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform gab es in den letzten Wochen massive Kritik aus diversen Richtungen. Was die geplante Gesundheitsreform für psychisch erkrankte Patienten und die behandelnden Psychotherapeuten bedeuten könnte, ist in einem aktuellen Überblick zusammengestellt.

VPP hat sich nicht an Ärzteprotest "Freiheit statt Sozialismus" beteiligt
Warum sich der Bundesvorstand des VPP trotz auch berechtigter Kritik an der geplanten Gesundheitsreform entschieden hatte, nicht zur Teilnahme an dem nationalen Ärzteprotesttag am 22. September unter dem Motto "Freiheit statt Sozialismus" aufzurufen, können Sie hier nachlesen. Der VPP wird weiterhin mit Gesundheitspolitikerinnen und -politikern aller Parteien sprechen, um auch in Zukunft die flächendeckende, qualitativ hochstehende psychotherapeutische Versorgung aller zu gewährleisten, die der Psychotherapie bedürfen.

WEITERE NACHRICHTEN

Erste Lesung im Bundestag zum VÄndG
Am 22. September hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) beraten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Krankheitswahrscheinlichkeiten (Morbiditätsrisiken) können allerdings erst zum 1. Januar 2009 im Risikostrukturausgleich (RSA) der gesetzlichen Krankenkassen verankert werden. Der VPP hatte im Vorfeld detailliert Stellung zu dem VÄndG-Entwurf genommen und wird nach Inkrafttreten des Gesetzes kritisch beobachten, wie sich dieses auf die Berufspraxis von Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten auswirkt.

Gesundheit in Deutschland: Psychische Erkrankungen spielen immer größere Rolle
Eine der Kernaussagen des vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Berichts "Gesundheit in Deutschland" lautet: "Psychische Erkrankungen sind weit in der Allgemeinbevölkerung, vor allem bei Frauen, verbreitet und spielen sowohl bei Arbeitsunfähigkeitsfällen wie Frühberentungen eine immer größere Rolle. (…)" Am 18. September hat das RKI den Gesundheitsbericht für Deutschland vorgestellt, der auf den aktuellsten verfügbaren Daten beruht und auf 220 Seiten einen Überblick über die gesundheitliche Situation der Bevölkerung und das Gesundheitswesen in Deutschland gibt.
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Bundesweit zehn Prozent der Kinder und Jugendlichen psychisch auffällig
Im Rahmen der Kinder- und Jugendgesundheitsstudie des Robert Koch-Instituts mit 17 641 Teilnehmern wurde auch die psychische Gesundheit erfasst. Die begleitende Bella-Studie bei 2863 Familien mit Kindern im Alter von 7 bis 17 Jahren ergab: "Bei etwa 22 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen liegen Hinweise auf eine psychische Auffälligkeit vor, wobei ca. 10 Prozent aller Kinder und Jugendlichen als im engen Sinn psychisch auffällig beurteilt werden müssen." Am häufigsten: Störungen des Sozialverhaltens (10%), Ängste (7,6%) und Depressionen (5,4%). Als Risikofaktoren gelten vor allem ein ungünstiges konfliktreiches Familienklima sowie ein niedriger sozioökonomischer Status. Längst nicht alle Heranwachsenden mit psychischen Auffälligkeiten seien in entsprechender Behandlung.
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Noch Plätze frei für Überregionales Symposium Psychosenpsychotherapie
Noch sind Anmeldungen möglich für das Berliner Überregionale Symposium für Psychosenpsychotherapie an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité Campus Mitte. Am 21./22.10. laden Dr. Dorothea von Haebler und Prof. Dr. Andreas Heinz in Zusammenarbeit mit der Überregionalen Weiterbildung in analytischer Psychosentherapie München, dem VPP u.a. Vertreter aller Berufsgruppen ein, die an der Behandlung psychotischer Patienten mitwirken.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

NRW und Berlin: Weitere QM-Seminare
Zur konkreten Umsetzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie veranstaltet die Deutsche Psychologen Akademie (DPA) zusammen mit dem VPP weitere QM-Seminare in Berlin (27./28. Oktober 2006) und Hagen (19./20. Januar 2007). Die Veranstaltungen sind gedacht für niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Geleitet werden die 14 Unterrichtseinheiten von Beatrice Piechotta, die sich seit zehn Jahren mit dem Thema Qualitätsmanagement speziell für die psychotherapeutische Praxis befasst.

Berlin: Weiter Widerspruch einlegen
Der VPP LFV Berlin empfiehlt seinen Mitgliedern, gegen die aktuellen Honorarbescheide der KV weiter Widerspruch einzulegen (s. Widerspruchs-Musterschreiben). - Die Widersprüche gegen die Honorarfestsetzungsbescheide für die Quartale IV-2000 bis IV-2005 sind von der Widerspruchsstelle der KV Berlin abschlägig beschieden worden. Gegen diese Bescheide ist Klage beim Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zulässig. Wer seine Ansprüche aufrechterhalten möchte, muss Klage einreichen, sonst wird der abschlägige Bescheid rechtskräftig. Im Falle des Erfolgs der Musterklage bestünden dann keine Ansprüche auf evtl. Nachvergütungen. Ein Strategiepapier zur Klageerhebung hat die Arbeitsgruppe "Klagen statt Jammern" herausgegeben, dies ist für VPP-Mitglieder erhältlich bei der VPP-Bundesgeschäftsstelle - gegen eine Spende für "Klagen statt Jammern".

Berlin: Terminverschiebung: AK-VertragsbehandlerInnen am 22.11. statt 29.11.!
BDP und VPP Berlin: Der nächste Termin des AK Vertragsbehandlerinnen und -behandler muss verschoben werden auf den 22. November, 20 Uhr, Glinkastr. 5-7, 10117 Berlin, 4. Etage. Schön wäre, wenn diese Änderung auch KollegInnen mitgeteilt würde, die nicht über einen Internetzugang verfügen. Besprochen werden Fragen zur Praxis der VertragsbehandlerInnen: Abrechnung, Antragstellung, Berichte, Praxisoptimierung.

INFORMATIONEN ZUR BERUFSPRAXIS

GEZ-Gebühren für Praxis- oder Heimcomputer
Auch freiberufliche Psychotherapeuten müssen sich darauf einstellen, ab 2007 für ihren beruflich genutzten Computer GEZ-Gebühren von monatlich 5,52 Euro zu bezahlen - unabhängig davon, ob sie tatsächlich Programme oder Internet-Services der öffentlichrechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten nutzen. Gegen die anfänglichen Pläne von 17,03 Euro pro Monat hatten etliche Industrie- und Unternehmensverbände, auch der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), in dem der BDP Mitglied ist, heftig protestiert.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter August 2006

BERUFSPOLITIK AKTUELL:
GESUNDHEITSREFORM UND VERTRAGSGEBÜHRENORDNUNG

Gesundheitsreform und Vertragsgebührenordnung
Die Eckpunkte zur Gesundheitsreform, auf die sich die Koalitionäre vor der Sommerpause geeinigt haben, sehen eine deutlich stärkere staatliche Reglementierung des Gesundheitssystems vor, als das bisher der Fall war. In einer ersten Zusammenfassung der Veränderungen - wie sie sowohl im Eckpunktepapier als auch im Entwurf der Vertragsgebührenordnung der KBV beschrieben sind - geht die stellvertretende Bundesvorsitzende des VPP, Eva Schweitzer-Köhn, auf konkrete Abrechnungsmodalitäten und auf allgemeine Konsequenzen der zukünftig weitestgehend bundeseinheitlichen Regelung der Honorare ein. Zu denken gibt ihr darüberhinaus die Ankündigung unangemeldeter Praxisbegehungen.
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WEITERE NACHRICHTEN

Bundesrat will Änderungen am Vertragsarztrecht
Der Bundesrat hat in mehreren Punkten Änderungen am geplanten Gesetz für ein neues Vertragsarztrecht gefordert. Auf unserer Webseite finden Sie ein aktuelles Statement, warum dem VPP nachfolgende Änderung besonders problematisch erscheint: Um die berufliche Tätigkeit von Vertragsärzten zu flexibilisieren, spricht sich der Bundesrat statt einer Vollzulassung auch für eine Teilzulassung aus. Künftig soll der Zulassungsausschuss die Möglichkeit erhalten, "die Zulassung nur hälftig ruhen zu lassen oder hälftig zu entziehen".
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Gleichbehandlung psychisch Kranker statt Stigmatisierung und Diskriminierung
Den Entschluss des 109. Deutschen Ärztetages, sich die "Aktive Bekämpfung der Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen" zum Ziel zu nehmen, kann der VPP nur befürworten. Kritische Anmerkungen haben Heinrich Bertram und Eva Schweitzer-Köhn allerdings zum zweiten Teil der Entschließung, in welcher der Deutsche Ärztetag seine Sorge verdeutlicht, dass die Psychotherapie als Behandlungsverfahren aus der ärztlichen Tätigkeit verdrängt werden könnte.

Deutscher Bundestag hat Verfahren der PiA-Petition abgeschlossen
Über tausend Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) hatten sich seit Januar 2005 in Einzelpetitionen und in Unterschriftenlisten an den Petitionsausschuss gewandt und die Aufnahme einer Vorschrift in das Psychotherapeutengesetz gefordert, mit der eine Vergütung für die 1800 Stunden "Praktische Tätigkeit" geregelt wird, die Psychologische Psychotherapeuten in Ausbildung zu leisten haben. Der Deutsche Bundestag hat inzwischen die Petition beraten und am 19.5.06 beschlossen, das Anliegen nicht zu unterstützen und das Petitionsverfahren abzuschließen. Punkt für Punkt belegen PiA-Vertreterin Birgit Zimmermann und VPP-Vorstandsmitglied Hans Werner Stecker in einem aktuellen Beitrag, weshalb die Begründung so nicht hingenommen werden kann.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Hessen: Hans Bauer bleibt Vizepräsident der Kammer
Bei der konstituierenden Delegiertenversammlung für die zweite Wahlperiode der Psychotherapeutenkammer Hessen wurden der bisherige Präsident Jürgen Hardt sowie der Vizepräsident Hans Bauer, Vorsitzender des hessischen Landesfachverbandes des VPP, wiedergewählt. Deutlich wurde, dass sich die Kammer - angesichts der kurzen Zeit ihres Bestehens - bereits ein hohes Maß an Reputation erarbeitet hat.
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Berlin: Terminverschiebung beim AK Vertragsbehandlerinnen
Der nächste AK Vertrags-Behandlerinnen und -Behandler muss aufgrund von Terminkollisionen auf den 6. September verschoben werden. Treffpunkt ist um 20 Uhr in der 4. Etage der Glinkastr. 5 - 7. Thema wird sicher das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und das neue Honorarkonzept der KBV sein.

Hamburg: Arbeitsgruppentreffen NiK
Niedergelassene in der Kostenerstattung (NiK): Das nächste Arbeitsgruppentreffen findet am
7. September um 20 Uhr im Hamburg-Haus Eimsbüttel, Doormannsweg 12, statt. Wie immer werden Themen rund um die Kostenerstattung bearbeitet. Erfahrene "Kostenerstattler" sind ebenso willkommen wie Einsteiger und Gäste.

Hamburg: PC-Tagesseminare in Excel und Powerpoint
Der VPP bietet in Zusammenarbeit mit dem BDP und der Firma NORDCOMP-Vertrieb PC-Tagesseminare vorzugsweise für Berufs- und PC-Einsteiger an: 16.9. Excel, 23.9. Powerpoint, je 9.00 - 16.15, Veranstaltungsort: Fa. Nordcomp, Ellerau. Anmeldung: Tel.: 04106-773315, Fax: 04106 - 77 3317, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

INFO BERUFSPRAXIS

Terminversäumnis oder Terminabsage und Folgen
"Für ausgefallene Termine erhält der Behandler kein Geld von der Krankenkasse/Versicherung. Er hat kaum Möglichkeiten, diesen Verlust auszugleichen und ist deshalb zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebsablaufs auf die Termineinhaltung seiner Klienten/Patienten angewiesen." - so heißt es in einer aktuellen Übersicht von Rechtsanwalt Jan Frederichs, BDP-Rechtsabteilung, zum Thema Terminversäumnis bzw. Terminabsagen, die Sie im Mitgliederbereich der VPP-Webseite nachlesen können.