Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Juli 2009

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Kammer-Wahlergebnis Berlin
Das spannende Ergebnis der Wahl zur Delegiertenversammlung der Berliner Psychotherapeutenkammer lautet: Die drei stärksten Listen: Berliner Forum Psychotherapie, Psychodynamische Verfahren und Psychoanalyse, Berliner Bündnis für Psychische Gesundheit (incl. VPP) und Vereinigung Berliner Psychotherapeuten (DPtV) haben alle gleichermaßen 11 Sitze (von 45) in der DV errungen. Das Bündnis hätte mit der dgvt (Liste Ausbruch und Reform) zusammen 14 Sitze, also einen mehr als bei der letzten DV. Durch den 'Ausbruch' der dgvt hat das Bündnis jetzt zwei Sitze weniger und ist nicht mehr stärkste Fraktion, allerdings ganz knapp, mit nur vier Stimmen weniger, hinter der Liste Forum. Kontext, der Koalitionspartner der 1. Legislaturperiode, hat einen Sitz verloren, die Vereinigung, die in der vorigen Legislatur noch mit zwei getrennten Listen angetreten war, hat zusammengenommen zwei Sitze verloren, Forum und KJP haben jeweils einen Sitz gewonnen. Jetzt stehen spannende Koalitionsverhandlungen an.
www.vpp.org/meldungen/09/90629_berlinwahl.html

Kammer-Wahlergebnis NRW
Das Ergebnis der Wahl zur Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW sieht fast ausschließlich nur Sieger:
- Die Kooperative Liste der amtierenden Präsidentin Monika Konitzer, die einen Sitzzuwachs von 29,4 % erhielt (von 17 auf 21).
Vier der 25 Sitze gehören zu der Liste der Psychodynamiker, die nur in den Wahlkreisen Düsseldorf und Köln mit eigenen Listen angetreten waren.
- Die Liste des VPP (PsychotherapeutInnen NRW/ WL und KJP NRW), die einen Sitzzuwachs von 66 % erhielt (von 6 auf 10). (In der letzten Legislaturperiode war ein Mitglied der Fraktion AS zum VPP gewechselt).
- Der APP im Bezirk Detmold, der sich von drei auf vier Sitze steigerte. Der VPP hatte diese Liste ausdrücklich unterstützt und keine eigene in Detmold aufgestellt.
- Die Liste des Bündnis KJP steigerte sich - wie der VPP - von sechs auf zehn Sitze. Es ist noch nicht mitgeteilt, welche der dort kandidierenden und gewählten KollegInnen sich der psychodynamischen Fraktion anschließen werden.
Ihren Sitzanteil halten konnten die Listen der AS (Angestellte und Selbstständige) und die Liste der Psychodynamiker, die Liste der Fraktion Qualität durch Methodenvielfalt verlor die Hälfte ihrer Sitze (von 14 auf 7).
www.vpp.org/meldungen/09/90625_wahl.html

WEITERE NACHRICHTEN

GK II zur Mindestquote
Die im Gesprächskreis II zusammengeschlossenen Psychotherapeutenverbände haben sich am 10. Juli gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium zum Beschluss des G-BA vom 18. Juni 2009 zur Bedarfsplanung bzw. zur Quotenregelung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen geäußert: "Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt, die vom G-BA getroffenen Bedarfsplanungsregelungen zur Umsetzung der Mindestquote im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie führen nicht zu der vom Gesetzgeber beabsichtigten raschen Verbesserung der Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher. (...)Wir möchten Sie deshalb bitten, die am 18.06.2009 getroffenen Beschlüsse im Rahmen Ihrer Rechtsaufsicht zu beanstanden und auf einer Regelung zu bestehen, welche die gesetzlichen Vorgaben unverzüglich und ohne weitere Verzögerungen umsetzt und der Absicht des Gesetzgebers uneingeschränkt Rechnung trägt."
www.vpp.org/meldungen/09/90716_gba.html

PSYCHOTHERAPEUTINNEN IN AUSBILDUNG

PiA NRW nehmen Stellung zum Forschungsgutachten
Seit 7. Mai 2009 ist das Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung veröffentlicht. Mit diesem Gutachten wurde von Seiten der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) Hoffnung auf eine Verbesserung der aktuellen Ausbildungsbedingungen verknüpft. Neben der umfangreichen statistischen Auswertung der erhobenen Daten machen die Autoren des Gutachtens konkrete Vorschläge zur Umgestaltung der Ausbildungsbedingungen. Dazu haben die Psychotherapeuten in Ausbildung NRW kürzlich Stellung bezogen. Die Stellungnahme sowie weitere Informationen der PiA-Vertretung NRW sind nachzulesen auf: www.pia-vertretung-nrw.de und (auszugsweise) im August-Heft von "VPP aktuell".

AUSBLICK

VPP aktuell August: Konzept zur Psychotherapeuten-Ausbildung
In dieser sechsten Ausgabe von "VPP aktuell" stellt der Verband Anfang August sein Konzept zur zukünftigen Psychotherapeuten-Ausbildung vor. Neben den notwendigen Anpassungen an den Bologna-Prozess strebt der Verband eine Systemänderung an.Ein wesentlicher Punkt: Mit dem Abschluss eines konsekutiven Master-Studiums der Psychologie mit einem Prüfungsfach "Klinische Psychologie/Psychotherapie" und der bisherigen Praktischen Tätigkeit als Praktikum während des Studiums besteht die Möglichkeit, eine beschränkte staatliche Erlaubnis zu heilkundlichen Tätigkeit im Rahmen einer anschließenden vertieften Ausbildung zum Psychotherapeuten zu erhalten. Fehlen wichtige Grundlagen hierfür im Masterstudium, können sie in einem Propädeutikum vor Beginn der postgradualen Ausbildung durch die Ausbildungsinstitute angeboten werden. Diese Position ist in enger Abstimmung mit den derzeitigen PiA-Vertretern im VPP entstanden.
www.vpp.org/mitglieder/vppaktuell/

Ausbildungsinstitute und VPP gründen Arbeitsgemeinschaft
Ein Thema in der Rubrik "Psychotherapie" der Septemberausgabe von "Report Psychologie" ist der Zusammenschluss mehrerer Ausbildungsinstitute und des VPP zu einer Arbeitsgemeinschaft "AG Ausbildungsinstitute und VPP für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung (AVP)".

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Juni 2009

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Nur noch bis zum 23. Juni: Kammerwahlen in Berlin - Berliner Bündnis setzt sich ein für Verfahrensvielfalt- Wählen Sie Liste 2!
Spitzenkandidat Bertram: Dringender Reformbedarf bei Psychotherapie-Richtlinen

Alle (approbierten) VPP/BDP-Mitglieder und ihnen nahestehende niedergelassene, freie und angestellte Psychotherapeuten seien hiermit aufgerufen, noch bis zum 23. Juni per Briefwahl das „Berliner Bündnis für psychische Gesundheit“ zu unterstützen! Nur so können sie absichern, dass ihre Interessen entschieden, engagiert, umfassend und in einem schlanken Verwaltungs- und niedrigen Beitragskontext vertreten werden. Mit der Wahl von Liste 2 nehmen die Mitglieder entscheidend auf die Zukunft der Kammer Einfluss.

Die tatkräftige Unterstützung und Weiterentwicklung der bestehenden Vielfalt im psychotherapeutischen Vorgehen und in der psychotherapeutischen Kompetenz - also auch der Verfahrensvielfalt - hat sich das „Berliner Bündnis für Psychische Gesundheit“ in den laufenden Wahlen zur Delegiertenversammlung der Berliner Psychotherapeutenkammer auf die Fahne geschrieben, wie Spitzenkandidat und VPP-Bundesvorsitzender Heinrich Bertram auf einer Wahlveranstaltung Anfang Juni erläuterte. Die derzeit gültigen Psychotherapie-Richtlinien seien dringend so zu ändern, dass „verfahrensübergreifendes Arbeiten möglich und nicht länger ausgeschlossen ist“.

Warum es der Vielfalt der psychotherapeutischen Ansätze in einem integrierten Theoriekontext bedarf, hatte Professor Dr. Jürgen Kriz, Osnabrück, zuvor in einem Gastvortrag auf Einladung des Bündnis deutlich gemacht. Bei dem von ihm entwickelten Vier-Säulen-Modell (Psychodynamische Verfahren, Verhaltenstherapeutische Verfahren, Humanistische und Systemische Therapieverfahren) sei „nicht die Zahl 4 entscheidend“, sondern das Prinzip der „methodenübergreifenden Grundausbildung“ unter einem gemeinsamen Theoriedach.  

Noch bis zum 23. Juni laufen die Brief-Wahlen zur Delegiertenversammlung der Berliner Psychotherapeutenkammer. Für den VPP im BDP kandidieren auf der Liste des „Berliner Bündnis für psychische Gesundheit“ neben den SpitzenkandidatInnen Heinrich Bertram, Manfred Thielen und Eva Schweitzer-Köhn 14 weitere VPP-Aktive. Die Berliner Kammer hat ca. 3330 Mitglieder.
www.vpp.org/meldungen/09/90616_buendnis.html
www.vpp.org/verband/lfv/berlin/09/90513_kammerwahl.html
www.vpp.org/meldungen/09/90531_wahlveranstaltung.html
www.vpp.org/mitglieder/report/2009/05/02.html

WEITERE NACHRICHTEN

Neue Leitlinie zur Depression
Eine neue Leitlinie zur unipolaren Depression hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) gemeinsam mit anderen Institutionen und Organisationen erarbeitet. Zu diesen zählt auch der BDP. 107 evidenzbasierte Empfehlungen und Statements beschreiben laut Deutschem Ärzteblatt in der Leitlinie, wie die Krankheit am besten behandelt werden und wer an der Versorgung der Patienten beteiligt sein sollte.
Die Leitlinie zur unipolaren Depression ist, so das Deutsche Ärzteblatt, das erste Vorhaben, bei dem eine S3-Leitlinie zeitgleich mit einer Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) entwickelt wurde. Die Konsultationsfassung der S3-Leitlinie/NVL Unipolare Depression kann noch bis zum 28. August kommentiert werden.
www.depression.versorgungsleitlinien.de

AUSBLICK

Bundestagswahl 2009: Anfang vom Ende der Richtlinienpsychotherapie?
Trotz Weltwirtschaftskrise, trotz Arbeitsplatzverlust, steigender privater wie öffentlicher Schulden: Selten war Gesundheitspolitik ein solch zentrales politisches Thema wie 2009. Der Gesundheitsfonds und seine Folgen lassen die Diskussionen nicht zum Stillstand kommen. Uschi Gersch und Eva Schweitzer-Köhn, Bundesvorstand des VPP im BDP, stellen in der Juli-/August-Ausgabe von „Report Psychologie“ (Erscheinungstermin: 21.7.09), erste Überlegungen an, welche  künftige Regierungskonstellation welche Auswirkungen auf die ambulante Psychologische Psychotherapie haben könnte.

VPP aktuell August: Professor Kriz zur „Vielfalt in der Psychotherapie“
Der VPP freut sich, dass es gelungen ist, Professor Kriz, der auf einer Wahlveranstaltung des „Berliner Bündnis für Psychische Gesundheit“ Anfang Juni einen Vortrag hielt zur „Vielfalt in der Psychotherapie“, für einen Originalbeitrag zu diesem Thema zu gewinnen. Dieser wird  in der August-Ausgabe von „VPP aktuell“ veröffentlicht ebenso wie die Gedanken des VPP-Bundesvorsitzenden Heinrich Bertram „zur Lage der Psychotherapie außerhalb der zur Zeit gültigen Richtlinien“. Das „Vier Säulenmodell“ ist eine sinnvolle und zweckmäßige Modellvorstellung, wie auf wissenschaftlich begründete und qualitätsgesicherte Weise die vorhandene Vielfalt der psychotherapeutischen Praxis tatsächlich abgebildet werden könnte.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter März 2009

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Expertenanhörung zum Forschungsgutachten zur Psychotherapieausbildung
Das von der Bundesregierung eingesetzte Forschergremium zum Gutachten zur Psychotherapeutenausbildung um Professor Bernhard Strauß aus Jena hat mehrere Expertenbefragungen durchgeführt: Neben den zwei onlinebefragungen (delphi 1 und delphi 2) fand am 28. Januar ein Panel statt, bei dem ca. 100 geladene Vertreter von Verbänden, Hochschulen, PiA-Vertretungen und Ausbildungsinstituten jeweils eine schriftliche Seite und eine höchstens 3-minütige mündliche Erklärung zu zweien von sieben vorgegebenen Fragen abgeben konnten. Für den VPP im BDP nahm Heinrich Bertram zum Punkt Struktur und Verortung Stellung und der PiA-Vertreter des VPP Robin Siegel zum Punkt Ausbildungsbausteine. Der VPP berichtet ausführlich in der Aprilausgabe von "Report Psychologie".

WEITERE NACHRICHTEN

SG Reutlingen zum objektiven Verkehrswert einer Psychotherapeuten-Praxis
Das SG Reutlingen hält an seiner Auffassung fest, dass der Zulassungsausschuss den objektiven Verkehrswert einer Psychotherapeutenpraxis auch dann bestimmen und für bindend erklären kann, wenn sich Verkäufer und der vom Zulassungsausschuss ausgewählte Käufer über einen höheren Kaufpreis geeinigt haben. Dies hat das SG Reutlingen am 12.1.09 geurteilt (S 1 Ka 618/08, noch nicht rechtskräftig). Der objektive Wert wurde in diesem Fall allein anhand der materiellen Werte auf 2.940 € festgelegt. Jan Frederichs, BDP-Rechtsberatung, kommentiert auf der VPP-Homepage diese "Einzelfallentscheidung, die hinsichtlich der Verallgemeinerbarkeit geprüft werden muss."
www.vpp.org/meldungen/09/90228_verkehrswert.html

LANDESFACHVERBÄNDE

LFV Baden-Württemberg: Berufsverbände nehmen Stellung zur Konvergenzregelung
Folgende Berufsverbände der Psychotherapeuten, die in der Kassenärztlichen Vereinigung BW aktiv sind, haben sich entschieden, eine gemeinsame Information bezüglich des neuen Beschlusses zur sog. Konvergenzreglung des Erweiterten Bewertungsausschussses vom 27.2.09 an ihre Verbandsmitglieder zu versenden: bvvpBW, DGPT, DPtV, DGVT, VAKJP, VPP im BDP. Darin heißt es: "Dieser Beschluss besagt klar, dass die antrags- und genehmigungspflichtigen Psychotherapieleistungen des Kap. 35.2. bei den im Gesetz aufgeführten Fachgruppen nicht in die Konvergenzregelungen einzubeziehen sind." Die Verbände führen aus, aufgrund welcher Informationen sie davon ausgehen, dass sich die KV BW an diesen Beschluss halten wird.
www.vpp.org/meldungen/09/90310_konvergenz.html

LFV Nordrhein-Westfalen: KV-Honorar-Widersprüche 2002 bis 2006
Die KV Nordrhein hat in einem Rundschreiben an ihre psychotherapeutisch tätigen Mitglieder festgestellt, dass nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. Mai 2008 die Widersprüche für die Quartale 2002 bis 2006 wohl abschlägig beschieden werden müssten. Aus Verfahrensvereinfachung fordert sie dazu auf, dass man, wenn der Widerspruch aufrecht erhalten werden soll, der KV darüber Mitteilung zu machen hätte. Anderenfalls würde die KV die Widersprüche als erledigt ansehen. Warum dieses Vorgehen juristisch fraglich sein könnte, erörtert die Vorsitzende des VPP-LFV NRW, Uschi Gersch, in Abstimmung mit Jan Frederichs, BDP-Rechtsberatung.
www.vpp.org/verband/lfv/nrw/09/90310_widersprueche.html

LFV Berlin: Nicht alles "paletti" für die PsychotherapeutInnen in der KV
"Psychotherapiehonorare: Alles paletti für die PsychotherapeutInnen in der KV?" - so der Titel einer Veranstaltung, zu der der VPP-Landesfachverband Berlin gemeinsam mit dem Berliner Verband der Vertragspsychotherapeuten Ende Februar in Berlin eingeladen hatte. "Alle stochern im Nebel", so beschrieb Jürgen Doebert, Mitglied im Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses und Mitglied im Beratenden Fachausschuss Psychotherapie der KBV, vor 150 Psychotherapeuten die derzeitige Situation wenige Monate nach der bundeseinheitlichen Regelung der Psychotherapiehonorare. Nur kurz habe sich die Psychotherapeutenschaft über die 81 Euro pro Therapiesitzung freuen können, die nunmehr im EBM 2009 festgeschrieben und von Berlin bis Bayern garantiert seien. Der Vergütungsanspruch habe sehr schnell zu größten Sorgen bei den KVen geführt, dass mehr als die bundesweit veranschlagten 156 Millionen Euro benötigt werden könnten. Bereits im Februar sei über Veränderungen an der Honorarsystematik nachgedacht worden, noch "ehe man ein vernünftig ausgewertetes Quartal" habe. Die stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, Eva Schweitzer-Köhn, machte am Beispiel Berlin deutlich, dass mit den für 2009 veranschlagten Mitteln etwa ein Prozent der Bevölkerung psychotherapeutisch versorgt werden könne. Demgegenüber stehe ein geschätzter Versorgungsbedarf von rund 8 Prozent.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter April 2009

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Resolution zur Entwicklung der Honorare in der KV
Die Vertreterversammlung des VPP im BDP in Berlin hat am 22. März 2009 folgende Resolution einstimmig beschlossen: Die finanziellen Mittel für die Psychotherapie in der Gesamtvergütung  müssen die notwendige psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Wir fordern die KVen und die KBV auf, daraufhin mit den Krankenkassen zu verhandeln. Die Gesundheitsreporte der Krankenkassen der letzten Jahre stellen einstimmig einen Anstieg psychischer Erkrankungen dar mit immensen gesamtgesellschaftlichen Kosten durch Arbeitsunfähigkeit, Chronifizierung oder Frühberentung. Psychologische Psychotherapie ist die notwendige und qualitätsgesicherte Leistung, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen muss, um die psychischen Erkrankungen angemessen behandeln zu können.
Die Vertreterversammlung des VPP im BDP beobachtet mit Sorge Bestrebungen verschiedener ärztlicher Gruppierungen  die neue Honorarregelung für PsychotherapeutInnen anzugreifen. Sie tun das nämlich aus der Befürchtung, selbst Honorarverluste zu erleiden.Die erst in diesem Jahr eingeführten zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen sind versorgungspolitisch sinnvoll und entsprechen der Besonderheit psychotherapeutischer Tätigkeit, die überwiegend aus zeitgebundenen Leistungen besteht. Wir fordern den Bewertungsausschuss daher auf, diese Regelung beizubehalten. Sorgfältige Diagnostik und Probatorik sind  notwendig für den Erfolg der psychotherapeutischen Behandlung und müssen wirtschaftlich erbracht werden können. Psychotherapeutische Leistungen sind mengenbegrenzt durch Regelungen der Psychotherapie-Richtlinien und des EBM. Die Langzeitpsychotherapie unterliegt zusätzlich der Genehmigungspflicht durch das Gutachterverfahren.
www.vpp.org/meldungen/09/90323_resolution.html

KBV-VV: Dieses Jahr nur "Notmaßnahmen", keine Änderungen an den Honorarregelungen
Der Angriff auf das Zeitkontingent wurde in der KBV-Sonder-Vertreterversammlung Ende März erst mal abgewehrt. Man will sich in diesem Jahr nur auf "Notmaßnahmen" beschränken, keine grundsätzlichen Änderungen an den Honorarregelungen vornehmen. Wenn Änderungen an den Beschlüssen vorgenommen werden sollen, dann, so eine Forderung der Krankenkassen und des Schlichters Prof. Wasem, nur, wenn diese durch Zahlen und Berechnungen fundiert sind. Also müssen erst real abgerechnete Quartale vorliegen. Man scheint inzwischen verstanden zu haben, dass die genehmigungspflichtigen Leistungen der in § 87 Abs. 2 genannten Gruppen (PPT, KJPT, Psychiater, ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte und FÄ für psychosomatische Medizin und Psychotherapie)  unantastbar sind. So hat sich Dr. Köhler in der Sonder-VV der KBV letzte Woche geäußert.  Was die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen angeht, ist offen, was ab 1. Januar geplant wird.
Des weiteren: Die Regelungen zur Mindestquote KJP werden im G-BA immer wieder nach hinten verschoben. Da muss man wohl leider noch einige Zeit darauf warten. Es gibt Überlegungen, zu versuchen zu regeln, dass in großen KV-Bezirken die KJP gut gestreut werden und sich nicht in beliebten Bezirken ballen. Wie das erreicht werden kann, ist allerdings noch unklar.

WEITERE NACHRICHTEN

VPP-Bundesvorstand:Christel Kock kooptiert
Aufgrund persönlicher Überlastung ist Michael Wetzstein bei der Vertreterversammlung des VPP im BDP am 22.3.2009 von seinem Amt als Mitglied des VPP-Bundesvorstands zurückgetreten. Die Vertreterversammlung und die übrigen Bundesvorstandsmitglieder dankten ihm für die geleistete Arbeit während seiner Amtszeit. Da aufgrund der Satzung eine Neuwahl erst in der nächsten VV möglich ist, wurde Christel Kock für das Ressort "Freie Psychotherapeuten und Kontakte zu den LFV" - bislang in der Verantwortung von Wetzstein - in den Vorstand kooptiert.

AUSBLICK

VPP positioniert sich bei Kammerwahlen in Berlin, NRW und Baden-Württemberg
Zu den in diesem Jahr anstehenden Kammerwahlen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bezieht der VPP im BDP in der Maiausgabe von "Report Psychologie" Stellung. In seinem Überblicksstatement erläutert der Bundesvorsitzende des VPP im BDP, Heinrich Bertram, die Bedeutung der berufsverbandlichen Interessensvertretung auch in den Psychotherapeutenkammern: "Die Arbeit von Berufs- und Fachverbänden wird nicht durch die Kammern ersetzt. Kammern sind behördliche Einrichtungen, Berufsverbände stehen zu ihnen wie politische Parteien zu Bundestag und Regierung. Sie sind auch in den Kammern zuständig für die Lobbyarbeit für den Berufsstand." In Berlin ist der VPP im BDP Teil der Wahlliste "Berliner Bündnis für psychische Gesundheit". Über die Wahlmannschaft des VPP im BDP in Nordrhein-Westfalen erfährt man etwas unter: www.psychotherapeutinnen-nrw.de. In Baden-Württemberg wird erst im Herbst gewählt, zu gegebener Zeit werden Kandidaten und Wahlziele unter www.bdp-bw.de vorgestellt werden.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Februar 2009

BERUFSPOLITIK AKTUELL

WBP-Entscheidung zur Systemischen Therapie
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat in einem Beschluss vom 14. Dezember 2008 festgestellt, dass die Systemische Therapie sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie die vom Beirat definierten Voraussetzungen für die wissenschaftliche Anerkennung erfüllt und daher als "Verfahren für die vertiefte Ausbildung" zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen werden könne. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen die beiden systemischen Verbände Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) sowie die Systemische Gesellschaft (SG) die Entscheidung des Beirats Psychotherapie zur Systemischen Therapie. Heinrich Bertram, Vorsitzender des VPP im BDP, kommentiert diese Entscheidung in der Märzausgabe des "Report Psychologie". Außerdem äußert sich Prof. Dr. Jürgen Kriz in einem aktuellen Statement in "KONTEXT" zur WBP-Entscheidung. Freundlicherweise durfte der VPP Auszüge dieses Beitrags ebenfalls in der Märzausgabe des Report publizieren.

WEITERE NACHRICHTEN

Professor Fischer im Interview mit Uschi Gersch
In der Anfang Februar erschienenen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift "VPP aktuell" ist ein Interview mit Prof. Dr. Gottfried Fischer, Direktor des Institutes für Klinische Psychologie und Psychologische Diagnostik der Universität zu Köln, veröffentlicht: Uschi Gersch, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP und Vorsitzende des VPP-Landesfachverbandes Nordrhein-Westfalen, sprach mit ihm über Ziele, Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer auch geisteswissenschaftlich begründeten psychotherapeutischen Wissenschaft. Die komplette Ausgabe von "VPP aktuell", die im Februar insbesondere im Zeichen von zehn Jahren Psychotherapeutengesetz steht, kann im Mitgliederbereich der VPP-Homepage heruntergeladen werden. Zentrale Frage des ausführlichen Überblicks von Heinrich Bertram, Bundesvorsitzender des VPP im BDP, ist, ob das Psychotherapeutengesetz und sein Erreichen ein Erfolgsmodell ist, um das wir auch international, zumindest euopaweit zu beneiden sind.
VPP aktuell

LANDESFACHVERBÄNDE

LFV Baden-Württemberg: Hitzige Sondervertreterversammlung der KV BW
Es war wohl die hitzigste Vertreterversammlung, die es bei der KV Baden-Württemberg gegeben hat. Knapp 400 niedergelassene Ärzte und Ärztinnen waren zur Sondervertreterversammlung am 31.01.2009 nach Stuttgart gekommen, um ihre Kritik am Honorarsystem und ihre Wut über die Versäumnisse von KV, KBV und Politik auszudrücken - immer wieder kam es zu tumultartigen Szenen, die einen geordneten Sitzungsverlauf erschwerten, oft auch verhinderten. Viele Ärzte und Ärztinnen schilderten ihre durch die neue Honorarsituation entstandene verheerende finanzielle Situation und berichteten von dadurch erforderliche Kündigungen von Personal. Fakt ist: Die von der Bundesgesundheitsministerin angekündigten Honorarzuwächse sind in Baden-Württemberg nicht angekommen! Für die "teilnehmenden Beobachter" Ute Steglich, Vorsitzende des VPP-LFV BW, und Thomas Müller-Staffelstein waren die Sorgen und der massive Ärger über eine existenzgefährdende Honorarregelung für KV-Behandler nachvollziehbar und verständlich, auch die Forderung nach grundlegenden Änderungen. Bedauerlich aus ihrer Sicht waren allerdings die eingangs geschilderten Szenen und die wiederholten "Grenzüberschreitungen" von demokratischen und parlamentarischen Regeln. Die genauen Auswirkungen der neuen Honorarsituation für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Baden-Württemberg können momentan noch nicht abschließend beurteilt werden.
Artikel

BUNDESGESCHÄFTSSTELLE

VPP: Neue Adresse, neue Sprechzeiten, neue Zugangsdaten
Mitte Februar wird die VPP-Geschäftsstelle mit in das neue Haus der Psychologie, Am Köllnischen Park 2, 10179 Berlin, umziehen. Wir bitten um Verständnis, wenn es in diesem Zusammenhang zu kurzfristigen Schwierigkeiten in der Erreichbarkeit kommen sollte. Mit diesem Umzug werden neue Sprechzeiten eingerichtet: Die Geschäftsstelle ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 11 bis 13 Uhr zu erreichen. Es bleiben Telefon: 030/20 63 99-0, Fax: 030/ 206399-12 und E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Zum Februar wurden außerdem neue Zugangsdaten für VPP-Mitglieder ausgegeben, bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die VPP-Geschäftsstelle unter o.g. Kontaktdaten.

Neue Rubrik für freie niedergelassene Psychotherapeuten
Außerdem bitten wir zu beachten, dass auf der VPP-Homepage eine neue Rubrik mit aktuellen Informationen für freie niedergelassene Psychotherapeuten eingerichtet worden ist. Gern nehmen wir Anregungen für Ergänzungen dieser Rubrik entgegen.
Artikel

AUSBLICK

Kein voreiliger Verkauf halber Praxen geboten
Kassenbehandler, die vergleichsweise wenig Patienten behandelt, sind häufig im Zweifel, ob bzw. ab wann sie sich damit angreifbar machen. Die Antwort wird dadurch erschwert, dass die sog. Präsenzpflicht nicht eindeutig geregelt ist. Zwar wurde zum 1.7.2007 untergesetzlich in § 17 Abs.1a BMV-Ä bzw. § 13 Abs.7a S.1 EKV neu eingefügt, dass man (mit einer ganzen Zulassung) mindestens 20 Sprechstunden pro Woche anbieten muss, jedoch lässt sich diese offensichtlich primär für Ärzte formulierte Regelung nicht leicht auf Psychotherapeuten adaptieren, da es in einer Psychotherapeutenpraxis Sprechstunden im herkömmlichen Sinne ganz überwiegend nicht gibt. Damit bleibt offen, ob mit den 20 Stunden nur Sitzungen gemeint sind oder auch Vor- und Nachbereitung eingerechnet werden. In der Märzausgabe des "Report Psychologie" nimmt Rechtsanwalt Jan Frederichs, Rechtsberatung BDP, zur Bedeutung der Präsenzpflicht in Hinblick auf halbe Zulassungen Stellung und erläutert, warum aus juristischer Perspektive vor voreiligen Verkäufen halber Praxen allein aufgrund der Befürchtung einer hälftigen Entziehung der Zulassung abzuraten ist.

Aus berufspolitischer Sicht allerdings sollten BehandlerInnen, die ihre Praxistätigkeit dauerhaft reduzieren wollen, im Sinne der Sicherstellung der Versorgung und mit Blick darauf, auch dem Nachwuchs die Arbeitsaufnahme in der Praxis zu ermöglichen, über eine Beteiligung an ihrer Praxis im Rahmen von Anstellung oder Job-Sharing oder die Abgabe der halben Zulassung nachdenken.