Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter August 2008

BERUFSPOLITIK AKTUELL

VPP im BDP: Psychotherapie wird zergliedert in Methoden und Techniken
Mit Schreiben vom 24. Juni 2008 hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt, dass der ablehnende Beschluss des G-BA vom 24. April 2008 zur Gesprächspsychotherapie nicht beanstandet wird. Er könne daher in Kraft treten. Die Nicht-Beanstandung wurde jedoch mit folgender Auflage verbunden: "Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zu prüfen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Gesprächspsychotherapie nach Abschnitt B I Nummer 4 der Psychotherapie-Richtlinien indikationsbezogen Anwendung finden kann."
Kommentar des VPP-Bundesvorstands: Die Gesprächspsychotherapie wird also demnächst eine Methode und kann dann von kassenzugelassenen VerhaltenstherapeutInnen und tiefenpsychologischen und analytischen TherapeutInnen indikationsbezogen bei affektiven Störungen angewendet werden. Die Psychotherapie wird zergliedert in Methoden und Techniken. Damit ist das Ziel derjenigen Kreise, die die psychotherapeutischen Verfahren auf die drei jetzigen Richtlinienverfahren einschränken und diesen alle anderen erfolgreichen und wissenschaftlich fundierten Verfahren als Methoden und Techniken (wie eben z.B. die GPT die Hypnotherapie oder die systemische Psychotherapie usw.) unterordnen wollen, einen großen Schritt vorangekommen. Eine Situation, vor der der VPP deutlich gewarnt und auf die er auch die BPtK bei ihrer freudigen Zustimmung zum Schwellenkriterium hingewiesen hatte.
Das BMG sah offenbar rechtlich keine Möglichkeit, einen Beschluss zu beanstanden, bei dem ein Gremium, das nicht mit WissenschaftlerInnen besetzt ist, über den medizinischen Nutzen eines Psychotherapieverfahrens anhand der Bewertung von wissenschaftlichen Studien befindet mit einem Ergebnis, das dem hochkarätiger wissenschaftlicher Experten und auch internationaler Positionen widerspricht. Zudem kann bei diesem Gremium ein ökonomisches, außerfachliches z.T. auch in Konkurrenz zur psychologischen Psychotherapie stehendes Interesse nicht ausgeschlossen werden.
Das BMG sah sich ebenfalls nicht in der Lage zu beanstanden, dass dieses Gremium sich anmaßte, eine eigenwillige Definition der Gesprächspsychotherapie ihrer Bewertung zugrunde zu legen, die mit der Definition der Profession und des Wissenschaftlichen Beirats nicht übereinstimmt. Es ist leider auch nicht von der Hand zu weisen, dass dies auch im Sinne zumindest von Teilen des BMG ist (s. seine Einlassungen zum Methodenkonzept des G-BA).
Nun ist der Weg für die weitere gerichtliche Auseinandersetzung um eine sozialrechtliche Anerkennung der GPT als Verfahren frei.
Artikel

WEITERE NACHRICHTEN

VPP im BDP: Einträge im Portal "arzt-auskunft" überprüfen
Der VPP im BDP weist darauf hin, dass die "Stiftung Gesundheit" unter der web-Adresse undefined ein Portal anbietet, mit dessen Hilfe nicht nur eine Arzt- und Psychotherapeutensuche nach Ort und Schwerpunkten möglich ist, sondern bei dem auch Patienten-Bewertungen zu den einzelnen Ärzten und Psychotherapeuten hinterlegt werden können, ohne dass zuvor das Einverständnis des jeweiligen Behandlers abgefragt würde. Der Verband Psychologischer Psychotherapeuten hält dies für ein problematisches Vorgehen und fordert seine Mitglieder auf, die Einträge in dieser Datei zu überprüfen und bei Nicht-Einverständnis eine Mitteilung an den Vorstand der Stiftung zu richten.
Aus Sicht des VPP im BDP stellt dieses Portal keine zusätzliche Serviceleistung dar, da auch in den Datenbanken der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen sämtliche KV-zugelassenen Psychotherapeuten mit Praxisadressen und Spezialisierungen verzeichnet sind.
Auskünfte zu Psychotherapeuten sind außerdem zu finden beim Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) der Deutschen Psychologen Akademie des BDP und bei der Arbeitsgemeinschaft "psych-info" der Psychotherapeutenkammern.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Landespsychotherapeutentag am 11. Oktober in Hannover
Der Landespsychotherapeutentag 2008 des VPP-Landesfachverbandes Niedersachsen findet am 11.Oktober von 10.30 bis 17.30 Uhr im Hanns-Lilje-Haus, Knochenhauerstr. 33, Hannover, statt. Nach der Mitgliederversammlung des VPP-LFV von 10:30 bis 13 Uhr wird von 14 bis 17:30 Uhr eine Fortbildung unter dem Thema: "Methoden der Energetischen Psychotherapie" angeboten. Referent ist Christof Eschenröder.

LFV Niedersachsen: Rundbrief für Zugelassene
Der VPP-Landesfachverband Niedersachsen hat einen Rundbrief für Zugelassene herausgegeben, der sich mit folgenden Themen befasst:
1. Widerspruchstext 1. Quartal 2008
2. Bessere Honorierung von Berichten für LZT u. Verlängerung bei Privatkassen
3. Honorargerechtigkeit und Arbeitsbelastung. Darstellung des Kollegen Dikomey
4. Altersgrenze für Ärzte soll gekippt werden
5. Forum auf den Seiten des VPP unserer Homepage
6. VPP-LandespsychotherapeutInnentag am 11.10.2008

LFV Baden-Württemberg: Mitgliederversammlung 11. Oktober
Der VPP-Landesfachverband Baden-Württemberg lädt alle VPP-Mitglieder in BW am Samstag, den 11. Oktober, zur Mitgliederversammlung in Stuttgart ein. Genauere Angaben zu Ort, Zeit und Programm werden in Kürze auf der VPP-Homepage veröffentlicht.

AUSBLICK

Orientierungspunktwert soll Ende August feststehen
Nächstes Etappenziel im engen Zeitplan zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung: Zum 31. August 2008 sollen Orientierungspunktwerte, Morbiditätsmessung sowie ein Verfahren zur Berechnung und Anpassung von Regelleistungsvolumen festgelegt werden. Bis dahin wünscht der VPP-Bundesvorstand allen Lesern des Newsletters erholsame Sommerferien zum "Aufladen" von Kraft und Energie für den Rest des Jahres.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Juli 2008

BERUFSPOLITIK AKTUELL

VPP im BDP: Eckpunkte zu integrierter Versorgung und neuen Vertragsformen
Die Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion hatte Mitte Juni zu drei Fachgesprächen über die Versorgung bei psychischen Krankheiten geladen - die Schwerpunkte lauteten: Gesundheitsberichterstattung, integrierte Versorgung, Prävention, Nachsorge und Rehabilitation. Eingeladen war auch der BDP, für den die Präsidentin des BDP, Carola Brücher-Albers, und der Bundesvorsitzende des VPP im BDP, Heinrich Bertram, teilnahmen. VPP und BDP werden im Laufe des Sommers ein gemeinsames Positionspapier zu den genannten Themen verfassen. Im Rahmen der Fachgespräche hat Heinrich Bertram am 16. Juni vorgetragen, welche Eckpunkte in der Diskussion über die integrierte Versorgung und die freien Verträge aus Sicht des VPP im BDP notwendigerweise zu berücksichtigen sind.
Artikel

VPP-Leserbrief an die Ärztezeitung zu zehn Jahren PsychThG
Am 2. Juli veröffentlichte die Ärztezeitung einen Artikel zum zehnjährigen "Jubiläum" des Psychotherapeutengesetzes (24.06.1998!). Die im Artikel vertretenen Ansichten, v.a. der Kollegen der DPtV, entsprechen in Teilen nicht der Meinung des VPP im BDP. Die Intervention des Verbandes bei der Redaktion der Ärztezeitung wurde zunächst einmal mit der Bitte um einen kurz gefassten Leserbrief beschieden. Dieser ist am 9.7. an die Ärztezeitung gegangen und wird voraussichtlich in Kürze auf der VPP-Homepage veröffentlicht. Selbstverständlich wird der VPP im BDP - hoffentlich bald auch in der Ärztezeitung - immer Gelegenheit nehmen, die berufspolitische Meinung des Verbandes auch außerhalb der eigenen Medien zu artikulieren.

VPP im BDP nimmt Stellung zum BSG-Urteil: Beträchtliche Auswirkungen auf Honorare für Psychotherapie, Diagnostik und Probatorik
Entgegen der Hoffnung machenden Urteile von Sozialgerichten und Landessozialgerichten, in denen die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit ihren Honorarklagen Recht bekamen, ist das BSG mit seinem Urteil vom 28.5.08 unter dem neuen Vorsitzenden Bundesrichter Dr. Wenner hinter seine frühere eher psychotherapeutenfreundliche Rechtsprechung zurückgefallen und hat dem Bewertungsausschuss ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit zugestanden und die Argumente der Psychotherapeuten zurückgewiesen. Eva Schweitzer-Köhn und Uschi Gersch vom Bundesvorstand des VPP im BDP nehmen ausführlich Stellung zu den Auswirkungen des Urteils, insbesondere unter den Aspekten Praxisbetriebskosten, Herausnahme von Leistungen aus dem Arztgruppenvergleich, Leistungen der Probatorik und Diagnostik.
Artikel

WEITERE NACHRICHTEN

Bundesregierung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
Die Bundesregierung hat Ende Mai eine Kleine Anfrage bezüglich der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen beantwortet, die von den Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 9. Mai gestellt worden war (Drucksache 16/9170). Hintergrund der fünf Fragen: Die Psychotherapie würde nicht annähernd so vergütet wie die somatische Medizin. Im BSG-Urteil vom 28.1.2004 war den Psychologischen Psychotherapeuten ein fester Mindestpunktwert zugestanden worden. In dem Urteil hieß es: "Den Psychotherapeuten muss es jedenfalls im typischen Fall möglich sein, bei größtmöglichem persönlichem Einsatz des Praxis- inhabers und optimaler Praxisauslastung zumindest den Durchschnittsüberschuss vergleichbarer Arztgruppen zu erreichen." Jedoch habe der Bewertungsausschuss die BSG-Maßgabe eines Mindesthonorars stets nur so umgesetzt, dass Psychotherapeutinnen und -therapeuten diese Mindesthonorare unter keinen Umständen überschreiten konnten. Die komplette Antwort der Bundesregierung (PDF)
Artikel

Jeder fünfte Erwerbstätige psychisch krank - Frauen doppelt so häufig betroffen – VPP im BDP: Ambulante psychotherapeutische Versorgung verstärken
Bei mehr als einem Fünftel aller Erwerbstätigen wurde 2006 mindestens einmal im Laufe des Jahres die Diagnose "Psychische Störung" gestellt. 15 Prozent der männlichen und 32 Prozent der weiblichen  Berufstätigen erkrankten laut aktuellem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse im Jahr 2006 an einer psychischen Störung. Die häufigsten Diagnosen: Depressionen, Reaktionen auf schwere Belastungen, somatoforme Störungen. Dr. Christoph Straub, stellvertretender Vorsitzender des TK-Vorstandes, sprach sich für eine verbesserte ambulante Versorgung aus. Der VPP im BDP plädiert für einen größeren Einbezug der Kompetenz der Psychologischen Psychotherapeuten, z.B. durch leichteren Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung bei notwendiger Langzeitbehandlung, durch entsprechende Höherhonorierung bei zusätzlichen Leistungen für schwerstgestörte Patientengruppen, Einbezug beim Fallmanagement und stärkere Berücksichtigung in multiprofessionellen Teams und bei Konsiliardiensten.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Alarmierende Zahlen zur psychotherapeutischen Versorgung Berliner Kinder
Knapp 84 Prozent der Praxen von Berliner Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten befinden sich im Westteil der Stadt, nur 16 Prozent im Ostteil - dies berichtete Eva Schweitzer-Köhn, stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, in ihrer Funktion als Vorsitzende des KV-Fachausschusses für Psychotherapie auf der KV-Vertreterversammlung in Berlin im Mai. Der Anteil der in psychotherapeutischer Behandlung befindlichen Kinder und Jugendlichen betrage in Berlin lediglich 0,5 Prozent, hieß es, obwohl eine Studie des Robert Koch-Instituts von einem Therapiebedarf von bis zu 10 Prozent ausgehe. Allerdings, so Schweitzer-Köhn, könnten die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ihr Angebot kaum ausweiten, da die Behandlungen im Wesentlichen nur an Nachmittagen stattfinden können. Der Fachausschuss möchte nach Auskunft seiner Vorsitzenden gemeinsam mit dem KV-Vorstand nach Möglichkeiten suchen, diese Notsituation zu verbessern. Im Auge behalten müsse man auch den psychotherapeutischen Nachwuchs in Anbetracht der Tatsache, dass fast 70 Prozent der derzeit aktiven Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten über 50 Jahre alt seien.

KV Westfalen-Lippe: Vergütung probatorische Leistungen
Laut Auskunft der KVWL ist beabsichtigt, die probatorischen Leistungen rückwirkend ab dem 2. Quartal 2005 mit 2,56 Cent/ Punkt zu vergüten. Damit folgt man dem Spruch des Bundessozialgerichtes vom 28.5.08, in dem ausgeführt wurde, dass die Psychotherapeuten für die probatorischen Sitzungen einen Anspruch auf mind. 2,56 Cent/ Punkt haben. Allerdings könne die Nachzahlung erst vollzogen werden, wenn das Urteil des BSG nebst Begründung schriftlich vorliege. Aus diesem Grund wird die Honorarabrechnung für das 1. Quartal 2008 noch den in den letzten Quartalen gezahlten Wert von 0,53 Cent/ Punkt aufweisen.
Artikel

Mindestpunktwerte in Berlin
Wie bereits berichtet, hatte das BMG dem Bewertungsausschuss aufgegeben, die Vergleichseinkünfte der FachärztInnen, mit denen der Mindestpunktwert berechnet wird, anzupassen. Verglichen werden soll ab 1.4.2008 mit den Facharzteinkünften aus dem Jahr 2006. Demnach gilt in Berlin für 1/2008 der im KV-Blatt berichtete Mindestpunktwert von 3,654 Cent und ab 2/2008 3,7952 Cent. Bzgl. der Jahre 2000/2001, die nach BSG-Urteil neu berechnet werden müssen (Einbezug der Laborkosten bei den HausärztInnen), geht der KV-Vorstand davon aus, dass der Bewertungsausschuss seinen Beschluss erst ändern müsse, bevor die KV neu berechnen könne. Weiter wurde mitgeteilt, dass die KV bezüglich der ruhenden Widersprüche die schriftliche Begründung des BSG-Urteils abwarte.
Artikel

NUR FÜR MITGLIEDER

Auch nach BSG-Urteil Widerspruch einlegen
Auch nach dem enttäuschenden Urteil des Bundessozialgerichts empfiehlt der VPP im BDP, weiterhin Widerspruch gegen den Honorarbescheid der KV einzulegen, um den Rechtsweg offen zu halten. Der Text muss nur geändert werden. Ein mit RA Frederichs abgestimmter Mustertext wird im Mitgliederbereich der VPP-Homepage zur Verfügung gestellt. Dort finden sich auch weitere Empfehlungen zu bereits eingelegten Widersprüche und Klagen gegen frühere Honorarbescheide.

AUSBLICK

Zweite Ausgabe "VPP aktuell" zu neuen Vertragsformen
Außerhalb des herkömmlichen Kollektivvertrags zwischen KVen und Krankenkassen können  so genannte Selektivverträge zwischen Ärzten und Krankenkassen geschlossen werden. Was die Vertragsformen "Hausarztzentrierte Versorgung", "Integrierte Versorgung" und "besondere ambulante Versorgung" perspektivisch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedeuten könnten, ist Schwerpunkt der neuesten Ausgabe von "VPP aktuell", die Anfang August in den Briefkästen der Mitglieder liegen wird. Außerdem berichtet ein erfahrener "Jobsharer", welche Hürden mit dem Modell einer geteilten Praxis in der täglichen Arbeit verbunden sein können. Und schließlich geht es um die allgemeinen Auswirkungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes auf die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie speziell darum, was es mit der nunmehr möglichen Teilzulassung (halben Zulassung) auf sich hat.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Mai 2008

BERUFSPOLITIK AKTUELL

G-BA hat zur Gesprächspsychotherapie entschieden
Die Gesprächspsychotherapie soll auch künftig nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewandt werden können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 24. April beschlossen und damit eine entsprechende Entscheidung aus dem Jahr 2006 bekräftigt. „Wirksamkeit und Nutzen der Gesprächspsychotherapie seien für die Behandlung der wichtigsten psychischen Erkrankungen nicht in der ausreichenden Breite bislang wissenschaftlich belegt.“ heißt es in der Pressemitteilung des G-BA. Und weiter: „Der gleichlautende Beschluss des G-BA vom 21. November 2006 war vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der Begründung beanstandet worden, dass der Bundespsychotherapeutenkammer zusätzliche Dokumente zur Stellungnahme vorzulegen seien und diese in die Beschlussfassung einzubeziehen sei.“
Aus Sicht des VPP im BDP berücksichtigt der G-BA die auf der Expertise eines hochrangigen Wissenschaftlergremiums fussende Stellungnahme der BPtK nicht tatsächlich, da er seine alte Position im Prinzip nur wiederholt. Abzuwarten bleiben nun die Reaktion des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. weitere Gerichtsentscheidungen. Im Vorfeld der G-BA-Entscheidung hatten der VPP und andere psychotherapeutische Verbände auf Hintergründe zur Einführung des Schwellenkriteriums „Versorgungsrelevanz“ aufmerksam gemacht, welches seit Anfang März in Kraft ist und bei der Entscheidung bezüglich der Gesprächspsychotherapie das erste Mal zur Anwendung kam. Diverse Kammern und Verbände hatten in Resolutionen die Zulassung der Gesprächspsychotherapie gefordert.
Artikel

WEITERE NACHRICHTEN

GK II nimmt Stellung zur Honorarentwicklung 2009
Die im GK II zusammen geschlossenen Verbände der Psychologischen Psychotherapeuten (zu denen auch der VPP im BDP gehört), der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der ärztlichen Psychotherapeuten haben gegenüber BMG, KBV, Krankenkassen und Institut des Bewertungsausschusses Stellung genommen zu den für 2009 gesetzlich vorgesehenen Honorarregelungen und deren Umsetzung durch die Selbstverwaltung. Kritisch setzen sie sich auseinander mit dem einheitlichen Orientierungspunktwert, der Definition einer angemessenen Vergütung und den Begrenzungen bei den nicht antragspflichtigen Leistungen. Im Übrigen erwartet der GK II, dass die BSG-Rechtsprechung vom 29.8.2007 zu den probatorischen Sitzungen noch im Jahr 2008 umgesetzt wird. Es muss möglich sein, dass die in den Psychotherapie-Richtlinien festgelegte Anzahl von probatorischen Sitzungen wirtschaftlich erbracht werden kann. Dies ist nur dadurch sicher zu stellen, dass diese Leistungen zum Punktwert der fachärztlichen Leistungen und außerhalb des RLV vergütet werden.
Stellungnahme

VPP-Stellungnahme zur indikationsspezifischen Zulassung von Verfahren
Zukünftig wird bei der Zulassung von psychotherapeutischen Verfahren in die sozialrechtliche psychotherapeutische Versorgung (Krankenkassen und KV/SGB V) das Schwellenkriterium „Versorgungsrelevanz“ gelten. In einer internen Stellungnahme des Vorsitzenden des VPP im BDP, Heinrich Bertram heißt es: „Die Einführung dieses Schwellenkriteriums (…) wird einen erheblichen Einfluss auf die Anwendung und Entwicklung psychotherapeutischer Verfahren und Methoden haben. Dies sowie die damit angestoßene Entwicklung wird seitens des VPP im BDP (wie auch einer Reihe von anderen Verbänden) mit großer Sorge verfolgt.“
Zum vermeintlichen „Erfolg“, mit dem Schwellenkriterium sei die Verhinderung der indikationsspezifischen Zulassung von Verfahren erreicht worden, betont Bertram: Vor dem Hintergrund des Psychotherapeutengesetzes und des Sozialgesetzbuches V wären keine zusätzliche Hürden notwendig gewesen, da „eine indikationsspezifische Zulassung in der gegebenen Struktur von PsychThG und SGB V (also ohne eine vorherige Novellierung dieser) gar nicht möglich ist.“ Das gegebene Schwellenkriterium erschwere die Zulassung von noch nicht als Richtlinienverfahren anerkannten Verfahren erheblich und ermögliche nun eine Zergliederung von bisher nicht zugelassenen Verfahren in einzelne Methoden und Techniken sowie deren anschließende indikationsbezogene Zulassung bei gleichzeitigem Gebot, dass sie nur von in den Richtlinienverfahren zugelassenen Behandlern durchgeführt werden dürfen.
Artikel

LANDSESFACHVERBÄNDE

LFV Berlin: Bündnis für psychische Gesundheit zum Schwellenkriterium
Das Berliner Bündnis für psychische Gesundheit hat am 17.4. eine Stellungnahme in die DV der Berliner Psychotherapeutenkammer eingebracht, die jedoch nicht genügend Stimmen fand, um als Erklärung der gesamten Kammer veröffentlicht zu werden. Folgende Verbände bilden die Kammerfraktion: VPP im BDP, GwG, DGVT, MEG, DGK, GNP, SG, LAG, DVG, AK Freie PT. Ausgeführt werden in der Bündnis-Erklärung rechtliche und fachliche Gründe für die Befürchtung, dass durch die Verankerung des Schwellenkriteriums „Versorgungsrelevanz“ in den Psychotherapie-Richtlinien die Vielfalt psychotherapeutischer Verfahren auf die psychodynamischen und die verhaltensmodifikatorischen eingeengt werden könnte. Es bestehe die Gefahr, dass andere erprobte und effektive Verfahren dann unter deren Oberhoheit in einzelne Vorgehensweisen zerlegt, zu indikationsbezogenen Methoden und Techniken ohne ihre eigenen Menschenbilder und Krankheitskonzepte umdefiniert werden. Das konkrete Schwellenkriterium sei entgegen der genannten Zielsetzung keine adäquate Operationalisierung von Versorgungsrelevanz und drohe die berufsrechtlichen Grundlagen auszuhebeln.

NUR FÜR MITGLIEDER

Neuauflage von „VPP aktuell“ zum Thema Praxiswert – Ausgabe ab 5.5. im Netz
In den nächsten Tagen wird die Neuauflage von „VPP aktuell“ in den Briefkästen aller Mitglieder liegen. In den letzten Jahren wurde das seinerzeit bewährte „VPP aktuell“ (letztmalig 2004 erschienen) zunehmend durch das Internet, die VPP- homepage, den VPP-newsletter, mailing-Listen, email-Auskünfte, die Rubrik „Psychotherapie“ im „report psychologie“, den Quartalsbrief u.ä. ersetzt. Absicht blieb jedoch immer, das Informationsmaterial Richtung Berufspraxis auszuweiten, insbesondere unter der Maßgabe rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen. Thema der Maiausgabe von „VPP aktuell“ ist deshalb: „Was ist eine psychotherapeutische Praxis wert?“ Autorinnen und Autoren aus unterschiedlichen Zusammenhängen beleuchten und hinterfragen die rechtlichen wie die ethischen, die materiellen wie auch die ideellen Rahmenbedingungen eines Praxisverkaufs. Der VPP zeigt auf, in welcher Weise er in diesem Berufsfeld politisch Position bezieht.
„VPP aktuell“ wird zukünftig alle drei Monate erscheinen - jeweils zu einem Schwerpunktthema (Heft 2: Vertragsformen). Online ist die aktuelle Ausgabe jeweils in der Rubrik „Veröffentlichungen“ des VPP-Mitgliederbereichs zu finden, dort wird Heft 1 am 5.5. eingestellt.

AUSBLICK

Wie weit ist Europa? Psychotherapeuten im europäischen Gesundheitssystem
In der Juni-Ausgabe des „Report Psychologie“ wird Hans-Werner Stecker, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP, einen Lagebericht über die Situation von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im europäischen Gesundheitssystem geben.Während Psychotherapeuten in Deutschland selbstverständlich zu den Gesundheitsberufen gezählt werden, ist dies anders auf europäischer Ebene. So heißt es z.B. in Steckers Überblick, das Bundesministerium für Gesundheit habe einen Bericht zum Vergleich der Gesundheitssysteme in der EU in Auftrag gegeben, der im Dezember 2007 fertig gestellt wurde: Psychotherapeuten tauchen in diesem Bericht nicht auf, werden bei der Auflistung der Gesundheitsberufe nicht genannt. Fragen der Psychotherapie und die Versorgung psychischer Krankheiten werden nicht thematisiert. Warum der Weg nach Europa noch weit ist, ist Anfang Juni auf den „Psychotherapie“-Seiten des Report Psychologie nachzulesen.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Juni 2008

BERUFSPOLITIK AKTUELL

BSG: 2004-Beschluss des Bewertungsausschusses rechtmäßig - Enttäuschung für die Psychotherapeuten, Erfolg nur in einem Punkt
Das BSG urteilte am 28.5.2008, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 (bekannt gegeben am 18.2.05) rechtmäßig ist und enttäuschte damit die Psychotherapeuten, die noch in den Vorinstanzen weit überwiegend ihre Prozesse gewonnen hatten. Die Vorinstanzen hatten den Beschluss noch am Maßstab der bisherigen BSG-Rechtsprechung gemessen und für rechtswidrig gehalten. Nun war es das BSG selbst, das nach seinen Honorarurteilen aus 1999 und 2004 jetzt in 2008 dem Bewertungsausschuss einen unerwartet weiten Gestaltungsspielraum eingeräumt hat.
Das BSG folgte den Psychotherapeuten nicht in der Argumentation zu der Berechnung der Praxisbetriebskosten einer maximal ausgelasteten Praxis. So dürfe der Bewertungsausschuss nach Auffassung des BSG im Berechnungsmodell fixe Praxiskosten in Höhe von 40.634 EUR ansetzen. Damit hatte die KBV mit ihrem Vortrag, dieser Ansatz fixer Praxiskosten diene dem Abschwächen regionaler Unterschiede, Erfolg.
Ein ausführlicher Bericht von Jan Frederichs und Uschi Gersch ist nachzulesen.

NUR FÜR MITGLIEDER

EBM 2008: Für Biographische Anamnese kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich
Zur biographischen Anamnese wurde seitens der KBV endlich eine Stellungnahme zur Klarstellung herausgegeben. Fazit am Schluss: "Durch die Änderung der Legendierung der Leistung - Biographische Anamnese - des EBM 2000plus ändern sich seit 1. Januar 2008 auch die Abrechnungsvoraussetzungen und die Bedingungen zur vollständigen Leistungserbringung. Zur vollständigen Erbringung der Gebührenordnungsposition 35140 - Biographische Anamnese - ist nach Einführung des EBM 2008 zum 1. Januar 2008 kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt mehr erforderlich."
Die Stellungnahme findet sich im Mitgliederbereich des VPP.

PSYCHOTHERAPEUT(INN)EN IN AUSBILDUNG

Robin Siegel ist neuer PiA-Sprecher
Robin Siegel hat das Amt der PiA-Vertretung im VPP im BDP übernommen. Jochen Stien und Birgit Wiegand haben sich aufgrund des (nahenden) Endes ihrer Ausbildung nicht wieder zur Wahl gestellt. Der VPP-Bundesvorstand bedankt sich auch auf diesem Wege für das besondere Engagement in punkto Verbesserung der Rahmenbedingungen der Psychotherapieausbildung. Robin Siegel ist in allen Fragen, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung betreffen, unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

AUSBLICK

Elektronischer Heilberufsausweis
In der Juli-/August-Ausgabe von "Report Psychologie" wird das Thema "Psychotherapie und elektronischer Heilberufsausweis" zur Diskussion gestellt. Die elektronische Gesundheitskarte wird kommen. Die Vorbereitungsarbeiten ziehen sich länger hin als vorgesehen. Die Gesundheitskarte soll die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer und maschinell verwertbarer Form (nicht für Psychotherapeuten) möglich machen, sowie Erheben, Verarbeiten und Nutzen einzelner Leistungen unterstützen. Klar ist, dass kein(e) Psychotherapeut(in) gezwungen werden kann, an dieser flächendeckenden Informationsvernetzung zum einzelnen Patienten teilzunehmen. Die für die Abrechnung der Richtlinientherapie notwendigen Daten sind auch ohne Heilberufsausweis zu erhalten. Doch ist die Profession gefordert, sich über Vor- und Nachteile der Teilnahme an der Gesundheits-Telematik Gedanken zu machen. Dazu fordert VPP-Vorstandsmitglied Uschi Gersch in ihrem Artikel ausdrücklich auf.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter April 2008

IN EIGENER SACHE

VPP Aktuell: Rahmenbedingungen moderner Praxisführung
Ende April/Anfang Mai wird mit der ersten Ausgabe des neuen "VPP Aktuell" nicht nur die vierteljährliche Übersicht über berufspolitische Aktivitäten des VPP in Form des "Quartalsbriefes" abgelöst, sondern auch der Versuch gestartet,  eine informative und anregende Mitgliederinformation zu wichtigen Themen des beruflichen Alltags - insbesondere unter Berücksichtigung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen - ins Leben zu rufen. Dem ersten Heft mit dem Focus "Praxiswert/Praxisverkauf" soll in Heft 2 der Schwerpunkt "Vertragsformen" folgen (z.B. Jobsharing). Freuen würden wir uns über Rückmeldungen in Form von Leserbriefen o.ä..

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Schwellenkriterium verhindert psychotherapeutische Vielfalt
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Einführung eines Schwellenkriteriums zur sozialrechtlichen Zulassung von Psychotherapieverfahren wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet. Dies war Anfang März eine enttäuschende Nachricht für den VPP und andere psychotherapeutische Berufsverbände, die im Vorfeld dieser Entscheidung deutlich Stellung gegen dieses Schwellenkriterium bezogen hatten. Während die Bundespsychotherapeutenkammer den Kurs in Richtung Schwellenkriterium Versorgungsrelevanz als "richtige Entscheidung" wertet, muss hier in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass es keines Schwellenkriteriums bedurft hätte, um eine - auch vom VPP nicht erwünschte - indikationsbezogene Zulassung von Psychotherapieverfahren zu verhindern. Warum mit einem solcher Art gefassten zentralen Kriterium der Versorgungsrelevanz die Methodenvielfalt in der Psychotherapie bedroht ist, erläutert der Vorsitzende des VPP im BDP, Heinrich Bertram.

WEITERE NACHRICHTEN

VPP-Leserbrief an den SPIEGEL:Depressionen nicht nur medikamentös behandeln
Eine Veröffentlichung im SPIEGEL (Ausgabe 10/2008, "Entzauberte Glückspillen") zur mangelnden Wirksamkeit von selektiven Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmern (SSRI) in der Behandlung von leichten bzw. mittelschweren Depressionen war Anlass für einen Leserbrief, den Heinrich Bertram im Namen des VPP-Bundesvorstands am 20.3.2008 an die SPIEGEL-Redaktion geschickt hat. Darin heißt es: "(…) möchten wir nachdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung von antidepressiven Arzneien in ein umfassendes psychotherapeutisches Konzept eingebunden sein sollte. In Ihrem Beitrag haben wir den Hinweis vermisst, dass ein Großteil der Depressionsbehandlung in der Verantwortung von Psychologischen Psychotherapeuten stattfindet und nicht allein in psychiatrisch geführten Praxen und/oder Kliniken. Im Bereich der stationären Akutbehandlung depressiver Störungen ist es immer noch gängige Krankenkassen-Praxis, die Behandlungskosten nur dann anzuerkennen, wenn eine medikamentöse Einstellung erfolgt. Eine Behandlung, bei der die Psychotherapie im Vordergrund steht, gilt als Reha- und nicht als Akutbehandlung. Der VPP stellt diese Praxis besonders im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um die Wirksamkeit von SSRI sehr in Frage. Patienten sollten auch im Akutkrankenhaus das Recht auf eine Behandlung unter psychotherapeutischer Leitung haben, in dessen Rahmen die Notwendigkeit des Einsatzes von Psychopharmaka abzuklären ist."

LANDSESFACHVERBÄNDE

LFV Niedersachsen: Jahresbericht des Vorsitzenden
Für den Zeitraum März 2007 bis Februar 2008 hat der Vorsitzende des VPP-Landesfachverbandes Niedersachsen, Heiner Hellmann, einen Jahresbericht vorgelegt. Der VPP-Landesfachverband hat ca. 200 Mitglieder.

LFV Bayern: Ein anderer Umgang mit Sterben und Tod
Der VPP-Landesfachverband Bayern kündigt seine Mitgliederversammlung für den 29.11.2008 an. Dr. Daniela Tausch, Diplom-Psychologin und Psychotherapeutin, zehn Jahre lang Initiatorin und Leiterin des Stuttgarter Hospiz-Dienstes, wird einen Vortrag halten zum Thema "Ein anderer Umgang mit Sterben und Tod". Die Mitgliederversammlung findet in München statt. Nähere Informationen folgen.

NUR FÜR MITGLIEDER

Für VPP-Mitglieder: EBM-Ungereimtheiten
Bei der Interpretation einiger EBM-Ziffern gibt es derzeit noch Ungereimtheiten. Diese betreffen die Ziffern für die biographische Anamnese und für Besuche. Deshalb gibt die stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, Eva Schweitzer-Köhn, im Mitgliederbereich einen kurzen Überblick über den derzeitigen Stand der Dinge.

Für VPP-Mitglieder: Zufälligkeitsprüfungen
In Berlin haben einige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die ersten Mitteilungen der Prüfungsstelle erhalten darüber, dass sie in die Zufälligkeitsprüfung einbezogen sind. Dies hat zu vermehrten Anfragen beim VPP im BDP geführt.
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Für VPP-Mitglieder: Residenzpflicht
Wie weit dürfen Wohnung und psychotherapeutische Praxis auseinander liegen? In welcher Zeit muss die Praxis von der Wohnung aus zu erreichen sein? Jan Frederichs, BDP-Rechtsabteilung, erläutert die Rechtslage wie auch die übliche Handhabung.

Für VPP-Mitglieder: Ausblick Vergütungsreform
Zum zukünftigen Vergütungskonzept für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, das derzeit von der KBV erarbeitet wird, gibt es erste Nachfragen (z.B. zum Thema Regelleistungsvolumina). Eva Schweitzer-Köhn, stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, antwortet.

AUSBLICK

Frühbucherrabatt für DPA-Seminar zu Qualitätsmanagement
Zum Thema "Einführung von Qualitätsmanagement (QM) in der Psychotherapeutischen Praxis" findet unter Leitung von Beatrice Piechotta, Düsseldorf, vom 6. 6. bis zum 7.6.08 in Berlin ein Seminar der Deutschen Psychologen Akademie (DPA) des BDP statt. Am Freitag, 6.6., von 15 bis 20.45 Uhr und am Samstag, 7.6., von 9 bis 15.45 Uhr werden die Grundlagen von Qualitätsmanagement (QM) vermittelt, ein Überblick über die verschiedenen QM-Modelle gegeben und grundlegende Kenntnisse erarbeitet, um die gängigen QM-Systeme, wie z.B. QEP, in der Praxis einzuführen. Das Seminar kostet 280 Euro, für BDP-Mitglieder 230 Euro. Wer bis zum 11.4. bucht, erhält zusätzlich einen Frühbucherrabatt von 20,- Euro.
DPA-Website

PID bietet Premium-Website zur Praxispräsentation an
Der Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) überarbeitet seine Homepage www.psychotherapiesuche.de komplett und erweitert sein Dienstleistungsangebot. Demnächst können PID-Teilnehmer ihr Praxisangebot noch wirkungsvoller präsentieren. Statt der Einrichtung und Pflege einer eigenen Website kann für nur € 4,- zusätzlich im Monat die PID-Premium-Website gebucht werden (nur möglich bei PID-Eintrag zu € 6,- im Monat). Die einmalige Einrichtungsgebühr für die Premium-Website beträgt regulär € 15. Bei Buchung bis zum 30. Juni 2008 entfallen diese Einrichtungskosten für VPP-newsletter-Abonnenten. Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben per Fax an 0228 - 64 10 23 zu senden! Für Rückfragen: Tel.: 0228 - 987 31 45 (vormittags).