Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP informiert: Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA/ePtA) bestellbar

Der elektronische Psychotherapeutenausweis ePtA (oder Heilberufeausweis eHBA) ist seit Anfang Juni 2021 bestellbar. Der ePtA ist eine der Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte ePA im Rahmen der Telematik Infrastruktur. Die Erstbeantragung kostet knapp 35 Euro, die jährlichen Kosten (z.B. für die Nutzung als Signatur) betragen ca. 100 Euro. Für die Bestellung des ePtA ist aktuell lediglich die Firma Medisign (sogn. Vertrauensdienstanbieter) zugelassen. Der Bestellprozess ist dabei abhängig von der jeweiligen Psychotherapeutenkammer. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Kammer.

Für kassenzugelassene Mitglieder ist relevant: Gefahr Honorarabzug bei Nichtbestellung des ePtA bis 01.07.2021

Kassenzugelassene Psychotherapiepraxen sind (eigentlich) gesetzlich verpflichtet, die zur elektronischen Patientenakte ePA erforderlichen Komponenten bis 01.07.2021 bereit zu stellen. Gesetzlich droht ein Honorarabzug von 1%, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. Aufgrund großer Entwicklungs- und Lieferschwierigkeiten kann diese Frist nun nicht eingehalten werden.

Der Gesetzgeber hat eingelenkt und (nach Auskunft der Ärzte Zeitung vom 11.06.2021) den Honorarabzug ausgesetzt, wenn der ePtA bis 30.06.2021 bestellt wurde.

Alle bislang von uns angefragten Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen: Bayern, Niedersachsen, Hessen) empfehlen aktuell die Bestellung des ePtA bis 30.06.21 um Sicherheit zu haben, keinen Honorarabzug zu erfahren. (Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrer zuständigen KV über etwaige regionale Abweichungen.)

Für angestellte Mitglieder:

Ob Angestellte in Krankenhäusern einen ePtA benötigen, hängt vom jeweiligen Krankenhaus ab und muss bei der Krankenhausleitung erfragt werden. Erkundigen Sie sich hier auch, wer die Kosten trägt.

Privatpraxen:

Für Psychotherapeut*innen in einer Privatpraxis besteht keine Ausweispflicht. Sie benötigen einen ePtA nur, wenn auch sie die Telematikinfrastruktur nutzen wollen.

6 Praxistipps im Vorfeld der Beantragung:

  • Sie benötigen i.d.R. Ihre Zugangsdaten zum Mitgliederbereich Ihrer Kammer.
  • Sie benötigen ein (nicht biometrisches) Passfoto (kann digital bei medisign hochgeladen werden).
  • Sie benötigen Ihren Personalausweis.
  • Beachten Sie: Es gibt eine Zeitgrenze von 30 Minuten für die Bearbeitung jeweils einer Seite im ePtA-Antragsportal von medisign.
  • Sie können den Bearbeitungsstand des Antrags im medisign-Portal zwischenspeichern - hierfür benötigen Sie Ihre Logindaten (Mailadresse und Kennwort) von medisign (falls Sie dort bereits ein Account haben).
  • Sie müssen mit dem ausgedruckten Antragscoupon zu einer Postfiliale und über das Postident-Verfahren Ihre Identität bestätigen.

Hier finden Sie die Praxisschritte bei medisign detaillierter beschrieben.

Finanzierungshinweis: Die jährlichen Kosten des ePtA werden von den KVen nur zu weniger als der Hälfte (46 Euro) erstattet. Hier setzt sich der VPP für eine vollumfängliche Finanzierung der Komponente ePtA im Rahmen der Telematikinfrastruktur ein.

Der VPP im BDP e.V. spricht sich weiterhin gegen eine unangemessene Sanktionierung durch Honorarabzug von psychotherapeutischen Kassenpraxen aufgrund von Lieferverzögerungen der notwendigen Komponenten der Telematik Infrastruktur aus. Der VPP unterstützt die Forderungen des Deutschen Psychotherapeutentages und der BPtK zum Thema.

 Susanne Berwanger, Vorstand VPP