Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

IT-Sicherheitsrichtlinie wurde (noch) nicht verabschiedet

Die KBV hat mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) den Auftrag erhalten, bis zum 30. Juni 2020 eine Richtlinie zur IT-Sicherheit in der Arztpraxis zu erstellen. Die bereits vorhandene „Technische Anlage – Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in Arztpraxen“ soll dabei eine Grundlage sein, die weiter ausgebaut und ausgearbeitet wird. Die KBV wird sich dabei mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik abstimmen. Für Praxen soll die neue Richtlinie eine Handlungsempfehlung sein, mit der sie bei korrekter Umsetzung auch rechtlich abgesichert sind.
Trotz gesetzlicher Frist wurde noch keine Richtlinie von der KBV beschlossen. Nach starken internen Vorwürfen fordern die KVen vom Gesundheitsministerium u.a. vorab eine Kostenklärung und wenden sich in einem offenen Brief an Gesundheitsminister Spahn

Hier weitere Informationen:
www.kbv.de/media/sp/2020_07_24_Schreiben_an_BM_Jens_Spahn___Digitalisierung.pdf 
www.kbv.de/html/1150_46692.php 
www.aerztezeitung.de/Politik/Vertragsaerzte-ueben-Schulterschluss-im-Streit-um-IT-Fristen-411577.html 

Noch gültige Vorgaben zu IT-Sicherheit: 
www.kbv.de/media/sp/Empfehlungen_aerztliche_Schweigepflicht_Datenschutz.pdf 
www.kbv.de/media/sp/Technische_Anlage_Datenschutz.pdf 

Für den VPP-Vorstand
Susanne Berwanger
2. Vorsitz, TI-Beauftragte