Juristische Expertise zum G-BA-Beschluss
Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gesprächspsychotherapie, der zum Protest des Wissenschaftlichen Beirates der GwG geführt hatte, ist von Dr. jur. Peter Holtappels und Dr. med. Wilram Tieman am 14.12. eine juristische Expertise vorgelegt worden. Für die Prüfung der Gesprächspsychotherapie kamen zum ersten Mal die Kriterien der evidenzbasierten Medizin (EvBM) gemäß der Verfahrensordnung des G-BA zur Anwendung. Dazu wird in der Expertise „Zur gerichtlichen Kontrolle der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses“ Stellung genommen.
In der Zusammenfassung heißt es:
- Das vom G-BA für die Erstellung einer Richtlinie gemäß seiner Verfahrensordnung angewendete Verfahren der EvBM ist mit derart gravierenden systemimmanenten Mängeln und Widersprüchen behaftet, dass es die widerlegliche Vermutung in sich trägt, die auf diese Art entstandenen Richtlinien seien rechtswidrig.
- Das Verfahren hat häufig weitere Mängel.
- Das Verfahren der EvBM entspricht nicht dem allgemeinen Wissenschaftsbegriff.
- Die Ergebnisse des Verfahrens der EvBM sind in der medizinischen Praxis häufig wertlos. Das gilt insbesondere wo es sich um Kinder, Alte oder multimorbide Patienten oder um Tätigkeitsfelder medizinischer Tätigkeit wie Chirurgie, Psychoanalyse oder Psychotherapie handelt.
- Das Verfahren der EvBM ist häufig von Sponsoren finanziert, die die Richtung der Untersuchung bestimmen. Das widerspricht der medizinischen Ethik und hemmt den medizinischen Fortschritt.
- Das Verfahren der EvBM ist geeignet, dem Arzt für seine Tätigkeit im Einzelfall wertvolle Hinweise zu liefern. Darin aber beschränkt sich auch sein Wert. Es beschreibt insbesondere nicht den Königsweg zur Heilung von Kranken.
Quelle: