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Bundesregierung: Psychotherapie braucht "angemessene Vergütung je Zeiteinheit"

Als großer Erfolg für die im Gesprächskreis II zusammengeschlossenen Psychotherapeutenverbände und für die Bundespsychotherapeutenkammer ist zu werten, dass alle Forderungen bezüglich der Psychotherapie in die Änderungsanträge der Fraktionen eingeflossen sind, die dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beratung vorliegen.

Für psychotherapeutische Leistungen ist auch zukünftig eine „angemessene Vergütung je Zeiteinheit zu gewährleisten“. In dieser Auffassung sind sich Bundesregierung und Bundesrat einig. Die Bundesregierung sprach sich ferner für eine Einzelleistungsvergütung und gegen eine Pauschalierung der psychotherapeutischen Leistungen aus.

Mit ihrer „Gegenäußerung“ nahm sie zu den Änderungsanträgen des Bundesrates zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz Stellung. Dieser Auffassung folgen nun auch die CDU/CSU- und SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages mit entsprechenden Änderungsanträgen.

Die Fraktionen schlagen außerdem vor, die arztbezogene Begrenzung der Leistungsmenge durch Regelleistungsvolumen nicht auf die antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen anzuwenden. Die Landesverbände der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sollen zudem die Möglichkeit erhalten, psychotherapeutische Leistungen außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung zu honorieren. Die Gesundheitspolitiker folgen damit der Argumentation, dass mit den ICD-10-Diagnosen für psychische Erkrankungen der Behandlungsaufwand nicht ausreichend bestimmt werden kann.

Abzuwarten bleibt, was am Ende Gesetz wird und was die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Bewertungsausschuss daraus machen.

18.1.2007

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