Die Proteste der Psychotherapeuten-Verbände und der Beratenden Fachausschüsse haben dazu geführt, dass der KBV-Vorstand den Beschluss zur Berichtspflicht wieder zurücknehmen möchte. Das erfordert allerdings einen neuen Beschluss des Bewertungsausschusses.
Bis dahin raten wir allen KollegInnen, sich an die Vorgaben zu halten, sich von der PatientIn erklären zu lassen, ob sie eine HausärztIn hat und ggfs. den vierteljährlichen Bericht möchte und dieses zu dokumentieren, um die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen nicht aus formalen Gründen zu gefährden.
19.2.2007