Latest News aus der Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 23.10.2008
Die beiden PsychotherapeutInnenvertreter im Erweiterten Bewertungsausschuss, Jürgen Doebert und Dieter Best, haben im Wechsel für die PsychotherapeutInnen an den Sitzungen des Erweiterten Bewertungsausschusses teilgenommen, an dem Kompromiss mitgewirkt und berichten Folgendes:
Erweiterter Bewertungsausschuss korrigiert Psychotherapie-Honorare
Die Korrektur des Psychotherapie-Honorars war erwogen worden, weil mit den
in der Sitzung vom 27./28. August verhandelten 79,50€ pro genehmigter
Therapiesitzung das Ziel, mindestens das Vergütungsniveau von Westfalen-Lippe
2008 (Orientierung am best price in der BRD!) zu erreichen, nicht verwirklicht
worden war. Das war durch komplizierte Rechenwege passiert, da die ursprünglich
außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung angesiedelten
Leistungen aus EBM-Kapitel 35.2 in die Morbi-GV einbezogen wurden. Im Ergebnis
wären von den zusätzlichen 160 Mio. €, die für 2009
für die genehmigte Psychotherapie zur Verfügung stehen, nur 100
Mio. direkt in die Honorare geflossen. Die übrigen 60 Mio. sollten
als Puffer für evtl. Mengenausweitungen bereitgehalten werden.
Das entsprach nicht der ursprünglichen Absicht. Deshalb wurde von unseren Vertretern vor Ort auf einen Kompromiss hingearbeitet, sodass von den 160 Mio. € jetzt 120 Mio. direkt in den Preis der genehmigte Psychotherapie-Stunde fließen, und 40 Mio. für evtl. Mengenausweitungen in diesem Bereich übrig sind. Die genehmigte Psychotherapie wird 2009 mit 81,20€ honoriert.
Orientierungspunktwert wird gesenkt auf 3,5001 Cent
Außerdem musste der Orientierungspunktwert aufgrund der niedrigeren
Grundlohnsummensteigerung, die Teil der Berechnung des OPW ist, gesenkt werden
auf 3,5001 Cent. Das trifft uns bei den nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen:
z.B. prob. Sitzung 61,43 €.
Mehr Geld für vier KVen
Weitere Korrekturen waren nötig geworden, weil vier KVen (Baden-Württemberg,
Nordrhein, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz) bei der Verteilung der
Gesamtsumme von ca. 2,5 Milliarden € zusätzlichen Honorars durch
die bisherigen Berechnungen benachteiligt worden waren. Sie erhalten im Zuge
der Honorarreform 2009 mehr Geld als Ende August beschlossen worden war.
Um rund 6,3 statt 3,9 Prozent werden die Honorare für die niedergelassenen Ärzte
und PsychotherapeutInnen Schleswig-Holsteins steigen. Im Bereich der KV Nordrhein
erhöhen sie sich um rund 6,5 statt der bisher festgesetzten 3,6
Prozent. Auch Rheinland-Pfalz profitiert: Dort ist 2009 ein Honorarplus von
8,6 statt 5,7 Prozent möglich. Baden-Württemberg profitiert ebenfalls:
Statt 1,5 Prozent soll die Steigerung nun 2,5 Prozent betragen. Alle Erhöhungen
beziehen sich auf den Vergleich des Jahres 2009 mit 2007. Dafür wird
das zugestandene Honorarplus in Bayern von 6,8 auf 6,3 Prozent reduziert,
das in Bremen von 7,7 auf 7,6 Prozent. Außerdem ist von einer zusätzlichen
Finanzierung durch die Krankenkassen in Höhe von 300 Millionen Euro
die Rede (lt. Deutsches Ärzteblatt, 24.10.2008).
Wir hoffen, dass sich die Beteiligten durch diese Korrekturen nun gerechter behandelt fühlen.
Das alles gilt nach wie vor nur für das Jahr 2009! Was 2010 ff. sein wird, kann im Moment niemand vorhersagen.
Eva Schweitzer-Köhn
Stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP
27.10.208