Die Altersgrenze für Vertragsärzte und -psychotherapeuten (bisher: 68 Jahre) ist, wie erwartet, zum 1.1.2009 gestrichen worden (wir berichteten). Der Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober in dritter Lesung das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vom 15.10.2008 verabschiedet. Die Passage zur Altersgrenze (§ 95 Abs. 7 SGB V) ist hier nachzulesen (PDF).
Psychotherapeuten, die in diesem Jahr ihren 68. Geburtstag feiern, können die Übergangsregelung (rückwirkend zum 1.10.2008) in Anspruch nehmen, sofern die Nachbesetzung der Praxis noch nicht abgeschlossen ist.
Ein Kommentar des VPP zum Wegfall der Altersgrenze folgt in Kürze.
28.10.208