Mit dem am 1. April 2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
wurde den Partnern der Bundesmantelverträge vom Gesetzgeber der Auftrag
erteilt, Richtlinien für die Vergabe und Dokumentation der ICD-Schlüsselnummern
für die Abrechnung und Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen
(Kodierrichtlinien) zu vereinbaren.
Das Institut des Bewertungsausschusses (http://www.institut-des-bewertungsausschusses.de/institut.php)
wurde mit der Erstellung dieser Kodierrichtlinien beauftragt.
Für Ärzte und Psychotherapeuten ist eine richtige Kodierung von großer
Bedeutung, da so gegenüber den Kassen Veränderungen in der Morbidität
nachzuweisen sind, was eine entsprechende Mittelvergabe zur Versorgung der Versicherten
begründet.
Entsprechend der Vereinbarung der Partner der Bundesmantelverträge werden
die Ambulanten Kodierrichtlinien in der Version 2011 ab 1. Januar 2011 in sämtlichen
KV-Bezirken Deutschlands flächendeckend und verbindlich in Kraft gesetzt.
Die Version 2010 der Ambulanten Kodierrichtlinien dient der Schulung und Vorbereitung
der Anwender. Im dritten Quartal 2010 wird die Version 2010 im Bezirk der KV
Bayerns einem Praxistest unterzogen, um nach einer abschließenden Überarbeitung
2011 flächendeckend zu gelten.
Die Vorgaben gelten für Kollektiv- und Selektivverträge gleichermaßen.
Die Kodierrichtlinien 2010 stehen hier zum Download bereit: www.kbv.de
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15.6.2010