Der VPP im BDP zu den KV-Wahlen 2010
In diesem Jahr finden in allen KVen die Wahlen zu den Vertreterversammlungen
statt. Einen Überblick über die Zeitpläne finden Sie in der Tabelle
(PDF). VPP-VertreterInnen treten in einigen KV-Bezirken zur Wahl an, teils mit
eigenen Listen, teils in Bündnissen mit anderen Verbänden in gemeinsamen
Listen. Die Wahlordnungen sind zu unterschiedlich, als dass sie hier zusammengefasst
dargestellt werden könnten: es gibt reine Listenwahlen, es gibt gemischte
Listen- und Personenwahlen mit Kumulieren und Panaschieren. Bitte achten Sie
auf die regionalen Wahlaussendungen für konkrete Informationen.
Was haben wir bislang erreicht?
- Eine bessere Honorierung der psychotherapeutischen Leistungen. Nachdem
zunächst das BSG-Urteil umgesetzt werden musste, konnte im EBM 2009 eine
bundesweit einheitliche Vergütung der genehmigten Psychotherapie mit einem
Steigerungsfaktor von 1,31 im Bewertungsausschuss erreicht werden, die in den
meisten KV-Bezirken eine Steigerung der Honorierung brachte.
- Die verlässliche Vergütung der nicht-genehmigungspflichtigen
Leistungen, insbesondere der probatorischen Sitzungen; kein Punktwertverfall
innerhalb des Zeitkontingents.
- Die Zeitkapazitätsgrenze als Mengenbegrenzungsmaßnahme,
die der Struktur psychotherapeutischer Praxen am ehesten gerecht wird, deren
Leistungen fast ausschließlich zeitgebunden sind. Die mögliche Austauschbarkeit
von genehmigungs- und nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen ermöglicht
die Anpassung an die realen Praxiserfordernisse.
- Die Einführung der Gesprächsziffern im EBM auch für
PsychotherapeutInnen, die eine flexible Versorgung über die Richtlinienpsychotherapie
hinaus ermöglichen.
- Die Möglichkeit, auch auf eine halbe Zulassung zu verzichten und
halbe Praxen zur Nachbesetzung auszuschreiben, die wichtig ist für die Versorgung,
wenn Praxissitze aus persönlichen Gründen nicht voll ausgeschöpft
werden und für den Nachwuchs, halbe Versorgungsaufträge zu übernehmen
und damit an der Versorgung GKV-Versicherter teilnehmen zu können.
- Neue Sitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (20%-Quote),
die die Versorgung von Kindern und Jugendlichen verbessern werden.
Das alles war möglich, weil die Berufsverbände an einem Strang gezogen
und ein geschlossenes Bild der Interessenvertretung vermittelt haben.
Was kommt auf uns zu?
Nachrichten über die angebliche Kostenexplosion im deutschen Gesundheitswesen
und die angeblich noch mehr steigenden Kosten aufgrund des demographischen Wandels
lassen neues Ungemach aufziehen: die Priorisierung von Gesundheitsleistungen,
was nichts anderes ist als Einschränkungen im (Grund-)Leistungskatalog der
GKV mit der Möglichkeit für Besserverdienende, sich über Zusatzversicherungen
weitere Leistungsmöglichkeiten zu kaufen. Anhand von Daten der WHO und der
RKI (Robert–Koch–Institut) Gesundheitsberichterstattung lässt
sich die Behauptung der Kostenexplosion sehr in Zweifel ziehen. Der Sachverständigenrat
zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sagt eine nur mäßige
Versteilerung der GKV-Ausgabenprofile voraus mittels der Fortschreibung der alters-
und geschlechtsspezifischen Pro-Kopf-Ausgaben aus den RSA-Daten von 1998-2002
in die Zukunft (SVR 2004, S. 255 ff).
Weiteres Ungemach ist der Plan der KBV, die Vergütung nach Qualitätskriterien
zu staffeln (AQUIK). Zu befürchten sind dadurch eine indikatorengerechte
Selektion der PatientInnen und ungünstige Auswirkungen auf die therapeutische
Beziehung. Aus diesen und weiteren Erwägungen (Abkehr von der Definition
psychotherapeutischer Leistung als Dienstleistung zu einer Leistung im Rahmen
eines ergebnisorientierten Werkvertrags) lehnt der VPP diese Pläne ab. Und
natürlich die bereits beschlossenen Honorarabschläge bei Überversorgung,
die ab 2011 auf uns zukämen. Der VPP setzt sich auf allen relevanten Ebenen
dafür ein, dass dieser Beschluss nicht umgesetzt wird und ist an der Stelle
sogar mit den meisten Ärzteverbänden einig.
Die Bedarfsplanung soll reformiert werden und kleinräumiger gestaltet
werden. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht auf den alten Verhältniszahlen
aufgesetzt wird, denn dann würden Psychotherapeutensitze der Versorgung
verloren gehen.
Es bleibt also noch viel zu tun für die Berufsverbände und die VertreterInnen
in den KV- und KBV-Gremien. Daher ist die KV-Wahl 2010 wichtig.
KV Wahl 2010: Wahlaussagen des VPP
Die KandidatInnen des VPP im BDP setzen sich engagiert und kompetent ein:
Psychotherapie als Regelleistung
- Für den unbedingten Erhalt der Psychotherapie als Regelleistung der
gesetzlichen Krankenversicherung und gegen mögliche Überlegungen zur
Zuzahlung zur Psychotherapie. Auch sind wir gegen eine Praxisgebühr bei
jedem Arzt-/Psychotherapeutenbesuch, da diese Regelung PsychotherapiepatientInnen übermäßig
belasten und benachteiligen würde.
- Für den Erhalt des Erstzugangsrechts zur PsychotherapeutIn und
die freie Wahl der PsychotherapeutIn auch in Selektivverträgen
- Für die Sicherstellung einer flächendeckenden wohnortnahen
psychotherapeutischen Versorgung. Das bedeutet, wir treten ein:
- Für den Erhalt des Kollektivvertrages und des Sicherstellungsauftrags
der KVen.
- Für die Novellierung der Bedarfsplanung unter Berücksichtigung
der Morbidität und des tatsächlichen Bedarfs der Bevölkerung
- Für den Erhalt und Ausbau der nachhaltig wirksamen Langzeitpsychotherapie,
wo sie indiziert und notwendig ist
- Für die Entwicklung neuer Versorgungsformen für die psychotherapeutische
Versorgung, insbesondere für schwer chronisch psychisch kranke, behinderte
oder alte Menschen
- Für die sozialrechtliche Anerkennung wissenschaftlich anerkannter
Psychotherapieverfahren
- Für die Einbeziehung der Psychotherapie auch in die Behandlung
körperlicher Erkrankungen, denn chronische somatische Erkrankungen können
auch durch psychische Faktoren entstehen oder aufrechterhalten werden
Angemessene Honorierung
- Für die angemessene Honorierung psychotherapeutischer Leistungen
im Rahmen der KV-Vertragsbehandlung: ‚gleiches Honorar für gleiche
Leistung‘ statt Vergleich fachärztlicher Durchschnittshonorare mit
der maximalen Leistung einer Psychotherapiepraxis
- Für die angemessene Honorierung auch der diagnostischen und probatorischen
Leistungen: der Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung hängt maßgeblich
von der Passung zwischen PatientIn, PsychotherapeutIn und Therapieverfahren ab,
die in der probatorischen Phase geprüft werden muss. Diese hat daher eine
herausragend wichtige Bedeutung und darf nicht benachteiligt werden, auch nicht
finanziell.
- Für die angemessene Honorierung der Psychotherapie auch im PKV-Basistarif
- Für den Erhalt des Zeitkontingents als Maßnahme zur Mengenbegrenzung
für die Psychotherapie: Psychotherapeutische Leistungen sind zeitgebunden.
Daher ist die zeitbezogene Kapazitätsgrenze, die individuell an die Bedürfnisse
von Praxis und PatientInnen angepasst werden kann, die angemessenste und passendste
Mengenbegrenzungsmaßnahme für die psychotherapeutische Praxis.
- Gegen die geplanten Honorarabschläge bei statistischer Überversorgung:
abgesehen von rechtlichen Problemen sind Honorarabschläge bei alteingesessenen
Praxen nicht dazu geeignet, eine ausgeglichene Versorgungslage zu erreichen
- Gegen die Koppelung von Qualität (Transparenz und Outcome) und
Vergütung: sie kann eine Selektion von PatientInnen unter Benachteiligung
derjenigen mit schweren Störungen und unsicherer Prognose zur Folge haben
und schädliche Auswirkungen auf den psychotherapeutischen Prozess
Bedarfsplanung
- Für die Novellierung der Bedarfsplanung unter Berücksichtigung
der Morbidität und des tatsächlichen Bedarfs der Bevölkerung
Datenschutz
- Für den Schutz der Daten und der informationellen Selbstbestimmung
der PatientInnen auch bei elektronischer Datenübermittlung (online-Abrechnung)
Qualitätssicherung
- PsychotherapeutInnen verschließen sich sinnvollen Maßnahmen
zur Qualitätssicherung ihrer Arbeit nicht. Bei der Entwicklung von QS-Maßnahmen
sind die Besonderheit der Beziehung zwischen PsychotherapeutIn und PatientIn
und des psychotherapeutischen Prozesses unbedingt zu beachten. Umfang und Honorierung
von QS-Maßnahmen in der Praxis haben angemessen zu sein.
Die KandidatInnen des VPP im BDP werden sehr kritisch die weiteren Entwicklungen
im Gesundheitssystem der Bundesrepublik beobachten und wenden sich entschieden
- gegen die Priorisierung von Gesundheitsleistungen nach ökonomischen
Prinzipien in der GKV, insbesondere wenn sie zur Benachteiligung psychisch kranker
Menschen gegenüber somatisch Kranken führen.
Machen Sie unbedingt von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie die
KandidatInnen des VPP. Denn diese VPP-Positionen werden nur von VPP-VertreterInnen
konsequent umgesetzt.