Liebe KollegInnen,
wir möchten Sie zu einem gemeinsamen Workshop der DPGG und des VPP einladen:
„Der AOLG-Beschluss und seine Umsetzung“
am
Sonntag, den 18. September 2011
11.30 Uhr bis 17.30 Uhr
im Hotel Königshof
30161 Hannover, Friesenstraße 65
Tel. 0511 3398-0
(3 Min. vom Hbf.)
Ausführliche Informationen finden Sie in der beiliegenden
PDF-Datei.
Der Workshop richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die zur Aufhebung
der Diskrepanz zwischen dem psychotherapeutischen Berufsrecht und dem Sozialrecht
beitragen und Verfahrensvielfalt in der Psychotherapie in Deutschland ermöglichen
wollen.
Hintergrund ist, dass die fehlende sozialrechtliche Zulassung der zur vertieften
Ausbildung zugelassenen Verfahren Gesprächspsychotherapie und systemische
Therapie die Ausbildung in diesen Verfahren verhindert, weil die geforderten
Ausbildungstherapien in diesen Verfahren nicht von den gesetzlichen Krankenkassen
bezahlt werden. Die obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) fordern mit
dem einstimmig gefassten Beschluss vom 18./19. November 2010, durch Gesetzesänderung
diese Diskrepanz zwischen berufsrechtlicher Anerkennung von Ausbildungsverfahren
und deren sozialrechtlicher Geltung gesetzlich aufzuheben.
Bis zur Umsetzung dieses AOLG-Beschlusses in einem Gesetzgebungsverfahren bleibt
noch viel zu tun. Dazu soll der Workshop beitragen.
Auch wenn es hier zunächst um die GPT und die ST geht, hat der Beschluss
aus unserer Sicht Bedeutung für den gesamten Berufsstand, indem er generell
die Aufhebung der Diskrepanz zwischen dem psychotherapeutischen Berufsrecht und
dem Sozialrecht fordert.
Darüber hinaus geht es um die Zukunft der Psychotherapie insgesamt: um die
Ermöglichung der Weiterentwicklung und Vielfalt in der Psychotherapie.
Eva Schweitzer-Köhn
Bundesvorsitzende des VPP im BDP
25.7.2011