Am 16.02.2012 beschloss der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte
und Krankenkassen) den Anteil der kassenzugelassenen Psychotherapeuten für
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie künftig zu erhöhen. Geplant
ist die Schaffung von 177 neuen Kassensitzen. Die Regelung liegt dem BMG (Bundesministerium
für Gesundheit) vor und wird voraussichtlich zum 1.1.2013 in Kraft treten,
da in der Zwischenzeit die Bedarfsplanung grundsätzlich überarbeitet
wird.
„Die Zahlen werden eine geringfügige Verbesserung der unzureichenden
psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bringen“,
sagte Eva-Maria Schweitzer-Köhn, VPP-Vorsitzende. „Es war überfällig
hier zu handeln und die Zahlen anzupassen.“
Schon seit 2009 existiert eine Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
zur Verbesserung der Versorgung. Mindestens 20 Prozent aller Kassensitze für
Psychotherapeuten soll von Psychotherapeuten besetzt sein, die ausschließlich
Kinder und Jugendliche behandeln. Der G-BA zählte bisher Psychotherapeuten,
die eine Zulassung sowohl für die Behandlung von Erwachsenen als auch von
Kindern haben, so als ob sie dies jeweils hälftig erfüllen. Dem ist
jedoch nicht so. Aus den Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen geht hervor,
dass die meisten dieser Kollegen mit Zulassung für beide Gruppen sich eher
der Behandlung von Erwachsenen widmen als der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Nun wurde festgelegt, dass diese Leistungserbringer nur dann für die Berechnung
herangezogen werden können, wenn sie tatsächlich mindestens zu 90 Prozent
Kinder und Jugendliche behandeln.
www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/433/
Uschi Grob, Fachreferentin des VPP
18.2.2012