LFV Baden-Württemberg
Selektivvertrag: Information des LFV Baden-Württemberg zur Ausschreibung der psychotherapeutischen Versorgung durch die AOK BW
In letzter Zeit kursieren verschiedene Informationen und Stellungnahmen zum
Vorhaben der AOK BW, gemäß § 73 c SGB V einen Selektivvertrag
auch für die psychotherapeutische Versorgung mit einer Bietergemeinschaft
unter der Führung der MEDI–Verbund GmbH zu verhandeln.
Per Fax wurden viele KollegInnen von MEDI entsprechend informiert und gebeten,
dieser Bietergemeinschaft ein Mandat zu erteilen.
Aufgrund der uns bisher bekannten Fakten können wir eine solche Mandatierung zur
Zeit nicht empfehlen. Wir raten, zunächst die weitere Entwicklung
abzuwarten und werden über den weiteren Verlauf zeitnah informieren.
Der VPP im BDP hat sich bereits 2009 mit den neuen Versorgungsformen ausführlich
beschäftigt und hierzu mit anderen Psychotherapeutenverbänden Mindeststandards,
die bei der Gestaltung von Selektivverträgen beachtet werden müssen,
gemeinsam verabschiedet:
Konsensuspapier
der hessischen PsychotherapeutInnenverbände
vom 01.07.2009
Auch in Baden-Württemberg haben sich die Psychotherapeutenverbände bereits 2008 auf gemeinsame Eckpunkte verständigt, die bei der Ausgestaltung von Selektivvertägen beachtet werden sollten, u. a.
Aus unserer Sicht sind bei allen Vertragsgestaltungen insbesondere auch die Aspekte der Schweigepflicht, der Vertraulichkeit und des Datenschutzes so zu beachten, dass sie mit unserer Berufsordnung vereinbar sind.
gez.: Ute Steglich
Vorsitzende der Landesgruppe BW im BDP und
Vorsitzende des VPP-LFV BW im BDP
gez.: Thomas Müller-Staffelstein
Mitglied im Beratenden Fachausschuss der KV BW
15.6.2010