LFV Berlin
Die KV Berlin hat bzgl. der Klage zur Nachvergütung dem Ruhen der Klage und dem Führen von Musterverfahren zugestimmt, allerdings angeregt, dass das Sozialgericht „zumindest noch einen weiteren bei ihr anhängigen Rechtsstreit als Musterverfahren auswählt“. Das Sozialgericht hat das Ruhen des Verfahrens angeordnet „im Hinblick auf den Ausgang von anhängigen Parallelverfahren (...), die als Musterverfahren geführt werden sollen“.
Bei der letzten KV-VV teilte der KV-Vorstand mit, dass beim Sozialgericht Berlin knapp unter 800 Klagen von PsychotherapeutInnen anhängig sind, die gegen die KV auf Honorargerechtigkeit klagen.
Eva Schweitzer-Köhn
Weiter Widerspruch einlegen!
Wenn Sie eventuelle Ansprüche auf Nachvergütung aufrechterhalten wollen, müssen Sie weiter gegen die Quartalsbescheide Widerspruch einlegen.
18.12.2006