LFV Berlin
Was aus unseren Honorarbescheiden nicht richtig deutlich wird, ist hier
veröffentlicht:
www.kvberlin.de/20praxis/30abrechnung_honorar/90honorarverteilung/punktwerte_2_11.pdf :
Der Punktwert für die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen liegt bei
2,556 Cent, d.h. wird innerhalb der Zeitbezogenen Kapazitätsgrenze
budgetiert. Das halten wir für nicht rechtens und empfehlen daher
Widerspruch.
Da die Honorarverteilung sich gegenüber dem 1. Quartal nicht geändert
hat,
gilt nach wie vor der Mustertext
www.vpp.org/mitglieder/infos/2011/110919_widerspruch.pdf .
Der Vorstand des LFV Berlin
Bitte beachten Sie, dass juristische Empfehlungen seitens des LFV
keinerlei
Verbindlichkeit haben können.
29.11.2011