LFV Berlin
Bei der letzten Delegiertenversammlung der Psychotherapeutenkammer Berlin
am 08.03.2012 wurde u.a. die Weiterbildungsordnung behandelt. Der Berliner Senat
hatte auf Initiative der PTK ein Weiterbildungsgesetz auf den Weg gebracht, wodurch
eine Weiterbildungsordnung in Berlin überhaupt erst möglich wurde.
Wichtig ist die Weiterbildung im Moment für die Neuropsychologie, die als
Methode vom wissenschaftlichen Beirat für bestimmte Indikationen (insbesondere
psychische Beeinträchtigungen durch Hirnverletzungen) als Methode anerkannt
wurde und inzwischen auch vom G-BA sozialrechtlich zugelassen wurde. Voraussetzung
für eine Abrechnungsgenehmigung für ambulante neuropsychologische Behandlungen
ist eine abgeschlossene Weiterbildung.
Als Bündnis für psychische Gesundheit - wir gehören mit 11 Sitzen
neben dem Forum (DGPT, bvvp) und DPtV zu den größten Fraktionen -
haben wir uns zunächst dafür eingesetzt, dass nur die Neuropsychologie
wie in der Musterweiterbildungsordnung auch in die Berliner Weiterbildungsordnung
aufgenommen wird (Alternative 1 im Anhang). Als Bündnis stehen wir der Weiterbildung
insgesamt kritisch gegenüber, weil wir darin die Gefahr der Entwertung der
Approbation und der Zersplitterung des Berufes in indikationsspezifische Zulassungen
sehen. Es gab dann jedoch auch den Antrag des Vorstandes, die Weiterbildungsordnung
auch für Psychotherapieverfahren zu öffnen und zwar nur für "wissenschaftlich
anerkannte Psychotherapieverfahren gemäß § 11 PsychThG" (Alternative
2 im Anhang). Diesem Antrag stimmten wir als Bündnis aus o.g. Gründen
nicht zu. Dieser Antrag wurde aber mehrheitlich angenommen.
Daraufhin stellten wir vom Bündnis den Antrag, dass dieser Beschluss folgendermaßen
erweitert werden soll:
"1. ein gemäß § 11 PsychThG wissenschaftlich anerkanntes
Psychotherapieverfahren oder ein wissenschaftlich begründetes Psychotherapieverfahren".
Dieser Änderungsantrag bekam mit 14 zu 13 Stimmen die Mehrheit.
Dies ist aus unserer Sicht ein wichtiger Erfolg im Kampf um die Psychotherapieverfahrensvielfalt.
Diese Position wurde zum ersten Mal in einer Weiterbildungsordnung einer Landespsychotherapeutenkammer
verankert. Damit steht zumindest potentiell die Tür für bisher (noch)
nicht vom WBP anerkannte Verfahren offen. Eine andere Frage ist, ob sie auch
wirklich in die Weiterbildung wollen und sollen. Darüber muss noch intensiv
diskutiert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt überwiegt das Nein,
doch der Erfolg der Öffnung auch für diese Verfahren, den 'closed shop'
verhindert zu haben, hat trotzdem Bestand.
Eva Schweitzer-Köhn
Bundesvorsitzende des VPP und Beisitzerin im Vorstand des LFV Berlin des
VPP
31.3.2012