LFV Berlin
Die KV Berlin hat im Juli Schreiben zur Nachvergütung für 2008 an alle VertragspsychotherapeutInnen verschickt. In diesen Schreiben wird auch mittels eines vorformulierten Faxentwurfs darum gebeten, die Widersprüche gegen die Honorarbescheide 2008 zurückzunehmen.
Von unserer Seite wird empfohlen, nicht mit dem beigefügten Faxentwurf den Widerspruch zurückzunehmen. Denn nach wie vor ist nicht ausreichend transparent, auf welcher Datenbasis der Punktwert berechnet worden ist. Da folglich nicht ausgeschlossen werden kann, dass in der Punktwertherleitung Rechte der Psychotherapeuten verletzt sind, sollte auf den weitergehenden Widerspruch nicht verzichtet werden.
Die KV Berlin hat in ihren Schreiben außerdem unterschlagen, dass die gesamten HVM in 2008 nach inzwischen rechtskräftigen Entscheidungen des LSG Berlin rechtswidrig sind. Dies betrifft auch die PsychotherapeutInnen im betreffenden Jahr 2008 hinsichtlich der nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen, die in den IBs budgetiert waren. Die gesamte Honorarverteilung für 2008 muss neu berechnet werden.
Jan Frederichs
Rechtsanwalt
21.8.2012