LFV Rheinland-Pfalz
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in den letzten Tagen haben wir gehäuft Anfragen erhalten, ob Kolleginnen
und Kollegen bereit wären, Privatpatientinnen und Privatpatienten für
60€/Stunde in Behandlung zu nehmen und sich vertraglich an die Rahmenverträge
zu binden, welche die GmbH mit den Krankenversicherungen abschließt.
Wir halten dieses Vorgehen für höchst problematisch!
Psychotherapie ist eine hochqualifizierte Leistung. Sie erfordert ein Hochschulstudium
und eine anschließende lange Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten.
Die Qualität der Berufsausübung wird durch Berufskammern überwacht.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zu Fortbildung und Qualitätssicherung
verpflichtet.
Daher bemühen sich die Psychotherapeutenverbände seit Jahren, der Politik
und den Krankenkassen deutlich zu machen, wie viel eine Psychotherapiestunde
wert ist. Die 81€, mit denen z.Zt. eine Kassentherapie vergütet wird,
sind hart erkämpft durch Sozialgerichtsurteile und Verhandlungen in den
Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. Private Behandlungen außerhalb
der GKV sind nach der GOP üblicherweise mit dem 2,3fachen Satz (92,50€ bei
tfP) zu liquidieren. Und noch immer liegen die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
weit abgeschlagen am unteren Rand der Einkommensstatistik unter den Arztgruppen.
Wir sollten das bisher Erreichte und weitere Verhandlungen um angemessene Honorierung
der ambulanten Psychotherapie nicht gefährden! Das sagt nichts darüber
aus, dass es im Einzelfall angemessen sein kann, bei bestimmten Patientinnen
oder Patienten aus sozialen Gründen auf das Honorar teilweise zu verzichten,
wie es die Berufsordnung auch vorsieht.
Die Vorgehensweise der GmbH erscheint uns aber auch aus berufsethischen und berufsrechtlichen
Gründen bedenklich. Vertragspartner der Psychotherapeutin, des Psychotherapeuten
ist bei dem Angebot die GmbH und nicht – wie ansonsten üblich – die
GKV, PKV oder KV und schon gar nicht die Patientin oder der Patient. Damit würde
sich die Psychotherapeutin, der Psychotherapeut vertraglich an Vorgaben binden,
die diese GmbH vorgibt und – ohne demokratisch legitimierte Kontrolle – mit
den Versicherungen aushandelt. Ein Einfluss der Psychotherapeutin, des Psychotherapeuten
auf diese Vereinbarungen ist nicht sicher.
Der VPP rät daher seinen Mitgliedern ab, auf solche Anfragen einzugehen.
Eva Schweitzer-Köhn
(Bundesvorsitzende VPP)
Marcus Rautenberg
(Vorsitzender LFV RLP)
30.5.2011