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LFV Rheinland-Pfalz

Stellungnahme des VPP zur Vermittlung von Privatpatientinnen und Privatpatienten über eine GmbH

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Tagen haben wir gehäuft Anfragen erhalten, ob Kolleginnen und Kollegen bereit wären, Privatpatientinnen und Privatpatienten für 60€/Stunde in Behandlung zu nehmen und sich vertraglich an die Rahmenverträge zu binden, welche die GmbH mit den Krankenversicherungen abschließt.
Wir halten dieses Vorgehen für höchst problematisch!
Psychotherapie ist eine hochqualifizierte Leistung. Sie erfordert ein Hochschulstudium und eine anschließende lange Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten. Die Qualität der Berufsausübung wird durch Berufskammern überwacht. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zu Fortbildung und Qualitätssicherung verpflichtet.
Daher bemühen sich die Psychotherapeutenverbände seit Jahren, der Politik und den Krankenkassen deutlich zu machen, wie viel eine Psychotherapiestunde wert ist. Die 81€, mit denen z.Zt. eine Kassentherapie vergütet wird, sind hart erkämpft durch Sozialgerichtsurteile und Verhandlungen in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung. Private Behandlungen außerhalb der GKV sind nach der GOP üblicherweise mit dem 2,3fachen Satz (92,50€ bei tfP) zu liquidieren. Und noch immer liegen die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten weit abgeschlagen am unteren Rand der Einkommensstatistik unter den Arztgruppen. Wir sollten das bisher Erreichte und weitere Verhandlungen um angemessene Honorierung der ambulanten Psychotherapie nicht gefährden! Das sagt nichts darüber aus, dass es im Einzelfall angemessen sein kann, bei bestimmten Patientinnen oder Patienten aus sozialen Gründen auf das Honorar teilweise zu verzichten, wie es die Berufsordnung auch vorsieht.
Die Vorgehensweise der GmbH erscheint uns aber auch aus berufsethischen und berufsrechtlichen Gründen bedenklich. Vertragspartner der Psychotherapeutin, des Psychotherapeuten ist bei dem Angebot die GmbH und nicht – wie ansonsten üblich – die GKV, PKV oder KV und schon gar nicht die Patientin oder der Patient. Damit würde sich die Psychotherapeutin, der Psychotherapeut vertraglich an Vorgaben binden, die diese GmbH vorgibt und – ohne demokratisch legitimierte Kontrolle – mit den Versicherungen aushandelt. Ein Einfluss der Psychotherapeutin, des Psychotherapeuten auf diese Vereinbarungen ist nicht sicher.
Der VPP rät daher seinen Mitgliedern ab, auf solche Anfragen einzugehen.

Eva Schweitzer-Köhn
(Bundesvorsitzende VPP)

Marcus Rautenberg
(Vorsitzender LFV RLP)

30.5.2011

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