Im Dezember 2024 veröffentlichte die Bundespsychotherapeutenkammer Neues zur Abrechnungsempfehlung. Auch Schleswig-Holstein hat nun als letztes Bundesland seinen Beitritt dazu erklärt. Besonders interessant sind die von BPtK veröffentlichten FAQ, die bei der Auslegung der Empfehlung helfen. Dort wird erläutert, dass das Erstgespräch, die weitere diagnostische Abklärung der psychischen Beschwerden und die Indikationsstellung für die weitere Behandlung typischerweise im Rahmen der Leistung der psychotherapeutischen Sprechstunde erbracht wird.
Hier ist es aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Durchführung einer Testbatterie oder eines diagnostischen Interviews im selben Kontakt nur dann möglich ist, wenn sie zeitlich getrennt erbracht werden, also vor oder nach der Sprechstunde. Dies hatten wir in unserem ursprünglichen Musterbeispiel zunächst anders interpretiert. Eine korrigierte Version finden Sie hier. Wie sich Akut-, Kurzzeit- und Langzeittherapie anschließen und dass dazu vorher insbesondere bei Beihilfeversicherten die Erhebung der biographischen Anamnese und die probatorischen Sitzungen erforderlich sind, wird ebenso genau erläutert. Eine wichtige Frage wurde für die Kinder- und Jugendlichentherapie geklärt: Bezugspersonenstunden im Verhältnis von 1:4 werden nun mit der GOP Nr. 812 analog abgerechnet. So können im Ergebnis 30 Sitzungen à 50 Minuten über die GOP 812 a abgerechnet werden. Dies gilt analog auch für Akuttherapie. Wir haben auch unsere eigenen FAQ erweitert, die Musterrechnung und das Beispiel für die Einleitung von Therapie aktualisiert.
Sandra Cotta