Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Januar 2012

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Versorgungsstrukturgesetz seit Anfang des Jahres in Kraft
Das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz bringt keine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung:

  • Das Verhältnis von Psychotherapeuten zu Einwohnern ist im Gesetz nicht stichtagbezogen neu festgelegt worden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll die Bedarfsplanung „nach sachgerechten Kriterien“ neu entwickeln.
  • Ein generelles Vorkaufsrecht der KVen für Praxen in nominell überversorgten Gebieten gibt es nicht. Bei geplanter Praxisweitergabe in nominell überversorgten Gebieten hat zunächst der Zulassungsausschuss den Bedarf für die Praxis zu prüfen. Wenn der ZA dafür entscheidet, muss die KV die Praxis ausschreiben, im anderen Fall den Verkehrswert der Praxis erstatten. 
  • Die Honorarverteilung wird wieder regionalisiert. Allerdings ist im Gesetz festgeschrieben, dass die KBV verbindliche Vorgaben zur Vergütung und Mengensteuerung psychotherapeutischer Leistungen zu machen hat.
  • Die zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen und den freien Austausch der genehmigungs- und nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen innerhalb dieser zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen hat der Gesetzgeber leider nicht in das Gesetz übernommen. Daraus entsteht mehr Spielraum für die KVen, auch für uns ungünstige Regelungen zu verabschieden.

Ein ausführlicher Kommentar zum Versorgungsstrukturgesetz erscheint in report psychologie  2/2012.
Zur ausführlichen Meldung: www.vpp.org/meldungen/11/111228_gesetz.html.
Die Neuregelungen der Ärzte-Zulassungsverordnung in Folge des Versorgungsstrukturgesetzes finden Sie im ABC im Mitgliederbereich

Zugang zur Psychotherapie für Kassenpatienten: Kostenerstattung als Ausweg
Durch das seit Anfang des Jahres in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz werden die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte sich nicht verkürzen. Es gibt jedoch einen Ausweg für  psychisch kranke Menschen, die dringend professionelle Behandlung brauchen: das Kostenerstattungsverfahren. Denn die Krankenkasse hat nach § 13 Absatz 3 SGB V die Pflicht, die Kosten für eine notwendige Behandlung zu erstatten, die sich der Versicherte selbst beschafft hat. Der VPP  unterstützt seit jeher die psychotherapeutische Leistungserbringung über den Weg der Kostenerstattung und unterhält Arbeitskreise Freier PsychotherapeutInnen in den Landesfachverbänden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Landesfachverband für entsprechende Informationen.
Sie finden aktualisiertes Informationsmaterial zum Thema Kostenerstattung im Mitgliederbereich www.vpp.org/mitglieder/infos/2011/111103_kostenerstattung.htm.
Hinweise für Patienten www.bdp-verband.de/aktuell/2012/120119_patienten.pdf.

Patienten muss man helfen, anstatt sie zu verwirren: VPP widerspricht Aussagen des KBV-Vorsitzenden Köhler im ARD-Morgenmagazin
Der VPP stellt sich entschieden gegen die im Verlauf der Sendung des ARD Morgenmagazins am 17. Januar seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgebrachten Unterstellung, Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung seien weniger qualifiziert als ihre Kollegen mit Kassenzulassung. Im Morgenmagazin wird der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Köhler mit einer diesbezüglichen Warnung zitiert. Dr. Köhler spricht sogar von der Gefahr, dass sich eine psychische Krankheit bei falscher Therapie verstärke, was unter Umständen zum Suizid führen könne. Statt Patienten einen Ausweg zu weisen, werde hiermit Verwirrung gestiftet und Angst geschürt, so VPP-Vorsitzende Eva Schweitzer-Köhn. „Krankenkassen genehmigen eine Psychotherapie bei nicht kassenzugelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten nur dann, wenn diese die gleiche Qualifikation nachweisen wie kassenzugelassene. Viele gut ausgebildete approbierte Psychotherapeuten erhalten im Rahmen der derzeitigen unzureichenden Bedarfsplanung keinen Kassensitz, und können nicht als Vertragsbehandler über die KVen abrechnen. Das ist der einzige Unterschied.“
Zur vollständigen Pressemitteilung: www.bdp-verband.de/bdp/presse/2012/02_patienten.html
Psychotherapeuten erfahren mehr zum Thema Kostenerstattung im VPP-Mitgliederbereich.

Dank an die Unterzeichner vom Initiator der e-Petition
Die Mitzeichnungsfrist der e-Petition „Neuberechnung der Verhältniszahlen Psychotherapeut je Einwohner“ begann am 18. November 2011 und endete am 13. Januar 2012. Zum Stichtag hatten 33.537 (!) Personen unterzeichnet. Die Petition befindet sich seitdem in der parlamentarischen Prüfung. Mit dem Erlass des Versorgungsstrukturgesetzes wurde festgelegt, dass bis zum 1. Januar 2013 die Bedarfsplanung „präzisiert“, das heißt eine Anpassung der Verhältniszahlen erfolgen soll. Ich sehe dies als einen kleinen Schritt in die in der e-Petition geforderte Richtung. Da der Gesetzgeber selbst sich nicht festlegen wollte, beauftragte er den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) mit der Aufgabe der Neuberechnung. Wie diese Neuberechnung letztendlich aussehen wird, ist aktuell noch unklar. Eine drohende Verschlechterung der Versorgung durch Praxisaufkäufe konnte jedoch zunächst verhindert werden. Sinnvoll erscheint es mir, trotz dieses kleinen Erfolges nicht müde zu werden und den Druck auf die Verantwortlichen weiterhin aufrecht zu erhalten. Denn ob die geforderte „Präzisierung“ wirklich zu einer Verbesserung der Versorgungslage führen wird, ist noch vollkommen unklar. Sollte die parlamentarische Prüfung der e-Petition noch etwas Wichtiges ergeben, so werde ich Sie darüber auf dem Laufenden halten.
Vielen Dank noch einmal allen Mitzeichnern für ihre Unterstützung,
Jan Kassel

Antrag auf Feststellung des Begriffs  "Humanistische Psychotherapie" als Verfahren
In einem Schritt zur Anerkennung weiterer therapeutischer Verfahren als Richtlinienverfahren hat die Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (www.aghpt.de), der auch der VPP im BDP angehört, an den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) einen Antrag auf Anerkennung des Verfahrensbegriffs  „Humanistische Psychotherapie“ als Sammelbegriff für alle humanistisch-psychotherapeutischen Vorgehensweisen gestellt.  
Begleitend hierzu erschien im Psychotherapeutenjournal (PTJ) 4/2011 ein Artikel von Herrn Prof. Kriz zum Verständnis und der Gestalt des Verfahrens „Humanistische Psychotherapie“:
www.bptk.de

AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

VPP empfiehlt weiterhin Widerspruch gegen Honorarbescheid
Nach wie vor überwiegen aus Sicht des VPP die Erfolgsaussichten bei einem Widerspruch gegen den Quartalshonorarbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung. Das gilt grundsätzlich für alle KV-Bezirke, denn die Kritik richtet sich gegen die bundesweit geltende Berechnung des Punktwerts für psychotherapeutische Leistungen durch den Bewertungsausschuss. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus 2008 hält den Punktwert für psychotherapeutische Leistungen nur dann für angemessen, wenn der Vergleich mit einer Gruppe von Fachärzten in regelmäßigen Abständen neu vorgenommen wird, damit deren Honorarveränderungen auch für Psychotherapeuten gelten. Da es signifikante Anzeichen dafür gibt, dass sich die Honorarsituation der Vergleichsarztgruppen deutlich verbessert hat, hätte der Punktwert für psychotherapeutische Leistungen entsprechend angehoben werden müssen. Für einige KV-Bezirke wie Berlin und Baden-Württemberg gibt es noch weitere Gründe für einen Widerspruch. Denn einige KVen scheinen die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen für nicht schützens- bzw. stützenswert zu halten und berufen sich dabei auf Mengensteuerung. Da insbesondere für die probatorischen Sitzungen  die Budgetierung innerhalb der zeitgebundenen Kapazitätsgrenze dem Beschluss des Bewertungsausschusses widerspricht, dürften solche Regelungen in der Honorarverteilung rechtlich angreifbar sein. Viele Psychotherapeuten haben nach langem Warten für 2008 Nachzahlungen erhalten. Aber auch hier sind Zweifel angebracht, denn die Berechnung scheint auf unzureichenden oder veralteten Daten zu basieren. Zu überlegen ist deshalb, die alten Widersprüche trotz Nachzahlung nicht zurückzunehmen.
Honorarwiderspruch LFV Baden-Württemberg: www.vpp.org/verband/lfv/baden/2011/111206_widerspruch.html
Honorarwiderspruch LFV Berlin und Brandenburg: www.vpp.org/verband/lfv/berlin/11/111129_widerspruch.html
Nachvergütung 2008 LFV Schleswig Holstein: www.vpp.org/verband/lfv/swh/111206_nachverguetung.html

VERANSTALTUNGEN

Anmeldung noch möglich: AVP-Symposium zum Thema „Therapeutische Passung“
Unter dem Titel "Therapeutische Passung" veranstaltet die AVP (AVP - Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute und VPP für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung) ihr zweites Symposion am 17. März 2012 in Berlin. Die Qualität der psychotherapeutischen Beziehung ist maßgebend für den Behandlungserfolg. Die Passung von Therapieform, Therapeut und Patient bestimmen das Zustandekommen einer tragfähigen psychotherapeutischen Arbeitsbeziehung. PiA und Studenten der Psychologie sind von der Anmeldegebühr befreit (entsprechende Nachweise sind beizufügen).
Nähere Informationen finden Sie hier: www.vpp.org/avp/110502_symposium.html

Kongress zur Psychose-Therapie
Der Dachverband Deutschsprachige Psychosen Psychotherapie (DDPP), dem auch der VPP angehört, veranstaltet vom 11. bis 13. Mai in der Charité Berlin den 2. Kongress des DDPP zum Thema: „Möglichkeiten und Grenzen - Psychotherapie für alle Psychosen?“
Mehr hierzu erfahren Sie auf der Webseite des DDPP: www.ddpp.eu/Vergangene_Veranstaltungen/index.php

PSYCHOTHERAPEUTEN IN AUSBILDUNG

Wieder online: PiA-Institutsbewertung auf www. pt-ausbildungscheck.de
Die PiA-Institutsbewertung der PiA-Vertretung im VPP/BDP  auf www.pt-ausbildungscheck.de ist seit dieser Woche wieder online verfügbar. Nach juristischen Bedenken und einigen Nachbesserungen steht diese Funktion wieder vollständig zur Verfügung. Dabei wird jedoch auf eine genaue Auflistung der Ausbildungskosten an den jeweiligen Instituten verzichtet, da hier einheitliche Standards der Institute weiterhin fehlen und die Kosten nur bedingt vergleichbar sind. Die PiA-Vertretung im VPP/BDP arbeitet weiter an Lösungen, um zukünftigen Ausbildungsteilnehmern auch den Vergleich der Kosten zu vereinfachen. Neben dem Neustart der Institutsvergleichsseite kann natürlich auch weiterhin die Klinikbewertung genutzt werden. Hier gibt es inzwischen schon über 100 Einträge von Kliniken, in denen PiA ihre praktische Tätigkeit absolvieren. Wir laden alle PiA dazu ein, ihre Kliniken und Ausbildungsinstitute zu bewerten, um so mehr Transparenz auf dem Ausbildungsmarkt zu erreichen.