Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Januar 2010

AVP-Symposium am 27.3.2010 in Berlin
Die AVP lädt am 27.3.2010 zu einem Symposium "Psychotherapie - Einblicke und Ausblicke" nach Berlin ein. Die AVP ist ein Zusammenschluss von psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten und dem VPP. Ihr gehören staatlich anerkannte Ausbildungsinstitute (PP und KJP) an, bzw. Institute, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Anerkennung befinden, und der VPP als berufspolitischer Vertretung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA). Das Symposium soll der Stärkung des zugrundeliegenden Therapie- und Menschenverständnisses dienen und die Diskussion in der Profession fördern. Ziel ist nicht das sattsam bekannte Aufzeigen von Gegensätzen und Kontroversen sondern das Erschließen aller Ressourcen, die die verschiedenen therapeutischen Richtungen für eine gute Versorgung der Bevölkerung mit Psychotherapie bereitstellen können. Für die Veranstaltung sind Fortbildungspunkte bei der Psychotherapeutenkammer Berlin beantragt. Die Institute der AVP rechnen die Teilnahme auf die freie Spitze an. Programm und Anmeldeformular s.:
Artikel

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Hessische Psychotherapeutenverbände einigen sich auf Mindeststandards bei Selektivverträgen
Beispielhaft haben sich die großen psychotherapeutischen Berufsverbände in Hessen zusammengesetzt, um sich über Grundsätze und Mindeststandards bei Verträgen im rahmen der Neuen versorgungsformen zu verständigen. Das Ergebnis ist ein berufspolitisch bedeutsames Konsensuspapier, dem der VPP sich anschließt.

Systemische Psychotherapie am Institut Rhein-Eifel zugelassen
Die Systemische Psychotherapie ist nunmehr zur staatlich anerkannten Ausbildung zugelassen: Das Rhein-Eifel-Institut erhielt ab Dezember 2009 als erstes Institut bundesweit den Zulassungsbescheid zur Ausbildung in der Systemischen Psychotherapie bei Erwachsenen. Das Institut für Psychotherapie und Psychoanalyse Rhein-Eifel ist Mitglied der AVP, der Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute und VPP für wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung.
Artikel

Neues Finanzierungsmodell für die Psychiatrie seit 1.1.2010
In psychiatrischen Kliniken wird die Approbation von Diplom-Psychologen keine Bedeutung haben, da die Behandlung künftig ausschließlich von Fachärzten geleitet werden soll. In den neuen OPS (Operationen- und Prozeduren-Schlüssel) 2010 heißt es: Gesonderte Leistungen der Behandlung werden nur noch dann von den Kassen vergütet, wenn die "therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes" erfolgt (OPS 9-60 - 9-65). Leistungen, die durch Mitarbeiter in Ausbildung erbracht werden wie z.B. Psychotherapeuten in Ausbildung (PiP, PiA), werden bei der Berechnung der Therapieeinheiten nicht berücksichtigt. Dies gilt in gleicher Weise für Ärzte in Weiterbildung, die in diesem Zusammenhang nicht gesondert genannt werden. Nach den Vorgaben des § 17 d KHG soll der OPS ab dem 1.1.2010 in den Kliniken erprobt werden. Während der Erprobungsphase sollen Daten erhoben werden, die der Weiterentwicklung und Optimierung des Finanzierungsmodells dienen sollen. Ein ausführlicher Kommentar von Hans Werner Stecker, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP, ist nachzulesen unter:
Artikel

ZI-Längsschnittuntersuchung ab Mitte Februar
Zur Analyse der Kosten- und Leistungsstruktur von Arztpraxen startet das Zentralinstitut für die kassenärztliche Vereinigung (ZI) Mitte Februar eine großangelegte Befragung. Mehrere tausend Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten erhalten dann Post vom ZI mit der Bitte, schriftlich Angaben zu ihren Investitions- und Betriebskosten der Jahre 2006, 2007 und 2008 zu machen. Die angeschriebenen Praxen werden im Rahmen einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Die Ergebnisse will die KBV bei künftigen Honorarverhandlungen nutzen. Eine detaillierte Information für Psychotherapeuten wird Anfang Februar vorliegen. Sollten Sie in der Stichprobe sein und angeschrieben werden, wenden Sie sich an Ihren Landesfachverband oder den Bundesvorstand für nähere Informationen.

PSYCHOTHERAPEUTINNEN UND PSYCHOTHERAPEUTEN IN AUSBILDUNG

PIA auf Augenhöhe
Die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) sind zurzeit sehr im Fokus. Das liegt zum einen an der laufenden Diskussion um die Ausbildungsreform, zum anderen sind sie auch beim Thema Praxisverkäufe unmittelbar betroffen. In der Anfang Februar erscheinenden Ausgabe von "Report Psychologie" erläutert Heinrich Bertram als Bundesvorsitzender des VPP im BDP in seinem Editorial, dass die PiA-Vertretung des VPP, die derzeit aus fünf sehr engagierten, aktiven Kolleginnen und Kollegen besteht, in alle Diskussionen und Entscheidungen, die die PiA betreffen, direkt und von Beginn an eingebunden wird. In der Vertreterversammlung des VPP sind die PiA den Landesfachverbänden gleichgestellt.

Aktuelle PiA-Beiträge
Inhaltlich versuchen die PiA-Vertreter im VPP derzeit, auf den unterschiedlichsten "Baustellen" ihre Position deutlich zu machen. Aktuell wird in der Anfang Februar erscheinenden Ausgabe von "Report Psychologie" das Thema Praxisweitergabe aus PiA-Sicht von Jens Hendrik Maier dargelegt. Es folgt im März ein ausführlicher Beitrag von Florian Hänke zur Umsetzung der "praktischen Tätigkeit" in deutschen Psychiatrien. Außerdem wird in der Eingangsveranstaltung des Symposiums "Psychotherapie - Einblicke und Ausblicke", zu dem die AVP am 27. März nach Berlin einlädt, neben dem Vertreter des VPP und dem Vertreter der Ausbildungsinstitute auch ein Psychotherapeut in Ausbildung das Thema "Innovative Impulse für die Psychotherapie mit der AVP" in einem Trialog erörtern.

WEITERE MITTEILUNGEN AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

NRW: Kammervorstand verweigert Beitragsreduzierung
In der zweiten Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW hatte die VPP-Fraktion u.a. Anträge zu einer sparsamen und gleichzeitig wirtschaftlichen Mittelverwendung eingebracht und in diesem Zusammenhang eine Beitragssenkung sowie die Anschaffung einer Immobilie gefordert. Beide Ansinnen fanden keine Gegenliebe. Genaueres ist auf der VPP-Website unter LFV NRW nachzulesen.

Baden-Württemberg hat gewählt
Bei der Kammerwahl 2009 hat der BDP/VPP über die PP-Liste "Kompetenz und Vielfalt" zwei Mandate und über die PiA-Liste "Kompetenz und Vielfalt für PiA" ein Mandat erhalten. Gewählt wurden Elisabeth Noeske und Ute Steglich (als PP) und Kerstin Lutz (als PiA). Die kompletten Wahlergebnisse sind unter www.lpk-bw.de veröffentlicht.
Artikel

Berlin: Veranstaltung am 23.2. zu Praxisweitergabe und Praxisübernahme
Der Landesfachverband Berlin lädt am 23. Februar ab 19.30 Uhr zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema Praxisweitergabe und Praxisübernahme, hälftige Versorgungsaufträge und Jobsharing ein. Eingeladen sind alle KV-zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten, alle PiAs und alle Interessierten.
Artikel

AUSBLICK

Neue Rubrik in "Report Psychologie": Mehrere Kollegen in einer Zulassung
Uschi Gersch, Mitglied des Bundesvorstands des VPP im BDP, hat es sich zur Aufgabe gemacht, in mehreren aufeinander folgenden Ausgaben der Rubrik Psychotherapie in "Report Psychologie" in Stichworten die unterschiedlichen Möglichkeiten darzulegen, zu mehreren Kolleginnen und Kollegen in einer Zulassung zu arbeiten. Folgende Themen hat sie in diesem Rahmen bereits bearbeitet:
Report 01/2010: Anstellung in einer ambulanten psychotherapeutischen Praxis
Report 02/2010: Praxis - Hälftige Zulassungen
Report 03/2010: Jobsharing
(Mitgliederbereich)

Zurzeit heiß diskutiert: Kostenerstattung nach SGB V 13,2
Weshalb der VPP im BDP die Kostenerstattungsregelung nach SGB V, § 13,2, kritisch sieht, das ist in der Februar-Ausgabe der Mitgliederzeitschrift "VPP aktuell" in einem Beitrag von Eva Schweitzer-Köhn, stellvertretende Vorsitzende des VPP im BDP, nachzulesen. Dabei geht es nicht um die vom VPP bei Unterversorgung als notwendig erachtete Kostenerstattung nach § 13,3, sondern um die von einigen Ärzteverbänden und Teilen der Politik geforderte Kostenerstattung nach § 13,2: Hier können gesetzlich Krankenversicherte ihre gesamte Krankenversorgung von der Sachleistung auf Kostenerstattung umstellen. Eine Einschränkung auf ärztliche Versorgung (da gehört die Psychotherapie dazu, kann also nicht gesondert und allein umgestellt werden!), die zahnärztliche Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen ist möglich. Die Versicherten müssen die Krankenkasse vor Inanspruchnahme der Leistung davon in Kenntnis setzen und sind daran ein Jahr lang gebunden.

In "Report Psychologie", 03/2010, wird der Bundesvorsitzende des VPP im BDP, Heinrich Bertram, eine differenzierte Erklärung abgeben, die neben der Kostenerstattung nach § 13,2 und 13,3 auch das ebenfalls heiß diskutierte Thema Genossenschaftsgründungen zum Gegenstand hat.