Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter November 2007

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Verbände wenden sich an den G-BA: Bewertung von Psychotherapie(-leistungen)
Die AGPF, der bvvp, die DGK, die DGSF, die GwG und der VPP im BDP haben sich mit einem Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewandt, um auf ein angemessenes und sachadäquates Vorgehen bei der Bewertung von Psychotherapie(-leistungen) zu dringen. Aus Sicht der Verbände hatte die Beanstandung des G-BA-Beschlusses zur Gesprächspsychotherapie ein Moratorium eröffnet, um die Kriterien für die Bewertung von Psychotherapie noch einmal zu reflektieren. Die Stellungnahme wurde Anfang Oktober dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie zur Kenntnis dem Bundesministerium für Gesundheit, der Bundespsychotherapeutenkammer, der Patientenbeauftragten der Bundesregierung und anderen Funktionsträgern im Gesundheitswesen übersandt.
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EBM 2008 steht fest: Punktzahlvermehrung bis zu 10 Prozent
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 19. Oktober die Neufassung des EBM mit Wirkung zum 1. Januar 2008 beschlossen. Insgesamt ist die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses als Erfolg zu werten. Relativiert wird dieser Erfolg leider dadurch, dass durch die unveränderten gesetzlichen Regelungen zur Honorarverteilung 2008 keine Möglichkeiten bestehen, die durchgesetzten Bewertungssteigerungen im EBM bereits im Jahr 2008 wirksam an die Vertragsärzte und -psychotherapeuten weiterzugeben. Die Möglichkeit, dass sich die Erhöhungen der Leistungsbewertungen des EBM auch positiv im Portemonnaie der Vertragbehandler bemerkbar machen, besteht erst mit den ab dem Jahr 2009 greifenden gesetzlichen Regelungen zur vertragsärztlichen Honorarreform. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab 1.1.2008 findet sich im Mitgliederbereich der VPP-Homepage.
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KBV

WEITERE NACHRICHTEN

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Mitteilungspflicht auch für Psychotherapeuten?
Kürzlich ging ein Aufschrei durch die Ärzteverbände. Grund ist der im Referentenentwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes geplante § 294a Abs.2 SGB V (Pfl-WG-E): "Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Versicherte sich eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen oder durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme, wie zum Beispiel eine ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen haben (§ 52), sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Krankenhäuser verpflichtet, den Krankenkassen die erforderlichen Daten mitzuteilen." Diese Mitteilungspflicht ist in der Tat ein empfindlicher Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht. Aber auch die Psychotherapeuten könnten betroffen sein. Zwar besteht noch Unsicherheit, wie die Vorschrift für Psychotherapeuten zu verstehen ist, aber welche Auswirkungen die geplante Vorschrift vielleicht haben könnte, hat der Justitiar des BDP, Jan Frederichs, in einer Meldung auf der VPP-Homepage skizziert. Eine entsprechende Stellungnahme des VPP-Bundesvorstands wurde Ende Oktober an das Bundesministerium für Gesundheit übersandt.
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NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Jubiliäumssymposium des app: Bielefeld: Vortrag Prof. Fischer
Der Arbeitskreis niedergelassener psychologischer Psychotherapeuten Bielefeld e.V. (app:) hat am Freitag, 26.Oktober, seinen zehnten Geburtstag gefeiert. Zu diesem Anlass fand ein Psychotherapeutisches Symposium statt mit folgendem Programm:
-Dr. Christina Tophoven: Der Platz der Psychotherapie in einem sich wandelnden Gesundheitssystem
-Prof. Dr. Jürgen Kriz: Zur Bedeutsamkeit einer systemischen Perspektive zum Verständnis von Psychotherapie
-Prof. Dr. Gottfried Fischer: Evidenzbasierte Psychotherapie? Wenn schon, dann richtig!
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Punktwerte in Bayern: Historischer Tiefstand
Die Honorarbescheide der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern für das zweite Quartal 2007 zeigten im Oktober einen "historischen Tiefstand" bei den Ersatzkassen, so Brigitte Morgenstern-Junior, Vorsitzende des VPP-Landesfachverbandes Bayern. Für die probatorischen Sitzungen lag der Punktwert der Ersatzkassen bei 1.23. Dies ist nach Ansicht des VPP Bayern nicht hinnehmbar: Eine probatorische Sitzung von 50 Minuten für rund 15 Euro Umsatz sei nicht zu leisten. Im Honorarverteilungsvertrag (HVV) müsse eine Neu-Regelung insbesondere für die nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen getroffen werden und die Punktwerte für die weiteren Quartale geändert werden. Der VPP-LFV Bayern forderte dazu auf, auch gegen den Honorarbescheid für II/2007 Widerspruch einzulegen.

NUR FÜR MITGLIEDER

Das Neueste zum EBM 2008
EBM 2008: Eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab 1.1.2008 findet sich im Mitgliederbereich der VPP-Homepage. Außerdem hatte der VPP bereits vor Abschluss der Verhandlungen einen Überblick über den Stand der Dinge im Oktober gegeben.
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Artikel 2

Was ist ein ganzer resp. ein halber Versorgungsauftrag?
Am 1.1.07 ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) in Kraft getreten. Mit diesem wurde erstmals der "halbe" Versorgungsauftrag eingeführt. Verschiedene Verbände, auch der VPP, hatten das problematisiert. Im Gesetz findet sich aber noch keine Definition des halben resp. ganzen Versorgungsauftrags, sodass diese Aufgabe der Selbstverwaltung zufiel.
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Abrechnungsprüfung der KVen
Nach In-Kraft-treten des EBM 2000plus mussten die Vereinbarungen über die Abrechnungsprüfung zwischen KVen und Krankenkassen neu geschlossen werden. In der KV Berlin geschah das in der Vertreterversammlung am 13. September 2007. Dies zum Anlass nehmend hier nochmal allgemeines zur Abrechnungsprüfung der KVen.