Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: E15 für PP und KJP im Öffentlichen Dienst

Pressemitteilung

„Das Ziel nicht aus den Augen verlieren: E15 für PP und KJP im Öffentlichen Dienst!“

Am 29. April 2016 werden im Rahmen der dritten Tarifrunde im Öffentlichen Dienst die Gespräche  zwischen den Arbeitgeberparteien und der Dienstleistungsgewerk-schaft ver.di zur Eingruppierung von Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) in die Entgeltordnung des TVöD enden.

Bereits seit Jahren fordern Berufsverbände, die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) als auch ver.di eine angemessene, facharztanaloge tarifliche Eingruppierung der im öffentlichen Dienst angestellt tätigen PP und KJP. So zeigt beispielsweise die Rückschau auf eine Fachtagung von BPtK und ver.di  mit dem Titel „Anstellung im Fokus“ in Berlin aus dem Jahr 2013, dass die entscheidenden Argumente für eine Eingruppierung der PP und KJP in E15 lange bekannt sind (www.bptk.de).

Der VPP im BDP beobachtet die aktuellen Entwicklungen der Verhandlungen mit großer Sorge, da ein Ergebnis zu befürchten ist, das erneut hinter diesen Forderungen zurück bleibt, PP und KJP zudem unterschiedlich zu Ungunsten der KJP behandelt. Die Fortschreibung der bisherigen, gemessen an ihrer Qualifikation, Verantwortungsübernahme und ihren Kompetenzen,  unzureichenden hierarchischen Verankerung und finanziellen Vergütung von PP und KJP in Institutionen des öffentlichen Dienstes sollte unbedingt verhindert werden! Aus diesem Grund fordert der VPP im BDP die Tarifverhandlungspartner, insbesondere ver.di , mit der uns eine jahrelange, gute Zusammenarbeit verbindet, auf, sich weiterhin intensiv für die Eingruppierung der PP und KJP in E15 einzusetzen und einem davon abweichenden Ergebnis nicht zuzustimmen!