Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Für eine angemessene Eingruppierung angestellter Psychotherapeuten im öffentlichen Dienst: An EG 15 festhalten!

Der VPP im BDP unterstützt eine Unterschriftenaktion für eine facharztäquivalente tarifliche Eingruppierung der angestellten Psychotherapeuten.

Bereits seit einigen Jahren fordern Berufsverbände, Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und auch ver.di eine angemessene tarifliche Eingruppierung der im öffentlichen Dienst angestellt tätigen Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP). Die entscheidenden Argumente für eine Eingruppierung der PP und KJP in die Entgeltgruppe 15 waren lange bekannt: PP und KJP absolvieren neben einem Universitätsstudium zusätzlich eine mindestens dreijährige psychotherapeutische Ausbildung, die zur Approbation auf Facharztniveau führt. Sie sind in allen wichtigen Versorgungsbereichen beschäftigt und tragen wesentlich zur Patientenbehandlung sowie zur Versorgung von Rat- und Hilfesuchenden bei.

Enttäuschender Tarifabschluss

Dennoch stimmte die zuständige Gewerkschaft ver.di nun einer Entgeltordnung zu, in der PP und KJP in die Entgeltgruppe 14 eingruppiert sind – und somit deutlich unter dem Verdienst der Fachärzte zurückbleiben. Dieser Beschluss bedeutet für viele Betroffene keine Verbesserung, und er bindet zudem die PP und KJP über Jahre an diese Entgeltgruppe.
Der VPP betrachtet diese Entwicklung mit Sorge und setzt sich weiterhin für eine angemessene tarifliche Eingruppierung der angestellten Psychotherapeuten ein.

Unterschriftenlisten

Mit einer Unterschriftenaktion soll den berechtigten Forderungen Nachdruck verliehen werden. Der Gewerkschaft ver.di soll damit signalisiert werden, wie groß die Unzufriedenheit ist und dass die Belange der Psychotherapeuten ernst genommen werden müssen.
Der VPP unterstützt die Aktion und bittet auch seine Mitglieder um die Unterstützung der angestellten Kollegen mit ihrer Unterschrift.