Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Digitale Gesundheitsanwendungen demnächst als Verordnung – das Versorgungsproblem werde damit nicht gelöst

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sollen mit dem neuen Verordnungsbereich „digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGa) die ersten erstattungsfähigen Apps in Kürze zur Verfügung stehen. Ärzte, Ärztinnen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden diese verordnen dürfen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das auch für das Prüfverfahren der Anwendungen zuständig sei, werde demnächst ein Verzeichnis für die DIGA (sowohl Apps als auch webbasierte Anwendungen) veröffentlichen, in dem künftig alle erstattungsfähigen DiGA gelistet sein werden. Interessant ist, dass auch Anwendungen, die (noch) keinen ausreichenden Nachweis für positive Versorgungseffekte bei der Antragsstellung vorweisen können, für eine Erprobung von zwei Jahren in das Verzeichnis aufgenommen werden können. Hier ist sicherlich Vorsicht geboten. Auch warnt die Landespsychotherapeutenkammer in Rheinland-Pfalz vor zu hohen Erwartungen an digitale Gesundheitsapps und -programme. Das Versorgungsproblem in der Psychotherapie lasse sich damit nicht lösen. Spannend in diesem Zusammenhang: Eine Umfrage der Charité Universitätsmedizin Berlin soll den Einfluss der zwei Faktoren Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und Covid-19-Krise auf die Nutzung von digitalen Gesundheitsanwendungen und auf die Einstellung ihnen gegenüber untersucht werden. Hier geht es zur Umfrage.
Die DiGa sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung sei ein Einsatz möglich. Mit dem DVG wurde ein Leistungsanspruch für Versicherte für DIGA geschaffen.

Julia Zick