Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Telematik-Anschluss: Empfehlung des VPP bei (drohendem) Honorarabzug

trotz fristgerechter Bestellung und „nicht verschuldeter“ verspätete Anbindung

Der Anschluss von Psychotherapiepraxen an die Telematik läuft nach Angaben unserer Mitglieder weitgehend störungsfrei. Auch im VPP sind jedoch etliche Mitglieder (noch) nicht an die Telematik angeschlossen und die gesetzlich festgeschriebene Sanktion des 1%-igen Honorarabzug (rückwirkend zum Quartal 1 2019) steht ggf. an. Es besteht dabei eine sehr unterschiedliche Handhabung der regionalen KVen bei der Umsetzung der Sanktionen. Eine Übersicht über alle KVen erhalten sie hier. So unterscheiden sich die 4 mitgliederstärksten KVen:

KV Bayern
Nur wer fristgerecht bestellt hat (bis 31.03.2019) und bis 01.07.2019 angeschlossen ist, hat die Sicherheit keinen Honorarabzug zu erhalten. Wir empfehlen ein Anschreiben an die KVen mit der Bitte um Aussetzung des Honorarabzugs aufgrund unverschuldeter verspäteter Anbindung. Erbeten Sie sich vom IT-Unternehmen, welches den Anschluss durchführt, eine Bestätigung zur deren Verzögerung und legen Sie diese bei. Legen Sie zusätzlich die unterstützende Stellungnahme des VPP an die KV bei. Wir halten hier ein Entgegenkommen der KV Bayern für möglich.

KV Baden-Württemberg

KV Hessen Bitte zeigen Sie der KV Hessen die fristgerechte Bestellung und die Verzögerung bei der Auslieferung rechtzeitig an. Die KV Hessen duldet dann die Verzögerung und es kommt zu keinem Honorarabzug.

KV Nordrhein: Alle Praxen, die bis zum 31. März 2019 die TI-Komponenten bestellt und bei der KV Nordrhein die entsprechende Erklärung eingereicht haben, ohne Sanktion, wenn sie erstmalig im 3. Quartal 2019 Versichertendaten online abgleichen. Das heißt Praxen in Nordrhein haben bis 30.09.2019 Zeit, den ersten Abgleich durchzuführen. Wenn das Softwarehaus trotz fristgerechter Bestellung nicht in der Lage ist, die Installation im 3. Quartal 2019 durchzuführen, sollte sich die Praxis dies schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung sendet die Praxis dann an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Diese Einzelfälle werden dann geprüft.

KV Westfalen-Lippe
Wer fristgerecht bestellt hat und dies per Eingangsbestätigung des Software-Hauses nachgewiesen hat, dem droht kein Honorarabzug – auch wenn der TI-Anschluss erst nach dem 01.07.2019 erfolgen kann.

Bestellung erst nach dem 31.03.2019 und verspäteter Anschluss an TI

Her empfehlen wir ggf. den Widersprüchen TI-ablehnender Organisationen zu folgen (mehr hier)