Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

Neue Entwicklungen in der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT)

Seit mehr als 10 Jahren sind die Therapieverbände, die sich der Humanistischen Psychotherapie (HPTh) zuordnen, in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen geschlossen, der AGHPT. Sie verbindet somit Gesprächspsychotherapie, Gestalttherapie, Transaktionsanalyse, Logotherapie/Existenzanalyse, Psychodrama und Körpertherapie. Ihr gemeinsames Schicksal: Sie sind weder vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) anerkannt, noch zur Kassenabrechnung zugelassen. Das ist eine speziell deutsche Kuriosität, die sich von der Situation in anderen Ländern gravierend unterscheidet.

Nun gibt es in der AGHPT neue Entwicklungen. Bisher kam nur die Gesprächspsychotherapie "in den Genuss" der wissenschaftlichen Anerkennung durch den WBP, und das auch nur vorübergehend. Denn jener hat seine Anerkennungskriterien vor ein paar Jahren geändert und "bei passender Gelegenheit" der Gesprächspsychotherapie die Anerkennung wieder entzogen - mit der Folge heftiger Kritik, auch aus wissenschaftlichen Kreisen. Diese Gelegenheit hatte sich geboten, als die AGHPT den Antrag gestellt hatte, die HPTh insgesamt mit all den aufgeführten Varianten als wissenschaftlich anerkannt zu deklarieren.Der WBP hat dies abgelehnt.

Dass die HPTh eine der vier weltweit anerkannten Hauptrichtungen der Psychotherapie darstellt, bestreitet niemand. Allein, die deutschen Regelungen machen ihr hierzulande das Überleben schwer. Um mehr politisches Gewicht in die Wagschale werfen zu können, als es die Mitgliedsverbände der AGHPT je für sich vermögen, muss sich die AGHPT wohl oder übel aus einer - nicht sehr verbindlichen - Arbeitgemeinschaft heraus in eine andere Organisationsstruktur hinein entwickeln. Eine Arbeitsgruppe befasst sich mit möglichen Alternativen zur "Arbeitsgemeinschaft". An einer Satzungsänderung wird gearbeitet. Der VPP ist an der Gründung der AGHPT wesentlich beteiligt gewesen und von Anfang an Mitglied. Er hat insofern einen Sonderstatus, als er nicht ein dezidiertes Therapieverfahren vertritt, auch keines aus der HPTh, sondern die Verfahrensvielfalt aller wissenschaftlicher psychologischer Therapieverfahren fördert und sich in dieser Hinsicht  für die HPTh einsetzt.

Es ist also auch für den VPP ein spannender Diskussionsverlauf zu erwarten bei der Frage, wie das Zusammenwirken einer "erneuerten" AGHPT und ihren Mitgliedsverbänden aussehen wird. Wieviel Autonomie bleibt bei letzteren? Wieviel Zuständigkeit kann oder muss an die AGHPT übertragen werden? Und speziell für den VPP: Welchen Spielraum hat er als Sektion des BDP ohne eigenen Rechtsstatus? Wie können sachlich-inhaltliche Mitwirkung mit formalen Festlegungen in Übereinstimmung gebracht werden?

Roland Raible
Wangen/Allgäu