Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

VPP-Newsletter Juni 2008

BERUFSPOLITIK AKTUELL

BSG: 2004-Beschluss des Bewertungsausschusses rechtmäßig - Enttäuschung für die Psychotherapeuten, Erfolg nur in einem Punkt
Das BSG urteilte am 28.5.2008, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 (bekannt gegeben am 18.2.05) rechtmäßig ist und enttäuschte damit die Psychotherapeuten, die noch in den Vorinstanzen weit überwiegend ihre Prozesse gewonnen hatten. Die Vorinstanzen hatten den Beschluss noch am Maßstab der bisherigen BSG-Rechtsprechung gemessen und für rechtswidrig gehalten. Nun war es das BSG selbst, das nach seinen Honorarurteilen aus 1999 und 2004 jetzt in 2008 dem Bewertungsausschuss einen unerwartet weiten Gestaltungsspielraum eingeräumt hat.
Das BSG folgte den Psychotherapeuten nicht in der Argumentation zu der Berechnung der Praxisbetriebskosten einer maximal ausgelasteten Praxis. So dürfe der Bewertungsausschuss nach Auffassung des BSG im Berechnungsmodell fixe Praxiskosten in Höhe von 40.634 EUR ansetzen. Damit hatte die KBV mit ihrem Vortrag, dieser Ansatz fixer Praxiskosten diene dem Abschwächen regionaler Unterschiede, Erfolg.
Ein ausführlicher Bericht von Jan Frederichs und Uschi Gersch ist nachzulesen.

NUR FÜR MITGLIEDER

EBM 2008: Für Biographische Anamnese kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich
Zur biographischen Anamnese wurde seitens der KBV endlich eine Stellungnahme zur Klarstellung herausgegeben. Fazit am Schluss: "Durch die Änderung der Legendierung der Leistung - Biographische Anamnese - des EBM 2000plus ändern sich seit 1. Januar 2008 auch die Abrechnungsvoraussetzungen und die Bedingungen zur vollständigen Leistungserbringung. Zur vollständigen Erbringung der Gebührenordnungsposition 35140 - Biographische Anamnese - ist nach Einführung des EBM 2008 zum 1. Januar 2008 kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt mehr erforderlich."
Die Stellungnahme findet sich im Mitgliederbereich des VPP.

PSYCHOTHERAPEUT(INN)EN IN AUSBILDUNG

Robin Siegel ist neuer PiA-Sprecher
Robin Siegel hat das Amt der PiA-Vertretung im VPP im BDP übernommen. Jochen Stien und Birgit Wiegand haben sich aufgrund des (nahenden) Endes ihrer Ausbildung nicht wieder zur Wahl gestellt. Der VPP-Bundesvorstand bedankt sich auch auf diesem Wege für das besondere Engagement in punkto Verbesserung der Rahmenbedingungen der Psychotherapieausbildung. Robin Siegel ist in allen Fragen, die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung betreffen, unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

AUSBLICK

Elektronischer Heilberufsausweis
In der Juli-/August-Ausgabe von "Report Psychologie" wird das Thema "Psychotherapie und elektronischer Heilberufsausweis" zur Diskussion gestellt. Die elektronische Gesundheitskarte wird kommen. Die Vorbereitungsarbeiten ziehen sich länger hin als vorgesehen. Die Gesundheitskarte soll die Übermittlung ärztlicher Verordnungen in elektronischer und maschinell verwertbarer Form (nicht für Psychotherapeuten) möglich machen, sowie Erheben, Verarbeiten und Nutzen einzelner Leistungen unterstützen. Klar ist, dass kein(e) Psychotherapeut(in) gezwungen werden kann, an dieser flächendeckenden Informationsvernetzung zum einzelnen Patienten teilzunehmen. Die für die Abrechnung der Richtlinientherapie notwendigen Daten sind auch ohne Heilberufsausweis zu erhalten. Doch ist die Profession gefordert, sich über Vor- und Nachteile der Teilnahme an der Gesundheits-Telematik Gedanken zu machen. Dazu fordert VPP-Vorstandsmitglied Uschi Gersch in ihrem Artikel ausdrücklich auf.