Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Oktober 2007

IN EIGENER SACHE

VPP im BDP erweitert Bundesvorstand
Auf der letzten VPP-Vertreterversammlung konnte der VPP-Bundesvorstand um Uschi Gersch als Beisitzerin mit dem Zuständigkeitsbereich GKV erweitert werden. Außerdem wurde ein weiteres Vorstands-Ressort explizit für die nicht KV-betroffenen niedergelassenen Kollegen eingerichtet. Derzeitiger VPP-Bundesvorstand: Heinrich Bertram, Berlin, Vorsitzender; Eva Schweitzer-Köhn, Berlin, stellvertretende Vorsitzende; Hans Werner Stecker, NRW, Vorstandsmitglied; Uschi Gersch, NRW, Vorstandsmitglied.

BERUFSPOLITIK AKTUELL

VPP bedankt sich für gute Beteiligung an Kostenerhebungsstudie
Die durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit der Kosten- und Strukturerhebung für 2005 beauftragte Firma Prime Networks meldet, dass über 1900 verwendbare Fragebögen eingegangen sind, ca. 1000 von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Dieses hervorragende Rücklaufergebnis ist sicher darauf zurückzuführen, dass die psychotherapeutischen Berufsverbände mit großem Einsatz für die Teilnahme an der Studie geworben hatten. Der VPP-Bundesvorstand bedankt sich ausdrücklich bei allen teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen. Die Auswertungsergebnisse, von denen man sich solide Zahlen hinsichtlich der Kosten ambulanter psychotherapeutischer Praxistätigkeit verspricht, sind in Kürze zu erwarten, ein Bericht folgt. Die KBV wird mit den Ergebnissen der Studie in die Verhandlungen mit den Krankenkassen zum EBM 2008 gehen.
Artikel

WEITERE NACHRICHTEN

Bedauerliche OLG-Entscheidung: Nur 20 Stunden Psychotherapie im Jahr
Am 15. Juni 2007 hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass eine Klausel privater Krankenversicherungen, die Psychotherapie auf nur 20 Stunden pro Jahr zu begrenzen, wirksam ist (Az. 10 U 770/06). Der VPP im BDP bedauert diese Entscheidung und stellt die Frage, inwieweit man unter diesen Bedingungen noch eine der jeweiligen Indikation angemessene kontinuierliche Psychotherapie durchführen kann. Außerdem betont die stellvertretende VPP-Vorsitzende Eva Schweitzer-Köhn: "Umso wichtiger, dass wir im GKV-WSG die Aufnahme einer Formulierung erreichen konnten, die im Basistarif die Leistungen in Art, Höhe und Umfang entsprechend den Leistungen in der GKV vorsieht." Erfreulich ist bzgl. der OLG-Entscheidung eigentlich nur, dass sie nicht rechtskräftig, sondern dass der Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen IV ZR 178/07 beim BGH anhängig ist.
Artikel

VPP befragt private Krankenversicherer zur ambulanten Psychotherapie
Grundsätzlich stehen einzelne Private Krankenversicherungen in der Kritik bezüglich ihres Leistungsangebots im Bereich der ambulanten Psychotherapie. So haben einige Versicherer die Gleichstellung zwischen Ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten noch nicht vollzogen. Nach einem Test der Zeitschrift FINANZTEST, Ausgabe 12/2006, böten viele Privatversicherer bei der ambulanten Psychotherapie "deutlich schlechtere Leistungen als die gesetzlichen Kassen". Vor diesem Hintergrund führt der VPP im BDP derzeit eine Befragung bei privaten Krankenversicherern zum Leistungsverhalten in der ambulanten Psychotherapie durch, um seinen Mitgliedern eine entsprechend aktualisierte Übersicht zur Verfügung stellen zu können.

Probatorische Sitzungen gleich wichtig aber weniger wert
Am 29.8.2007 wurde in Kassel die Sprungrevision der KV Baden-Württemberg gegen das Urteil des SG Reutlingen vom 10.05.2006 zur Frage des für probatorische Sitzungen zu zahlenden Punktwerts verhandelt. Der 6. Senat des BSG gab der Sprungrevision statt und änderte das erstinstanzliche Urteil entsprechend ab. BDP-Rechtswalt Jan Frederichs: "Es bleibt offenbar bei der Sachlage, dass probatorische Sitzungen zwar genauso wichtig wie später Therapiesitzungen sind, aber geringer honoriert werden dürfen. Das Bundessozialgericht wollte sich mit seiner jüngsten Entscheidung am 29.8. leider nicht dem vorinstanzlichen Urteil des SG Reutlingen anschließen, wonach probatorische Sitzungen wie Therapiesitzungen honoriert werden müssen."
Ausführlicher Kommentar

BMG-Forschungsgutachten zur Psychotherapeuten-Ausbildung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Forschungsgutachten ausgeschrieben, um die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) evaluieren zu lassen. Darauf aufbauend sollen Vorschläge für die zukünftige Ausbildung von Psychotherapeuten erarbeitet werden. Das Projekt soll eine Laufzeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. März 2009 haben. Anlass des Gutachtens sind vor allem die Umgestaltungen der psychologischen und pädagogischen Studiengänge durch den Bolognaprozess (Bachelor-Master-Systematik). Aus den damit veränderten Zugangsvoraussetzungen zur PP- und KJP-Ausbildung resultieren Probleme, die eine Änderung des Psychotherapeutengesetzes notwendig machen. Im Vorfeld der Gutachten-Ausschreibung  hatte der BDP/VPP gegenüber dem BMG differenziert zu wesentlichen Aspekten der Psychotherapeuten-Ausbildung Stellung genommen.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

Ende Oktober: Seminar Qualitätsmanagement in Berlin
"Einführung von Qualitätsmanagement (QM) in der Psychotherapeutischen Praxis" lautet der Titel einer Fortbildung, die am 26. und 27.10. in Berlin stattfindet. Zielgruppe des Seminars sind in ambulanter Praxis niedergelassene Psychologische und Ärztliche PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen. Unter Leitung von Beatrice Piechotta, Düsseldorf, geht es um Grundlagen von Qualitätsmanagement, einen Überblick über die verschiedenen QM-Modelle und die Vermittlung von Kenntnissen, um die gängigen QM-Systeme, wie z.B. QEP, in der Praxis einzuführen. Die TeilnehmerInnen erarbeiten außerdem geeignete QM-Prozesse für ihre Praxis. Bereits vorhandene Maßnahmen zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualität können als Bausteine des Praxis-QM integriert werden. Schließlich lernen die TeilnehmerInnen, ein individuell auf ihre Praxis zugeschnittenes QM-Handbuch zu erstellen. Termin: Freitag, 26.10. von 15.00 bis 20.45 Uhr, Samstag, 27.10. von 9.00 bis 15.45 Uhr. Gebühr: 290 Euro, für BDP-Mitglieder 240 Euro.
Anmeldung/Information

Landespsychotherapeutentag Niedersachsen am 20. Oktober
Der diesjährige Landespsychotherapeutentag des VPP-Landesfachverbandes Niedersachsen findet am 20. Oktober 2007 in Hannover statt. Das Programm:10:30-13.00: Mitgliederversammlung (u.a.Vorstandswahlen), 14:00-17.30:.Traumalösende ressourcenorientierte Stabilisierungstherapie, Referentin: Elisabeth Kernen, Ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. Veranstaltungsort: Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Berliner Allee 22, 30175 Hannover, Raum 419. Nähere Informationen: Heiner Hellmann, Vorsitzender des VPP-LFV Niedersachsen, Struckberg 33, 28790 Schwanewede, Tel.: 04209-931660 oder 0511/691881.

PSYCHOTHERAPEUT(INN)EN IN AUSBILDUNG

Achtung: PiA bitte beim VPP melden!
Alle Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA), die Mitglied im BDP sind, können teilhaben an diversen Informationsangeboten des VPP im BDP, welcher die Interessen der PiA nach innen und außen vertritt. Für PiA-Mailinglisten, Mitgliederauskünfte und individuelle Beratungen ist die Mitgliedschaft in der Sektion VPP Voraussetzung. Diese ist kostenfrei, sofern das BDP-Mitglied den VPP als erste Sektion wählt. Achtung: Bei Interesse an weiteren Informationen finden PiA hier Vordrucke für eine E-Mail oder ein Fax an die VPP-Bundesgeschäftsstelle, um in die PiA-Mailingliste aufgenommen zu werden, den Newsletter zu abonnieren, den Quartalsbrief zu bestellen, Kontakt zu anderen Psychotherapeuten in Ausbildung aufzunehmen oder sich gezielt über den VPP/BDP zu informieren.
Artikel

AUSBLICK

Evidenzbasierte Psychotherapie? Wenn schon, dann richtig!
Zum inhaltlichen Auftakt des berufspolitischen Herbstes wird in den nächsten Tagen ein Beitrag von Prof. Dr. Gottfried Fischer, Leiter der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Neuen Gesellschaft für Psychologie, veröffentlicht mit dem Titel: "Evidenzbasierte Psychotherapie? Wenn schon, dann richtig!" Mit diesem Beitrag im Netz (ab 5.10.) und in der Oktoberausgabe des "Report Psychologie" möchte der VPP erneut die Debatte um die Kriterien der Evidenzbasierten Psychotherapie anregen und fortführen.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter September 2007

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Juliane Dürkop ist Kammerpräsidentin in Schleswig-Holstein!
Bei der Wahl zur Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein hatte Juliane Dürkop, Vorsitzende der BDP-Landesgruppe, mit Abstand die höchste Stimmenzahl erreicht. Der Zusammenschluss von BDP/VPP, DGVT und GwG hatte neun von zehn Kandidatinnen und Kandidaten durchgebracht (bei einer Kammerversammlung mit 18 Sitzen). Am 31. August fand die konstituierende Kammerversammlung statt, auf der der neue Vorstand gewählt wurde. Mit folgendem Ergebnis: Präsidentin Juliane Dürkop (BDP), Vizepräsident Bernd Schäfer (dgvt), weitere Vorstandsmitglieder: Dorothee Katz (GwG), Detlef Deutschmann (dgvt), Dr. Dietmar Ohm (BDP). Der VPP im BDP gratuliert Frau Dürkop und ihrem Vorstandsteam ganz herzlich zu ihrer Wahl.

Evidenzbasierte Psychotherapie? Wenn schon, dann richtig!
Die Kostenerhebungs-Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und die Verhandlungen um den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) 2008 bestimmten die zurückliegende Sommerpause - all dies bis Ende August noch ohne fassbare Ergebnisse. Etwas in den Hintergrund getreten ist eine andere aktuelle und wichtige Diskussion, die der VPP immer mit geführt hat. Die Rede ist von der Evidenzbasierten Psychotherapie, von den Kriterien, mit deren Hilfe versucht wird, Verfahren und Methoden in der Psychotherapie zu bewerten. Ausführlich hat sich der VPP-Bundesvorstand dazu in einem im Frühjahr veröffentlichten Beitrag zum Methodenpapier des Wissenschaftlichen Beirats geäußert. Zum inhaltlichen Auftakt des berufspolitischen Herbstes wird Anfang Oktober ein Beitrag von Prof. Dr. Gottfried Fischer, Leiter der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie der Neuen Gesellschaft für Psychologie, veröffentlicht mit dem Titel: "Evidenzbasierte Psychotherapie? Wenn schon, dann richtig!" Mit diesem Beitrag im Netz (ab 5.10.) und in der Oktoberausgabe des "Report Psychologie" möchte der VPP erneut die Debatte um die Kriterien der Evidenzbasierten Psychotherapie anregen und fortführen.

WEITERE NACHRICHTEN

EBM-Verhandlungen: Erhebliche Differenzen zwischen KBV und Krankenkassen
Verschiedene Ärztezeitungen berichteten am 29. August über den Stand der Verhandlungen um den neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) , die kurz vor der Sitzung des Bewertungsausschusses am 10. September nunmehr in die entscheidende Runde gingen. Dabei würden die Differenzen zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung "offenbar immer größer", berichtet das Deutsche Ärzteblatt. KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler gehe davon aus, dass die Krankenkassen einen eigenen Entwurf in die Bewertungsausschuss-Sitzung einbringen werden. Dabei liege zum einen die Vergütung in Punkten deutlich unter der KBV-Forderung und zum anderen lehnten nach Darstellung der Ärztezeitung die Kassen "auch alle weiteren Pauschalen und Zuschläge ab". Darüberhinaus gäbe es auch in anderen strukturellen Fragen unterschiedliche Vorstellungen.
www.aerzteblatt.de
www2.aerztezeitung.de

BSG gibt Sprungrevision gegen Urteil des SG Reutlingen statt
Am 29.8.2007 wurde in Kassel die Sprungrevision der KV Baden-Württemberg gegen das Urteil des SG Reutlingen vom 10.05.2006 zur Frage des für probatorische Sitzungen zu zahlenden Punktwerts verhandelt. Der 6. Senat des BSG gab der Sprungrevision statt und änderte das erstinstanzliche Urteil entsprechend ab. In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Dr. Engelmann aus, dass § 85 Abs. 4 Satz 4 SGB V, in dem die "angemessene Vergütung" verankert ist, dem Wortlaut nach zwar nur von "zeitgebundenen" Leistungen spreche. Aus der Gesetzesbegründung und den Protokollen der Beratungen des Gesundheitsausschusses ergebe sich jedoch, dass der Gesetzgeber hier eindeutig (nur) im Auge hatte, die sog. 10-Pfennig-Rechtsprechung des BSG umzusetzen. Und die beschränkt die Verpflichtung der KVen, psychotherapeutische Leistungen mit dem Stützungspunktwert zu bezahlen, nach ständiger Entscheidungspraxis des Senats nun einmal auf Leistungen, die zeitgebunden und genehmigungspflichtig sind.
www.dgpt.de

Neue Geschäftsordnung des "VPP im BDP e.V."
Die Geschäftsordnung des "VPP im BDP e.V." (Fassung 1994) ist aktuell überarbeitet und am 2. August vom Vorstand des BDP genehmigt worden. Notwendig wurde dies vor folgendem Hintergrund: Das Psychotherapeutengesetz hat 1999 in Deutschland zwei eigenständige Berufsstände geschaffen, den Psychotherapeuten und den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die durch die Approbation ihre staatliche Anerkennung finden. Die Psychologischen Psychotherapeuten haben das Diplom als Psychologen als Grundlage. Das bedeutet, dass die psychologischen Psychotherapeuten einerseits ein eigenständiger psychologischer Berufsstand mit eigenem Profil sind, andererseits ihre unverkennbaren Wurzeln in der Psychologie haben. Der Vertreter der psychologischen Psychotherapeuten ist im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen der Verband der Psychologischen Psychotherapeuten (VPP im BDP e.V.). Dieser hat im Gesamtverband die Position einer eigenständigen Sektion, nach außen ist er auf der gleichen Ebene wie andere psychotherapeutische Berufsverbände angesiedelt.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

VPP Bayern zum Thema Angststörungen
Die diesjährige Mitgliederversammlung des VPP-Landesfachverbandes Bayern findet am Samstag, den 10. November, von 14 bis 17 Uhr in München statt. Im Mittelpunkt steht ein Vortrag über neue Entwicklungen in der Behandlung von Angststörungen, Referentin ist Dr. Sigrun Schmidt-Traub. Nähere Auskünfte erteilt der LFV Bayern.

Seit drei Jahren: AK Freie PsychotherapeutInnen
Seit nunmehr drei Jahren besteht der Berliner Arbeitskreis Freie PsychotherapeutInnen. Der AK trifft sich am Mittwoch, 5. September, um 20 Uhr in der Helmstr. 4, Berlin-Schöneberg. Geplant ist ein Vortrag plus praktische Übungen und Film von Petra Löytved-Hardegg zum Thema "Gestalt-Musiktherapeutische Methoden und Wirkfaktoren im Rahmen von EU-Projekten mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen". Anschließend findet eine Diskussion statt. Für die Teilnahme sind zwei Fortbildungseinheiten anrechenbar.

AUSBLICK

PID-Vorteils-Angebot um einen Monat verlängert
Einen günstigen Neueinstieg bietet der Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) allen VPP Mitgliedern auch noch im September 2007. Wer sich jetzt unter dem Kennwort "VPP" beim PID anmeldet, zahlt in diesem Jahr pauschal lediglich € 35,- für den Eintrag beim PID anstatt der regulären € 49,- (€ 25,- einmalig für die Aufnahme und 4 x € 6,- für die Monate 9-12/07= € 24,-)! In 2007 beträgt die Teilnahmegebühr dann regulär € 72,-. Mit Hilfe von PID und dessen Sonderaktionen, wie der vom 20.-24. 08.2007 gemeinsam mit der Zeitschrift "Emotion" durchgeführten Online-Beratung (www.emotion.de), informieren Sie über Ihr Praxisangebot, ohne gegen das Werbeverbot zu verstoßen. Klienten finden Sie problemlos als geeigneten Psychotherapeuten und Sie sparen Zeit, die Sie sonst mit der Akquise verbringen würden. Infos runterladen, anfordern Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter 0228/98731-45

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Juli 2007

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Zeitplan für neues Vergütungskonzept
Die KBV arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an einem neuen Vergütungskonzept für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Der Zeitplan:

  • 31.10.2007: Krankenkassen und KBV müssen den Pauschalen-EBM beschließen.
  • 1. Januar 2008: Der Pauschalen-EBM tritt in Kraft.
  • 31. August 2008: Orientierungspunktwerte, Morbiditätsmessung sowie ein Verfahren zur Berechnung und Anpassung der Regelleistungsvolumina werden festgelegt.
  • 15. November 2008: Die KVen und Landeskrankenkassen vereinbaren einen Punktwert (danach jährlich zum 31. Oktober).
  • 30. November 2008: Die Ärzte erfahren ihre Regelleistungsvolumen.
  • 1. Januar 2009: Der Euro-EBM tritt in Kraft.
  • 1. Januar 2010: Das Niederlassungsverhalten wird ab jetzt mittels Preisanreizen gesteuert.
  • 1. Januar 2011: Fachärzte erhalten diagnosebezogene Fallpauschalen.
  • 30. Juni 2012: Das Bundesgesundheitsministerium legt einen Bericht über einen möglichen Verzicht auf Zulassungsbeschränkungen vor.

VPP-Einschätzung der Vergütungsreform
Details zu den Überlegungen zur Vergütungsreform finden sich in einer aktuellen Einschätzung der stellvertretenden Vorsitzenden des VPP, Eva Schweitzer-Köhn, welche im Mitgliederbereich der VPP-Website und in der Zeitschrift „Report Psychologie“, Ausgabe 7/8/2007, nachzulesen ist.

WEITERE NACHRICHTEN

Psychotherapeuten und Fachärzte sollten dieselbe Vergütung erhalten
Im TVöD ist über die Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (mit Ausnahme der Ärzte) bisher noch nicht verhandelt worden. Gegenwärtig erfolgt die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe analog zum alten BAT im Rahmen einer Überleitungsvereinbarung. Da die Psychotherapeuten im bisherigen BAT nicht als eigenständige Berufsgruppe berücksichtigt wurden, werden sie auch jetzt noch nicht gesondert vergütet. Nach wie vor können Arbeitgeber die Approbation nur als ein zusätzliches Qualitätsmerkmal eines Diplom-Psychologen betrachten und sich weigern, den eigenständigen Beruf „Psychotherapeut“ anzuerkennen und entsprechend zu honorieren. Dies wird sich ändern, wenn ver.di sich mit seinen Vorstellungen über die neue Entgeltordnung durchsetzen kann. Wie das ver.di-Strukturkonzept aussieht und warum die konkrete Umsetzung dieses Beschlusses kompliziert werden könnte, erläutert VPP-Vorstandsmitglied Hans-Werner Stecker auf der VPP-Homepage.

LSG Hessen: Psychotherapeuten dürfen ärztliche Praxen kaufen
Das LSG bestätigte in einem Beschluss vom 23.5.07 (Az.: L 4 KA 72/06) die Entscheidung des SG Marburg (Az. S 12 KA 732/06), wonach die Praxis eines psychotherapeutisch tätigen Arztes auch von einem Psychotherapeuten erworben werden kann. (…) Für den psychotherapeutischen Nachwuchs und die psychotherapeutisch tätigen älteren Ärzte in der gemeinsamen Arztgruppe bestätigt sich daher die Möglichkeit, erläutert Jan Frederichs, BDP-Rechtsabteilung, auch schon vor dem Auslaufen der 40 %-Regel Ende 2008 untereinander Praxen verkaufen zu können. Da es in dem entschiedenen Fall keinen ärztlichen Bewerber gab, ist allerdings weiterhin die Frage offen, ob die Rechtslage anders ist, wenn es auch nur einen einzigen ärztlichen Bewerber gibt. Nichtsdestotrotz ist die Entscheidung zu begrüßen, festigt sie doch im Interesse des Nachwuchs die zusätzliche Chance, schon vor 2009 auch über den Kauf einer ärztlichen Praxis eine Zulassung zu erhalten.

Gesprächspsychotherapie: Neuauflage des Bewertungsverfahrens
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird laut Schütze-Brief 41/2007 gegen die Beanstandung seines Beschlusses zur Nicht-Anerkennung der Gesprächspsychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine sozialgerichtliche Klage erheben. Der G-BA hatte in seiner Sitzung am 21. November 2006 nach einem umfangreichen Bewertungsverfahren beschlossen, dass die Gesprächspsychotherapie nicht die Kriterien für die Anerkennung als Richtlinienbehandlung für die ambulante Versorgung erfülle. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte diese Entscheidung am 30. Januar 2007 beanstandet. Der Beschluss des G-BA hat mit dieser Beanstandung keine Rechtswirkung entfaltet. Das Verfahren zur Bewertung der Gesprächspsychotherapie wird jetzt neu aufgerollt, heißt es im Schütze-Brief.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

KV Berlin: Ab 1. Juli gilt neuer Honorarverteilungsvertrag (HVV)
Die Vertreterversammlung der KV Berlin hat am 7. Juni dem HVV für das zweite Halbjahr 2007 zugestimmt. Die Änderungen zum bisherigen HVV sind gering: Die bestehende Systematik der individuellen Arztbudgets (IBs) gilt im neuen HVV weiter, und auch die Systematik der Fachgruppentöpfe bleibt unverändert. Der neue HVV tritt am 1. Juli 2007 in Kraft, die Laufzeit des Vertrages endet am 31. Dezember 2007. Was im einzelnen bleibt und was sich ändert, ist auf der VPP-Website unter LFV Berlin zu finden.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter August 2007

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Neue Kostenerhebung für PsychotherapeutInnen läuft im August!
Die KBV führt zur Kalkulation des neuen EBM wieder eine Kostenerhebungsstudie bei neurologischen, psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Praxen durch. Im August wird eine große Stichprobe von PsychotherapeutInnen Post von der KBV bzw. von der Firma prime networks bekommen. Einsendeschluss ist Ende August! Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Die stellvertretende Vorsitzende des VPP, Eva Schweitzer-Köhn, betont: "Diese Erhebung ist für uns PsychotherapeutInnen immens wichtig!" Und zwar deshalb, weil auf diesem Weg dargestellt werden kann, wie hoch die Kosten in den Praxen sind. Es ist dringend notwendig, dass die KBV korrekte Daten über Praxiskosten von Psychotherapeuten erhält. Sie werden als Grundlage für die Honorarberechnungen aller PsychotherapeutInnen verwendet. Tipps für die Bearbeitung des Fragebogens (PDF. Mit freundlicher Unterstützung des bvvp). Weitere Informationen zur Berechnung der Praxiskosten zur Verfügung.Die Erhebungsunterlagen können auch im Internet heruntergeladen werden. Auskunft erteilt außerdem der VPP-Bundesvorstand.

WEITERE NACHRICHTEN

SG Dresden entscheidet im Musterklageverfahren
Das Sozialgericht (SG) Dresden hat im Verfahren einer Musterklägerin eine wichtige Gerichtsentscheidung weitgehend zu Gunsten der Psychotherapeuten gefällt. Ausgangspunkt: Gerügt wurden die im Bewertungsausschuss-Beschluss vom 29.10.04 viel zu niedrig angesetzten Kosten der (nach Definition des Bundessozialgerichts (BSG)) optimal ausgelasteten Psychotherapeutenpraxis ebenso wie die zahlreichen Abzüge an den Umsätzen der Vergleichsarztgruppen, die deren Einkommen möglichst herunterrechnen sollten, um damit einen niedrigeren Mindestpunktwert für die genehmigungspflichtigen Psychotherapieleistungen errechnen zu können. Das SG Dresden gab der Klägerin in beiden Punkten ohne Einschränkungen recht. Nicht durchgesetzt werden konnte, dass auch die probatorischen Sitzungen zum Mindestpunktwert zu vergüten seien. Fast noch wichtiger als die weitgehend positiven Urteile des SG Dresden ist der Umstand, dass dort eine Sprungrevision zugelassen wurde, so dass jetzt das sächsische Verfahren vor dem BSG steht.

SG Marburg: Bewertungsausschuss-Beschluss rechtswidrig
In die Kette bereits gefällter Urteile der SG Dresden (s. oben), Saarbrücken und des LSG Schleswig-Holstein passt die am 4. Juli vom Sozialgericht Marburg gefällte Entscheidung, dass der gemäß BSG-Urteilen vom 28.01.2004 modifizierte Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004, der rückwirkend ab dem 01.01.2000 gilt, seinerseits rechtswidrig ist. Die 11. Kammer des Sozialgerichts bemängelte sowohl die im Beschluss vorgenommene Berechnung der Kosten psychotherapeutischer Praxen als auch die unzulässige "Bereinigung" der ärztlichen Vergleichseinkommen. Die KV Hessen wurde unter Aufhebung der Honorarbescheide III/2004 bis I/2005 verurteilt, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden (und ihm die sich daraus ergebende zusätzliche Vergütung nachzuzahlen). Nicht beanstandet hat die Kammer, dass der Bewertungsausschuss die Anwendung des gestützten Mindestpunktwertes auf die genehmigungspflichtigen Leistungen beschränkt hat; insbesondere sah die Kammer keine Verpflichtung des Ausschusses, den Mindestpunktwert auch auf probatorische Leistungen zu erstrecken. Die KV Hessen hat angekündigt, nach Zustellung der Urteile über einen Antrag auf Zulassung der Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu entscheiden.

Berufsausübungsrichtlinie
Am 1. Juli ist die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung bei einer den Bereich einer Kassenärztlichen Vereinigung übergreifenden Berufsausübung in Kraft getreten. Ab 1. Januar 2008 sind § 5 Sätze 2 bis 5 in Kraft. Die Richtlinie regelt u.a. die Abrechnungszuständigkeiten bei gleichzeitiger Berufsausübung in unterschiedlichen KV-Bereichen.
KBV.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

BDP/VPP sehr erfolgreich bei Kammerwahl Schleswig-Holstein
Vom 16. Juni bis zum 10. Juli 2007 fand die Wahl zur Kammerversammlung für die zweite Amtsperiode (2007 bis 2011) der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein statt. Das amtliche Endergebnis stand am 10. Juli fest. Juliane Dürkop, Vorsitzende der BDP Landesgruppe, hat mit Abstand die höchste Stimmenzahl erreicht (253). Der Zusammenschluss von BDP/VPP, DGVT und GwG hat 9 von 10 Kandidatinnen und Kandidaten durchgebracht (bei einer Kammerversammlung mit 18 Sitzen). Weitere gewählte Mitglieder: Dr. Dietmar Ohm (221), Klaus Thomsen (217), Maike Finger (209), diese alle auch BDP. Für die DGVT wurden gewählt: Detlef Deutschmann (198), Bernhard Schäfer (186), Andrea Radvan (150) sowie Jürgen Staack (175). Dorothee Katz (51) wurde als Kinder- und Jugendpsychotherepeutin für die GwG gewählt. Die konstituierende Kammerversammlung, auf der der neue Vorstand gewählt wird, findet am Freitag, 31. August 2007 statt.
Psychotherapeutenkamer SH

VPP NRW disktuiert Test zur Geschlechtsfrüherkennung
Für 149 Euro kann neuerdings von einem deutschen Arzt ab der 8. Schwangerschaftswoche eine 99,9 %-ige Geschlechtsbestimmungsmöglichkeit erworben werden, d.h. vor Ablauf der 12-wöchigen Frist für einen ahndungsfreien Schwangerschaftsabbruch, obwohl Geschlechtsbestimmungen bei Präimplantationsdiagnostik (PID) und FISH-Test in Europa explizit und generell für rechtswidrig erklärt wurden. Diese Entdeckung entsetzte Vertreterinnen des VPP Landesfachverbandes NRW so, dass sie Anfang Juli eine Diskussionsrunde einberiefen, Titel: "maedchenoderjunge.de".Unter Moderation der Vorsitzenden des VPP-LFV NRW Uschi Gersch kam das Podium zu dem Schluss, dass diese frühe Möglichkeit der Geschlechtstestung in verstärktem Aufkommen von Wünschen nach einem bestimmten Geschlecht und sogar Wünschen nach Beendigung des Heranwachsens eines Embryos mit ungewolltem Geschlecht münden kann. Den Test, der auch auf natürlichem Wege schwanger gewordenen Frauen das Geschlecht des Embryos zu einem Zeitpunkt voraussagen kann, an dem noch keine Beziehung zu dem Embryo gewachsen ist, erachtet der VPP für ethisch bedenklich. Er birgt ein unabschätzbares Gefahrenpotential, welches die seelische und körperliche Gesundheit der schwangeren Frau, des Ungeborenen sowie bereits vorhandener Kinder bedroht.

VPP Niedersachsen: Am 20.10. Landespsychotherapeutentag
Der diesjährige Landespsychotherapeutentag des VPP-Landesfachverbandes Niedersachsen findet am 20. Oktober 2007 in Hannover statt. Das Programm:
-10:30-12:30: Mitgliederversammlung (u. a. Vorstandswahlen)
-14:00-15:00: Qualitätssicherung. Angestellte: Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Freie
Praxen: Erstattungsverfahren. Kammer. Berufspolitik.
-15:00-18:00: Veranstaltung zur Psychotherapie (Referent: N. N.)
Veranstaltungsort: Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Berliner Allee 22, 30175 Hannover. Nähere Informationen erteilt der Vorsitzende des VPP-LFV Niedersachsen Heiner Hellmann, Struckberg 33, 28790 Schwanewede, T 0 42 09- 931660 oder T 05 11-69 18 81
www.bdp-niedersachsen.de

AUSBLICK

Nur im August: PID-Vorteils-Angebot für VPP-Mitglieder
Einen besonders günstigen Einstieg bietet der Psychotherapie-Informations-Dienst (PID) allen VPP-Mitgliedern im August 2007. Wer sich jetzt unter dem Kennwort "VPP" beim PID anmeldet, zahlt in diesem Jahr pauschal EUR 40,- für den Eintrag beim PID anstatt der regulären EUR 55,- (EUR 25,- einmalig für die Aufnahme und EUR 6,- pro Monat)! Für 2007 beträgt die Teilnahmegebühr dann regulär EUR 72,-. Mit Hilfe von PID und dessen Sonderaktionen, wie der ab 20.08.2007 wieder gemeinsam mit der Zeitschrift "Emotion" durchgeführten Online-Beratung in deren Forum unter www.emotion.de, informieren Sie über Ihr Praxisangebot, ohne gegen das Werbeverbot zu verstoßen. Klienten finden Sie problemlos als geeigneten Psychotherapeuten und Sie sparen Zeit, die Sie sonst mit der Akquise verbringen würden.
Infos runterladen unter: psychotherapiesuche.de oder anfordern unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0228/98731-45.

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Geschrieben von Aro Kuhrt

VPP-Newsletter Juni 2007

BERUFSPOLITIK AKTUELL

Vorstandswahlen bei der BPtK entsprechend vorheriger Absprachen
Der 10. Deutsche Psychotherapeutentag wählte am 12. Mai in Berlin den amtierenden Präsidenten Prof. Dr. Rainer Richter für eine zweite Amtsperiode. Aus dem alten Vorstand wurden Monika Konitzer als Vizepräsidentin und Peter Lehndorfer als Beisitzer im Vorstand der BPtK in ihren Ämtern bestätigt. Neu als Vizepräsident wurde Dr. Dietrich Munz, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, gewählt. Zweite Beisitzerin wurde Andrea Mrazek, die neu gewählte Präsidentin der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer. Kommentar des VPP: Das Vorstandstableau folgt damit leider einer vorher erfolgten Absprache zwischen DPTV und DGPT und läßt Vertreter der Gruppierungen, die nicht diesen Verbänden angehören (z.B. Vertreter der AGP, zu der auch der VPP im BDP gehört, des bvvp und der DGVT), außen vor. Die entsprechenden Gegenkandidaturen von Dr. Deister (bvvp) und Frau Michelmann (Systemische Gesellschaft) bekamen nicht genügend Stimmen.

WEITERE NACHRICHTEN

BGW: Gleicher Gefahrtarif für Psychotherapeuten und Ärzte
Laut Aussage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zum 3. Gefahrtarif hat sich gezeigt, dass sich Art, Schwere und Häufigkeit von Versicherungsfällen von selbstständig im Gesundheitsdienst tätigen Psychotherapeuten und niedergelassenen Ärzten sehr ähneln. Die Vertreterversammlung der BGW beschloss daher, die selbstständig tätigen Psychotherapeuten in die Tarifstelle der niedergelassenen Ärzte zu überführen. Da die Erhebung des Pflichtbeitrages bei den Berufsgenossenschaften im Wege einer nachträglichen Bedarfsdeckung erfolgt, wirkt sich die neue Gefahrklasse 2,3 (bisher 3,0) erst im Beitrag für das Jahr 2007 aus. Je geringer die Gefahrklasse, desto niedriger sind die Beiträge bei gleichem Entgelt. Die Bescheide hierfür ergehen im April 2008. Davon ausgenommen sind die Unternehmer, die eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben. Im Rahmen der im April 2007 ergangenen Vorschussbescheide für das Jahr 2007 wurden bereits die neuen Gefahrklassen zugrunde gelegt.

Entwurf zur Telekommunikationsüberwachung gefährdet Vertrauensverhältnis
Auch aus psychotherapeutischer Perspektive ist eine Ausweitung staatlicher Überwachungsmaßnahmen nicht hinzunehmen, wie sie laut einer Erklärung des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu erwarten ist. Damit könne das Vertrauen von Patientinnen und Patienten zu ihren behandelnden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nachhaltig erschüttert werden. Zum Schutz der Privatsphäre gehört, dass Bürger mit Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern frei und offen kommunizieren können. Um in Strafsachen effektiver ermitteln zu können, dürften nach den jetzigen Entwürfen jedoch auch vertrauliche Telefongespräche zum Beispiel zwischen Psychotherapeutin und Patientin ein halbes Jahr lang gespeichert und ausgewertet werden. Für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) enthält dieser Gesetzentwurf „eklatante verfassungswidrige Komponenten, die einem großen Lauschangriff auf die Bürger gleichkommen“.

NEUES AUS DEN LANDESFACHVERBÄNDEN

NRW: VPP erwägt Klage gegen neue Beitragstabelle der Psychotherapeutenkammer
Bei der letzten Versammlung der Kammer NRW am 27. April 2007 in Dortmund wurde eine Beitragserhöhung um 100 € beschlossen sowie eine Änderung der Beitragstabelle. Beides bedarf noch der Genehmigung des Ministeriums.
Der VPP-Landesfachverband wie auch die VPP-Fraktion haben sowohl im Vorfeld wie auch während der Kammerversammlung ihr Unverständnis für diese in ihren Augen nicht gerechtfertigte Erhöhung zum Ausdruck gebracht. Die VPP-Fraktion hatte einen eigenen Antrag vorgelegt, der bei einem Einheitsbeitrag für alle eine Erhöhung um 40 € vorsah, bzw., sofern eine differenzierte Beitragstabelle für Angestellte beschlossen werden solle, eine Erhöhung um 50 €. Da der Antrag des Vorstandes der weitergehende war, wurde über diesen zuerst abgestimmt. Da er die Mehrheit fand, wurde über den VPP-Antrag nicht mehr abgestimmt.
Da der Landesfachverband jedoch schwerwiegende Bedenken gegen eine 40prozentige Erhöhung wie auch gegenüber der Regelung bzgl. der Teilzeitangestellten hat, hat er sich in einem mehrseitigen Schreiben an das Ministerium gewandt und um Überprüfung gebeten. Sollte der VPP mit seiner Eingabe an das Ministerium nicht erfolgreich sein und tatsächlich die von der Kammerversammlung beschlossene Erhöhung des Kammerbeitrages auf 350 € wie auch die Ungleichbehandlung nur in Teilzeit Arbeitender genehmigt werden, wird er gegen diese Erhöhung den Klageweg gehen, teilte Uschi Gersch für den LFV-Vorstand mit.

PSYCHOTHERAPEUTINNEN UND PSYCHOTHERAPEUTEN IN AUSBILDUNG

PiA-Vertretung bei der Bundespsychotherapeutenkammer
Beim 10. Deutschen Psychotherapeutentag Mitte Mai in Berlin sollte über eine Interessenvertretung und Einbindung von Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) auf Bundesebene entschieden werden. Dazu lagen insgesamt vier Anträge vor (Vogel et al., Satzungsausschuss, Vorstand, Kerstin Sude), ein 5. Antrag wurde nach dem Wortbeitrag von Birgit Wiegand (VPP/PiA) im Diskussionsverlauf neu eingereicht.
In den Anträgen 1-3 ging es um den Vorschlag zur Wahl eines PiA-Gremiums, einer PiA-Bundeskonferenz oder um die Teilnahme von PiA am DPT mit Gaststatus (ohne Stimmrecht). Alle diese Anträge erschienen den anwesenden PiA zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Eine Verabschiedung einer dieser Anträge hätte zu einer Festschreibung einer „Pseudo“-PiA- Beteiligung geführt. Birgit Wiegand forderte den Vorstand der BPtK auf, eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung zweier PiA einzurichten, die die Beantwortung der Frage der inhaltlichen und personellen Einbindung der PiA auf Bundesebene zum Ziel hat. Heinrich Bertram, Vorsitzender des VPP, reichte dazu einen Antrag 5 ein, der mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Dies ist aus Sicht der PiA-Vertreterinnen und -Vertreter als großer Erfolg zu bewerten.
Der Wortlaut des Antrages 5: Der 10. DPT beauftragt den Vorstand, eine Arbeitsgruppe „PiA“ einzurichten. Unter Berücksichtigung der Inhalte der heutigen Anträge soll diese bis zum nächsten DPT konsensfähige Vorschläge zur strukturellen und konzeptionellen Einbindung von PiA-Interessen und PiA-Vertreter/innen, einen entsprechenden Zeitplan und eine Budgetierung erarbeiten. Zur Arbeitsgruppe sollen zwei PiA gehören. Es ist zur Zeit offen, wer in die Arbeitsgruppe berufen wird.